Debatte über die Zukunft der Kreativwirtschaft
Die Förderung der Kreativwirtschaft ist am Freitag, 22. Februar 2013, Thema einer 90-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Ab 10.40 Uhr beraten die Abgeordneten über einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen“ (17/12383) sowie über den SPD-Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Ein Pakt für die Kreativwirtschaft“ (17/12382).
Union und FDP: Ausbau der Initiative
CDU/CSU und FDP begrüßen in ihrem gemeinsamen Antrag, dass die Bundesregierung den wirtschaftlichen und kulturellen Wert von Kreativität stärker in die Öffentlichkeit getragen sowie die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft in der laufenden Wahlperiode deutlich ausgebaut habe. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen die Fraktionen elf Teilmärkte: Architekturmarkt, Buchmarkt,
Designwirtschaft, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Software-/Games-Industrie, Markt für darstellende Künste, Musikwirtschaft, Pressemarkt, Rundfunkwirtschaft und Werbewirtschaft.
Die Fraktionen fordern gemeinsam unter anderem einen weiteren Ausbau der Initiative und die Verstetigung des Haushaltstitels auf derzeitigem Niveau, die Fortsetzung des Monitorings zu wirtschaftlichen Kennzahlen und deren Vertiefung und eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Kultur- und Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel der Tourismusbranche. Zudem solle die Branche dabei unterstützt werden, im internationalen Wettbewerb mit anderen Kulturanbietern zu bestehen.
SPD fordert Gesamtkonzept für Kreativwirtschaft
Die SPD sieht gravierende Veränderungen in Gesellschaft, Technologie und Ökonomie. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, ein Gesamtkonzept für die Förderung der Kreativwirtschaft vorzulegen. Außerdem solle ein mit den Ländern abgestimmter Bericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft vorgelegt werden, um Potenziale, Chancen und Trends besser als bisher einschätzen zu können.
Die SPD verlangt von der Bundesregierung darüber hinaus, Gesetzentwürfe zur Reform des Urheberrechts vorzulegen, die den Anforderungen der digitalen Welt standhalten und die „strukturell schwächere Position des Urhebers“ in Verhandlungen mit den Verwertern ausgleichen. (ah/20.02.2013)