Notfallsanitätergesetz stößt auch auf Widerspruch
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters (17/11689) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Kathrin Vogler (Die Linke) am Mittwoch, 31. Januar 2013, deutlich. Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Notfallsanitäter eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Unter anderem ist geplant, die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ebenfalls vorgesehen ist eine Erweiterung der Befugnisse für Notfallsanitäter im Vergleich zu den Rettungsassistenten.
„Unter dem Aspekt der Patientensicherheit nicht akzeptabel“
Insbesondere letzteres stieß bei der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) auf Widerspruch. Auch eine dreijährige Ausbildung könne nicht sicherstellen, dass invasive Maßnahmen gegenüber dem Patienten zu verantworten wären.
Zudem enthalte der Gesetzentwurf zu viele „unspezifische Formulierungen“ und sei daher „unter dem Aspekt der Patientensicherheit nicht akzeptabel“, urteilte der Vertreter des BAND. Auch die Bundesärztekammer sieht eine „viel zu weitgehende Freigabe“ an ärztlichen Maßnahmen. Dies führe zu einer deutlichen Überforderung der Berufsgruppe.
„Unsicherheit bei nicht lebensbedrohlichen Verletzungen“
Anders bewertete das der Berufsverband für den Rettungsdienst. Man betrete mit der Neuregelung kein Neuland. Vielmehr werde im Rettungsdienstbereich – gegenwärtig ohne konkrete gesetzliche Regelung – seit vielen Jahren so verfahren.
Auch der Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe bestätigte, dass schon heute in manchen Fällen Aufgaben des Notarztes übernommen würden. Bei lebensbedrohten Patienten sei dies Einsatzpraxis und auch klar geregelt, sagte der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes. Unsicher sei die Situation bei nicht lebensbedrohlichen, gleichwohl aber extrem schmerzhaften Verletzungen.
Bundeseinheitliche Regelung gefordert
Der Einzelsachverständige Christopher Niehues sieht in dem Gesetzentwurf keine Verbesserung der unklaren Rechtslage. Die Handlungskompetenz der Notfallsanitäter werde auf ein Minimum eingeschränkt, so Niehues. Es seien alle Maßnahmen ausgeschlossen, die auf eine Verbesserung des Patientenzustandes abzielten.
Auch das derzeit auftretende Problem der regional stark unterschiedlichen rettungsdienstlichen Versorgung werde nicht behoben, kritisierte er und forderte eine bundeseinheitliche Regelung.
„Frage der Finanzierung unklar“
Unklar ist nach Ansicht vieler Experten auch die Frage der Finanzierung der Ausbildung. Für den Malteser Hilfsdienst ist dies ein „unhaltbarer Zustand“. Die geplante dreijährige Ausbildung sei zudem personalwirtschaftlich kaum handhabbar und für die Auszubildenden unattraktiv, hieß es weiter.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sähen sich nicht in der Finanzierungspflicht, machte der Vertreter des Spitzenverbandes der GKV deutlich. Schließlich sei der Rettungsdienst als Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr „eindeutig eine öffentliche Aufgabe“.
„Krankenversicherung soll Kosten übernehmen“
Das sieht die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anders, die von einer engen Verknüpfung des Rettungswesens mit dem Gesundheitswesen sprach. Es sei zudem nicht akzeptabel, wenn mit dem Verweis auf die Daseinsvorsorge versucht werde, Kosten abzuwälzen, sagte der Vertreter der Kommunen.
Auch der Arbeiter-Samariter-Bund sprach sich für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung aus. Kritisiert wurde außerdem, dass angehende Notfallsanitäter laut Gesetzentwurf während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürften. (hau/31.01.2013)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland (AgRD)
- Berufsverband für den Rettungsdienst (BVRD)
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.
- Bundesärztekammer
- Bundesverband Deutscher Privatschulen
- Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS)
- Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
- Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.
- Deutscher Feuerwehrverband e.V.
- Deutscher Hebammenverband e.V.
- Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
- Komba Gewerkschaft
- Malteser Hilfsdienst e.V.
- ver.di – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft
- N. N.
- N. N.
- N. N.
- N. N.
- N. N.
- Dr. Christopher Niehues