Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn hat den Bundestag am Donnerstag, 27. Februar 2013, in einer Aktuellen Stunde beschäftigt. Die Linke hatte sie unter dem Titel „Position der Bundesregierung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns“ verlangt. Klaus Ernst (Die Linke) sagte, dass Deutschland einen „Mindestlohn von mindestens zehn Euro pro Stunde“ benötige. Denn – „und das wissen Sie genauso gut wie wir“, sagte er mit Blick auf die Koalitionsfraktionen – jeder Stundenlohn unter zehn Euro führe dazu, dass jeder Mensch, der ihn bekomme, später „als Rentner eine Rente bezieht, die unterhalb der Grundsicherung im Alter“ liege. Folglich führe jeder Stundenlohn unter zehn Euro in die Altersarmut, argumentierte Ernst weiter.
CDU/CSU: System hat sich bewährt
Karl Schiewerling (CDU/CSU) entgegnete, in Deutschland seien „für das Finden von Mindestlöhnen die Tarifpartner zuständig“. Dieses System habe sich bewährt, deshalb wollten CDU/CSU und FDP an ihm festhalten.
Das habe mit Ordnungspolitik und Strukturen zu tun. Außerdem arbeite die Koalition bereits an einem Modell, demzufolge dort, wo keine Tarifverträge greifen, ein Mindestlohn gilt.
SPD: Hunderte Tarifverträge mit Löhnen unter sechs Euro
Anette Kramme (SPD) warf dem CDU-Abgeordneten daraufhin vor, dass der Mindestlohn von Tarifverträgen ausgehölt werde: „Wir haben nämlich in Deutschland Hunderte von Tarifverträgen mit einem Stundenlohn von unter sechs Euro“, erklärte Kramme.
„Sie sind von einer Gesetzgebung noch ganz, ganz weit entfernt“, fügte sie an die Koalition gerichtet hinzu. Das gelte für beide Fraktionen, denn schließlich „brauchen wir die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland hochnotdringend“.
FDP: Sache der Tarifparteien
Diese Kritik wies der liberale Abgeordnete Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) entschieden zurück. Im Gegenzug warf er den Sozialdemokraten vor, ihre Fraktion habe den Niedriglohnsektor überhaupt erst „an die deutsche Volkswirtschaft angeflanscht“ und trage deshalb selbst Schuld.
Die Vereinbarung des Lohns sei „in Deutschland Sache der Tarifparteien, was sehr, sehr gut funktioniert“, sagte Kolb weiter. „Wir haben 60 Prozent direkte Tarifbindung bei den Arbeitsverhältnissen in Deutschland.“ Hinzu kämen weitere 20 Prozent Arbeitnehmer, deren Verträge auf Tarifverträge Bezug nehmen.
Grüne: Fünf Euro brutto ein Alleinstellungsmerkmal
Brigitte Pothmer (Bündnis 90/ Die Grünen) wiederum hielt dagegen: 6,6 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten für unter 8,50 Euro pro Stunde. 1,4 Millionen für weniger als fünf Euro brutto pro Stunde.
Mit Blick auf die EU sagte die Grünen-Abgeordneten, dass Löhne unter fünf Euro brutto pro Stunde ein Alleinstellungsmerkmal für Deutschland darstellten: „Weil wir das einzige Land in Europa sind, das keine Mindestlöhne hat.“ (ver/28.02.2013)