Verfahren der Sitzzuteilung nach Wahlen geändert
Gut sieben Monate vor der Bundestagswahl hat der Bundestag die geplante Reform des Wahlrechts beschlossen. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Parlament am Donnerstag, 21. Februar 2013, einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Bundeswahlgesetzes (17/11819) in geänderter Fassung (17/12417). Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Wahlrechtsreform (17/11821) wurde von den anderen vier Fraktionen abgelehnt. Die neuerliche Änderung des Bundeswahlgesetzes ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine 2011 von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Wahlrechtsreform im Juli vergangenen Jahres als verfassungswidrig verworfen hatte (2 BvF 17/1047) und der Grünen (17/1150) sowie einen Antrag der Linksfraktion (17/1146) zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Personen aus Nicht-EU-Staaten ab, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Ziel der Vorlagen war es, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen eingeräumt wird. (sto/21.02.2013)