Hasselfeldt hält Gedenkrede zum Volkstrauertag
Die zentrale Gedenkstunde des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum Volkstrauertag findet am Sonntag, 18. November 2012, ab 16 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin statt. Die Gedenkrede hält die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin und jetzige Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt. Bundespräsident Joachim Gauck spricht das Totengedenken. Die Gedenkstunde steht traditionell unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten. Sie wird ab 16 Uhr live im Parlamentsfernsehen und im ZDF sowie im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Lesung mit Heinrich Pankuweit und Alexandra Simtion
Die Gedenkstunde wird eröffnet vom Präsidenten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Reinhard Führer. Die Lesung gestalten Heinrich Pankuweit, deutscher Veteran des Zweiten Weltkrieges, und Alexandra Simtion, ehrenamtliche Mitarbeiterin des Bundesjugendarbeitskreises im Volksbund.
Die musikalische Gestaltung der Gedenkstunde übernehmen der Hochschulchor der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen unter Leitung des Dirigenten Professor Michael Alber und das Kammermusikensemble des Musikkorps der Bundeswehr Siegburg unter Leitung von Hauptfeldwebel Jana Heß. Als Solotrompeter bläst Oberstabsfeldwebel Uwe Berning vom Musikkorps der Bundeswehr „Ich hatt' einen Kameraden“.
Erste Feierstunde 1922 im Reichstag
Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges eingeführt. Nicht „befohlene“ Trauer war das Motiv, sondern das Setzen eines nicht übersehbaren Zeichens der Solidarität derjenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, mit den Hinterbliebenen der Gefallenen.
Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe hielt eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede, in der er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung gegenüberstellte. Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis zum jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte unter Federführung des Volksbundes, dass der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam, nämlich am Sonntag Reminiscere, dem fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde.
Heldengedenktag in der NS-Zeit
1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch ein Gesetz den Volkstrauertag zum Staatsfeiertag und benannten ihn „Heldengedenktag“. Die Träger waren bis 1945 die Wehrmacht und die NSDAP. Die Richtlinien über Inhalt und Ausführung erließ der Reichspropagandaminister. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut vom Volksbund eingeführt und 1950 erstmals neben vielen regionalen Veranstaltungen mit einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages begangen.
Nach einer Übereinkunft zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den großen Glaubensgemeinschaften wurde der Termin auf den vorletzten Sonntag im Kirchenjahr (evangelisch) beziehungsweise den 33. Sonntag im Jahreskreis (katholisch) verlegt. Durch Landesgesetze ist der Tag geschützt. Der Volksbund versteht diesen Gedenktag auch mit zunehmendem Abstand vom Krieg als einen Tag der Trauer. Der Volkstrauertag ist aber auch zu einem Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden.
825 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten
Der Volksbund betreut heute im Auftrag der Bundesregierung die Gräber von etwa 2,5 Millionen Kriegstoten auf 825 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten. Er wird dabei unterstützt von mehr als einer Million Mitgliedern und Förderern sowie der Bundesregierung.
Das Leitwort ist: Versöhnung über den Gräbern – Arbeit für den Frieden.
Ausstellung im Paul-Löbe-Haus
„20 Jahre deutsch-russisches Kriegsgräberabkommen“ lautet der Titel einer Ausstellung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, die bis Freitag, 23. November, im Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin zu sehen ist. Mit der Ausstellung werden die im Kriegsgräberabkommen vom 16. Dezember 1992 geregelten Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge dargestellt.
Das deutsch-russische Kriegsgräberabkommen dient dem Ziel, die Erhaltung und Pflege der deutschen und russischen Gräber in würdiger Weise und gemäß den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts sicherzustellen. Auch fast siebzig Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden noch immer Zehntausende Gefallene jährlich geborgen. Viele Familien erhalten erst dann Gewissheit über den Verbleib ihrer Angehörigen. (vom/13.11.2012)