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Finanzen

Abstimmung über Steuerabkommen mit der Schweiz

CD mit schweizer Kreuz und Geldscheinen

(© picture-alliance / Eibner-Pressefoto)

Das von allen Oppositionsfraktionen heftig kritisierte Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz steht im  Bundestag in dieser Woche zur Abstimmung an. Die Abgeordneten werden sich am Donnerstag, 25. Oktober 2012, in einer auf 45 Minuten Dauer eingeplanten Debatte ab 15.10 Uhr mit dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) befassen. Über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/11093) wird namentlich abgestimmt. SPD (11/11152) und Bündnis 90/Die Grünen (17/11153) haben Entschließungsanträge vorgelegt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Der Finanzausschuss hatte seine Beratungen zum Abkommen bereits am 17. Oktober abgeschlossen. Für das Abkommen hatten CDU/CSU und FDP gestimmt, während die SPD, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen das Abkommen ablehnten. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 24. September war das Steuerabkommen von der Wirtschaft und von Vertretern des Nachbarlandes begrüßt, von anderen Sachverständigen jedoch scharf kritisiert worden.

Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden sollen. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko“ unterliegen.

Auch Erbschaften erfasst

Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden.

Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung. Die Bundesregierung erwartet für 2013 Mehreinahmen in Höhe von 1,62 Milliarden Euro. (hle/23.10.2012)

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