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Reaktorsicherheit

Bundestag will Stilllegung von Asse II beschließen

Zeichen für Radioaktivität im Schacht Asse

(© dpa)

Der Bundestag will am Donnerstag, 28. Februar 2013, die Rückholung der Fässer mit radioaktivem Material aus der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel in Niedersachsen beschließen. Zu der 45-minütigen Debatte voraussichtlich ab 16.30 Uhr liegen zwei wortgleiche Gesetzentwürfe der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/11822) und der Bundesregierung (17/12298) vor. Vorgesehen ist, dass die Schachtanlage Asse II geschlossen und die Rückholung der darin gelagerten radioaktiven Fässer beschleunigt wird. Dazu muss Paragraf 57b des Atomgesetzes geändert werden. Abgestimmt wird auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/12537) sowie über sechs Änderungsanträge der Linksfraktion (17/12552, 17/12553, 17/12554, 17/12555, 17/12556, 17/12557).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Kein eigenes Planfeststellungsverfahren

Für die Bergung der Abfälle soll kein eigenes Planfeststellungsverfahren sein, und bestimmte Teilgenehmigungen sollen schneller eingeholt werden können. Auch soll von bestimmten Vorschriften der Strahlenschutzverordnung abgewichen werden können. Vergaberechtliche Aufträge sollen zudem schneller erteilt werden können.

In der Schachtanlage Asse II wurden von 1967 bis 1978 rund 126.000 Fässer mit radioaktiven Abfällen eingelagert. Im Jahr 2010 wurde die Anlage dem Bundesamt für Strahlenschutz unterstellt, das sich für eine Stilllegung der Anlage und die Rückholung der Fässer entschied. Da sich der Zustand der Anlage zunehmend verschlechtert, sollen die Arbeiten für eine Stilllegung mit der jetzigen Gesetzesänderung beschleunigt und erleichtert werden.

Bundesrat: Schutzstandards nicht schmälern

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die Beschleunigung der Verfahren nicht dazu führen darf, dass die Schutzstandards für die Beschäftigten und die Bevölkerung geschmälert werden. Die Länderkammer fordert daher, die Regelung in Paragraf 57b Absatz 5 Satz des Atomgesetzes zu streichen.

Die Bundesregierung hat dies in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Sie argumentiert, der Gesetzentwurf nehme Rücksicht auf die besondere Situation der Schachtanlage, da diese „von einem schlechten bergtechnischen Zustand geprägt sei“. Die Maßnahmen zur Sicherung der Grube und der Rückholung müssten daher sehr schnell getroffen und die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren flexibel geregelt werden. (vom/26.02.2013)