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Inneres

Information und Kommunikation bei Großprojekten

Die Pläne der Bundesregierung zur stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung von Großvorhaben stoßen bei Experten auf gegensätzliche Einschätzungen. Dies wurde am Montag, 18. Februar 2013, bei einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) zum Gesetzentwurf der Regierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) deutlich. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“.

„Öffentlichkeit frühzeitig unterrichten“

Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren – also vor der förmlichen Antragstellung – erfolgen.

Auch soll sie eine „frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen“umfassen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Erörterung und zur Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde geben. Diese soll bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwirken müssen. Der Träger soll aber nicht zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtet werden.

Bekanntmachungen auch im Internet

Ferner sollen „verallgemeinerungsfähige Regelungen“ zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.

Nach einem Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP soll das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der „betroffenen Öffentlichkeit“ mitgeteilt werden. Zudem will die Koalition mit dem Änderungsantrag erreichen, dass „öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen“.

„Kein sensationelles Gesetz“

Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sagte, es handele sich um „kein sensationelles Gesetz“. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung sei eine „sehr schmale“ und unverbindliche Regelung vorgesehen, was je nach Sichtweise beklagt oder begrüßt werde.

Tilmann Heuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nannte den Gesetzentwurf „sehr enttäuschend“. Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werde nichts grundlegend geändert, kritisierte er.

„Im Interesse des Vorhabenträgers“

Matthias M. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, sagte, die Erwartungen an die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung würden „maßlos enttäuscht“. Möller-Meinecke plädierte zugleich dafür, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich einzuführen und „sie nicht der Freiwilligkeit des Vorhabenträgers zu überlassen“.

Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg, bewertete den Regierungsvorschlag einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als „durchaus gelungen“. Er vermeide bürokratischen Aufwand und sei wirksam. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung liege auch im Interesse des Vorhabenträgers.

„In der Minimalversion verabschieden“

Prof. Dr. Andrea Versteyl, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, sprach sich dafür aus, das Gesetz „in der Minimalversion“ zu verabschieden. Man sollte nicht mit einer weitergehenden Regelung „Enttäuschungen produzieren“, mahnte sie.

Prof. Dr. Jan Ziekow vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer sagte, der Gesetzentwurf genüge den Anforderungen. So sorge er für den erforderlichen gesetzgeberischen Impuls, „ohne momentan überzuregulieren“, und setze ein „Schwergewicht auf Information und Kommunikation“. (sto/18.02.2013)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Stuttgart
  • Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
  • Tilmann Heuser, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin e.V., Berlin
  • Matthias M. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg
  • Prof. Dr. Andrea Versteyl, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Berlin
  • Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer