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Gesundheit

Bundestag debattiert über die Zukunft der Pflege

Die Opposition hat zwei Anträge zur Reform der Pflege vorgelegt.

Die Opposition hat zwei Anträge zur Reform der Pflege vorgelegt. (© dpa)

Die Zukunft der Pflege ist erneut Gegenstand einer Debatte des Deutschen Bundestages: Am Donnerstag, 27. Juni 2013, stehen zwei Anträge von SPD (17/9977) und Bündnis 90/Die Grünen (17/13760) auf der Tagesordnung. Insgesamt sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. Die SPD fordert, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff refomiert werden soll: Durch eine veränderte Definition der Pflegebedürftigkeit solle sich „niemand schlechter, aber viele besser stellen“. Der Personenkreis, für den der Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt, soll nach dem Willen der Parlamentarier im Ersten Buch Sozialgesetzbuch verankert und es soll eine Anspruchsvoraussetzung bei Pflegebedürftigkeit definiert werden.

Die Debatte beginnt voraussichtlich um 11.15 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

SPD: Möglichkeit der ambulanten Versorgung stärken

Mit der Reform müsse die Möglichkeit der ambulanten Versorgung gestärkt werden - viele Menschen hätten den Wunsch, „so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung bleiben zu können“; der Schritt, in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu gehen, erscheine aber oft als einzige Möglichkeit, den Alltag zu bewältigen, weil ältere Menschen zunehmend mit der Organisation des Lebens überfordert seien.

Die SPD fordert zudem den Ausbau der Pflegeberatung, die Umsetzung eines neuen Begutachtungsverfahrens, die Förderung assistenzgestützer Systeme sowie alternativer Wohn- und Lebensformen und die Weiterentwicklung der Pflegequalität. Um den Bedarf zu decken, soll auch die Ausbildung reformiert werden: Die Ausbildung müsse zum einen für junge Menschen attraktiv sein und zum anderen „kultur- und gendersensible“ Informationen vermitteln.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten der SPD, dass Menschen, die Angehörige pflegen, unterstützt werden: Mit der Einführung einer 24-Stunden-Pflege könnten ein „großes, ungenutztes Arbeitskräftepotential gehoben und ebenso Arbeitsverhältnisse legalisiert werden“. Schließlich wird die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflege gefordert. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung (17/13319) die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen.

Die Abgeordneten werden auch über einen Antrag der Bündnisgrünen beraten. Die halten den so genannten Pflege-TÜV für gescheitert. Die Fraktion fordert deshalb, die Pflegenoten auszusetzen und neue Kriterien der Qualitätsprüfung für die Pflege einzuführen.

Grüne: Umstrittene Bewertungssystematik

Eine „bloße Überarbeitung oder Neubewertung“ der bisherigen Kriterien werde „nichts an der derzeit fehlgeleiteten Qualitätsmessung ändern. Immer wieder werde bemängelt, dass die Noten die tatsächliche Qualität der geprüften Einrichtungen oder Dienste “nicht abbilden„; zudem seien die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität und Zuverlässigkeit strittig. Auch von wissenschaftlicher Seite seien die Transparenzkriterien und die Bewertungssystematik “sehr umstritten„.

Damit, so heißt es in dem Antrag, habe das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität “nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen„. Daran würden auch kurzfristige Nachbesserungen nichts ändern.

An Reform führt kein Weg vorbei

Nach Ansicht der Parlamentarier führt an einer Reform “kein Weg vorbei„. Die Bundesregierung soll daher die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren und ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichte.

In diesen Prozess seien die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen “gleichberechtigt mit einzubeziehen„. (suk/21.06.2013)