Debatte zur Förderung von Forschung und Innovation
Wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Wohlstand zu schaffen und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, ist für die Bundesregierung nicht nur ein Ziel für die jetzige, sondern auch für künftige Generationen. Gerade die aktuelle europäische Schulden- und Finanzmarktkrise zeige eindringlich, wie wichtig dafür stabile makroökonomische Rahmenbedingungen und eine den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit verpflichtete Politik sei, schreibt sie in ihrem Bericht über „Zukunftsprojekte der Hightech-Strategie (HTS-Aktionsplan)“ (17/9261), der am Donnerstag, 21. März 2013, ab 9 Uhr im Bundestag 90 Minuten lang zur Debatte steht. Mit der Hightech-Strategie (HTS) würden die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung ressortübergreifend gebündelt. Man setze auf eine qualitative, langfristig wirkende Wachstumsstrategie und investiere besonders in Bildung, Forschung und Innovation.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierung befürwortet „übergreifenden Systemansatz“
Die Zukunftsprojekte der Strategie richteten sich an den konkreten Bedürfnissen der Menschen aus. Dazu gehörten Klima und Energiefragen, Gesundheit in einer Gesellschaft des längeren Lebens, sichere und nachhaltige Mobilität, Kommunikation zwischen Mensch, Unternehmen und Internet sowie das Thema Sicherheit in der digitalen Welt. Die bisherigen Anstrengungen im Rahmen der HTS zahlen sich nach Ansicht der Bundesregierung aus. So belege Deutschland beispielsweise im Innovationsindikator 2011 der Deutschen Telekom Stiftung in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie unter 26 Industriestaaten den vierten Platz.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass angesichts der Transformationen des 21. Jahrhunderts sich Forschung und Innovation nur durch einen übergreifenden Systemansatz wirksam fördern lassen. Nur in einer Zusammenarbeit aller Akteure lasse sich Innovation in Märkten der Zukunft verankern, da die Handelnden ausreichend schnell und entschieden auf die globalen Herausforderungen antworten müssten. Gleichzeitig seien sie die Grundlage für Deutschlands ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Wohlstand der Zukunft.
SPD verlangt steuerliches Förderkonzept
Der Bundestag stimmt über eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/12813) zu einem Antrag der SPD (17/9574) ab, in dem die Fraktion die Bundesregierung auffordert, sich für starke Fachhochschulen für Innovationen in Gesellschaft und Wirtschaft einzusetzen.
Ferner liegen zur Debatte verschiedene weitere Anträge der Oppositionsfraktionen vor. Der SPD-Antrag „Innovative kleine und mittlere Unternehmen stärken – Ein nachhaltiges steuerliches Forschungs- und Entwicklungs-Förderkonzept (FuE-Förderkonzept) vorlegen“ (17/247) thematisiert die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Steuergutschrift für kleine und mittlere Unternehmen. Sie könne zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eine wichtige Ergänzung der Forschungsfinanzierung sein und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung Ziels von Lissabon leisten, drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben.
Grüne fordern 15-Prozent-Gutschrift
Der Antrag der Grünen „Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen durch Steuergutschrift für Forschung stärken“ (17/130) geht ebenfalls auf die steuerliche Situation von kleinen und mittleren Unternehmen ein, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind.
Die Grünen fordern, dass die Steuergutschrift in Zukunft 15 Prozent aller nachgewiesenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Personal-, Sach- und Investitionskosten betragen soll und alle Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern gefördert werden sollen. Gleichwohl empfiehlt der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung (17/1600) sowohl den Antrag der SPD als auch den der Grünen abzulehnen.
Linke will soziale Innovationen fördern
Ferner steht der Antrag der Linken mit dem Titel „Soziale Innovationen und Dienstleistungsinnovationen erforschen und fördern“ (17/8952) zur Debatte. Unter sozialer Innovation versteht man die Entstehung Verbreitung von neuen sozialen Praktiken in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. In der Innovationsforschung werden soziale Innovationen entweder als Voraussetzung, Begleiterscheinung oder als Folgen von technischen Innovationen thematisiert. Diese stehen im direkten Zusammenhang mit der Suche nach Lösungen für gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen.
Für Die Linke gehört dazu auch, dass Interessenorganisationen der Zivilgesellschaft wie Gewerkschaften, Verbraucher-, Umwelt-, Bürgerrechts- oder Patientenorganisationen stärker in die Programmbeiräte der Forschungsförderung einbezogen werden.
„Neue Formen der Dienstleistungsforschung“
Technische Innovationen könnten zur Lösung der großen gesellschaftlichen Probleme beitragen, wenn sie in die entsprechenden sozialen Veränderungsprozesse integriert sind. Die wenigen sozial- und geisteswissenschaftlich orientierten Förderprogramme des Bundes würden häufig auf die Akzeptanzforschung der Technologieförderung fokussiert.
Zur Förderung sozialer Innovationen gehöre hingegen beispielsweise auch die Erforschung gesellschaftlicher Reaktionen und Anpassungsstrategien auf soziale Umbrüche und die Förderung von Modellprojekten für neue Formen der Dienstleistungsforschung. Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (17/12812). (rol/20.03.2013)