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Arbeit

SPD will Zugang zu Teilzeitarbeit erleichtern

Viele Frauen arbeiten in Teilzeit in Deutschland.

Viele Frauen arbeiten in Teilzeit in Deutschland. (© dpa)

Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte – Teilzeitarbeit gestalten“ hat die SPD-Fraktion einen Antrag (17/13084) betitelt, über den der Bundestag am Donnerstag, 18. April 2013, ab 16 Uhr eine Stunde lang berät. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu ändern, um Teilzeitarbeit attraktiver zu machen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Anspruch in der Praxis oft wirkungslos“

Die SPD begründet ihren Vorstoß unter anderem damit, dass sich der bestehende Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung in der Praxis oft als wirkungslos erweise. Ein betrieblicher Grund, einen Teilzeitarbeitswunsch abzulehnen, sei etwa, wenn eine geringere Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Um den Teilzeitarbeitswünschen bessere Durchsetzungschancen zu verschaffen, sollte das Teilzeitarbeitsgesetz so geändert werden, dass ein Teilzeitwunsch nur wegen „dringender“ betrieblicher Gründe abgelehnt werden kann.

Auch müsse das Gesetz bei dringenden betrieblichen Gründen auf Seiten des Arbeitgebers eine abschließende Abwägung eder beidseitig entgegenstehenden Interessen vorsehen, um einzelfallgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Ebenso ist aus Sicht der SPD eine Regelung notwendig, die ein für die Arbeitnehmerseite erfolgreiches Gerichtsurteil sofort umsetzbar macht. Die Arbeitgeberinteressen seien dadurch ausreichend geschützt, dass eine Aussetzung der vorläufigen Vollstreckung des Urteils erwirkt werden kann, sollte die Vollstreckung zu einem „nicht zu ersetzenden Nachteil führen“.

Informationsanspruch des Betriebsrats

Damit der Anspruch, die Arbeitszeit wieder verlängern zu können, in der Praxis Gewicht hat, muss nach Meinung der Sozialdemokraten klar sein, dass dies nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, die Stelle sei anderweitig besetzt worden – wenn die Besetzung erst vorgenommen wurde, nachdem der Arbeitnehmer seinen Wunsch auf Arbeitszeitverlängerung signalisiert hat.

Die Fraktion hält es auch für wichtig, den Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrates nicht zu erschweren. Es sollte daher auch dem Betriebsrat ein entsprechender Informationsanspruch gegeben werden, der erforderlich sei, um die Rechte zur Umsetzung eines Verlängerungs- oder Verringerungswunsches effektiv wahrnehmen zu können. Daher sollte eine solche Regelung in das Betriebsverfassungsgericht aufgenommen werden. (vom/17.04.2013)