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Parlament

„Die Flüchtlinge brauchen Schutz und Arbeit“

Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen)

Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen) (© DBT/Melde)

Praxisgebühr, Tierschutzgesetz-Novelle, Panzerverkäufe nach Indonesien – nur drei von insgesamt 70 Themen (17/11282), zu denen Abgeordnete des Bundestages Fragen für die Fragestunde am Mittwoch, 7. November 2012, eingereicht haben. Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, will sich dann erkundigen, wann die Bundesregierung eine Einigung auf EU-Ebene zur sogenannten Aufenthaltsrichtlinie umsetzen will. Danach soll das Arbeitsverbot von Asylbewerbern von derzeit zwölf Monate auf neun Monate gesenkt werden. Warum der Abgeordnete aus Pforzheim diese Fristverkürzung jedoch nicht für ausreichend hält, erklärt er im Interview:


Herr Kilic, Ende Juli haben sich die zuständigen Minister der EU-Staaten geeinigt, das Arbeitsverbot für Asylbewerber zu lockern. Das Europäische Parlament muss allerdings noch zustimmen. Warum haken Sie zu diesem Zeitpunkt nach?


Es gibt zwei wesentliche Gründe: Vor dem Brandenburger Tor in Berlin protestieren seit zwei Wochen Flüchtlinge gegen die geltende Asylgesetzgebung. Sie campieren dort in der Kälte, waren im Hungerstreik – wir wollen diese Menschen unterstützen. Zum anderen haben wir bemerkt, dass die Regierungskoalition in der Frage des Arbeitsrechts für Asylbewerber gespalten ist. Die FDP ist vorgeprescht, wollte die Regelung lockern. In den Verhandlungen auf EU-Ebene um eine Verkürzung des Arbeitsverbots auf sechs Monate hat sich die Bundesregierung dann aber quergestellt. Jetzt möchten wir wissen, wie sie sich positioniert. Die EU setzt  eine Höchstfrist von neun Monaten. Es ist den Mitgliedstaaten unbenommen, günstigere Regelungen für Asylbewerber einzuführen oder sogar ganz auf ein Arbeitsverbot zu verzichten.

Ist der auf EU-Ebene gefundene Kompromiss aus Ihrer Sicht ein fauler Kompromiss?

Er ist auf jeden Fall nicht hinreichend. Wir meinen, dass auch mit einer liberaleren Lösung die Unterstellung zurückgewiesen werden kann, Flüchtlinge würden sich allein wegen der Arbeitsmöglichkeiten nach Deutschland retten. Flüchtlinge werden oft nur als Zahlen in der Statistik wahrgenommen. Dahinter verbergen sich aber Menschen mit wunderbaren Fähigkeiten, mit Händen und Köpfen – vielen junge Leute, die gestalten wollen. Wenn sie einen Integrationskurs absolvieren und sich einbringen könnten, wäre allen geholfen: Deutschland braucht Arbeitskräfte – und die Flüchtlinge brauchen Schutz und Arbeit.

Die Situation von Asylbewerbern stand zuletzt wieder stärker im Blickpunkt der Öffentlichkeit – auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten festgestellt, dass die derzeitigen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Ihre Fraktion würde das Gesetz am liebsten ganz abschaffen. Weshalb?

Ich war bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts dabei. Das Gericht hat auf zwei Dinge zu Recht hingewiesen: Artikel 1 unseres Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Die Flüchtlinge lassen ihre Würde nicht an der Grenze zurück, sie bringen sie mit – deshalb müssen sie hier menschenwürdig behandelt werden. Aber viele Asylunterkünfte sind weit davon entfernt. Die Verhältnisse dort sind weder menschenwürdig – noch Deutschlands würdig. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung – nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann ein Flüchtling nur dann behandelt werden, wenn die Beschwerden akut sind und eine Behandlung nicht verschoben werden kann.

Ihre Kritik gilt zudem der sogenannten Residenzpflicht, nach der Flüchtlinge oftmals ihre Landkreise nicht verlassen dürfen…

Diese Regelung ist absolut veraltet. Sie stammt aus der Zeit, als sehr viele Flüchtlinge aufgrund des Jugoslawien-Kriegs nach Deutschland kamen. Man wollte so eine doppelte Inanspruchnahme von Leistungen verhindern. Heute ist diese Regelung nicht nur unzeitgemäß – sie malträtiert auch die Menschen. Sie können nicht einfach ihre Verwandten sehen oder einen Job suchen. Wenn sie ihren Anwalt sprechen wollen, müssen sie dafür eine extra Genehmigung beantragen. Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden sollte.

(sas/06.11.2012)

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