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Arbeit

Verdienstgrenzen für Minijobber sollen steigen

Lebensmittel-Discounter schreibt im Stellenmarkt einen Mini-Job aus.

(© dpa - Report)

Das Bundestagsplenum wird sich am Donnerstag, 25. Oktober 2012, mit der Zukunft von Mini- und Midijobbern befassen und auch namentlich darüber abstimmen. Die 75-minütige Debatte beginnt um 9.30 Uhr. Anlass ist ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/10773). Sie wollen die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, und Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten Midijobber, erhöhen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11174) vor. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend auf 850 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Beschäftigten verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Auf Antrag könnten die Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke will sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Fraktion Die Linke hingegen will, dass abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Öffentliche, vor allem soziale Dienstleistungen sollten ausgebaut werden, um neue, regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.

Deshalb hatte sie bereits im Oktober 2011 einen Antrag (17/7386) mit diesen Forderungen in den Bundestag eingebracht. Auch diese Vorlage wird Thema in der bevorstehenden Plenardebatte sein.

Bestandsschutz- und Übergangsregelungen

Im Prozess der Entscheidungsfindung hatte sich der für den Sachverhalt zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales unter dem Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 22. Oktober, in einer Expertenanhörung mit dem Für und Wider geringfügiger Beschäftigung auseinandergesetzt. Die zwölf geladenen Sachverständigen waren – wie die Fraktionen – geteilter Meinung.

Wird das Gesetz verabschiedet, treten die darin enthaltenen Änderungen und Neuerungen bereits zum 1. Januar 2013 in Kraft. „Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Einmaliger Aufwand für Arbeitgeber

Die Gesetzesänderung würde im Bundeshaushalt für 2013 zu Mehrausgaben in Höhe von etwa 16 Millionen Euro, 2014 von etwa 31 Millionen Euro, 2015 von bis zu 70 Millionen Euro führen. Den Fraktionen zufolge würde die Gesetzesänderung „in den Haushaltsansätzen aufgefangen“ werden.

Den Arbeitgebern würde ein einmaliger Aufwand von insgesamt 35 Millionen Euro entstehen. Für alle Neubeschäftigten ab dem 1. Januar 2013 hätten die Arbeitgeber zusätzlich eine Gesamtbelastung von etwa 22 Millionen Euro zu erwarten, heißt es im Gesetzentwurf. (ver/23.10.2012)