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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 18. Oktober

Abstimmung per Handzeichen

(© DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Menschenrechte und Demokratie im Südkaukasus: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Oktober einen Antrag der Linken (17/7645) auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/8681) abgelehnt, Menschenrechte und Demokratie in den Staaten des Südkaukasus (Armenien, Georgien, Aserbaidschan) zu fördern. Unter anderem sollte sich die Bundesregierung nach dem Willen der Linken für die Freilassung von regierungskritischen Journalisten, Kriegsdienstverweigerern und Menschenrechtsverteidigern einsetzen.

Standards für Grenzwerte bei Industrieemissionen:Gegen die Stimmen der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 18. Oktober der Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (17/10605) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/11060) zugestimmt. Die Verordnung dient dazu, die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Mit ihr werden vor allem die EU-Emissionsstandards bei der Festlegung von Grenzwerten für den Schadstoffausstoß verstärkt berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist die Festlegung von Genehmigungsauflagen zum Betrieb von Anlagen auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9555) ab, die Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung zu senken und gleiche Bedingungen für Müllverbrennung und Abfallmitverbrennung zu schaffen. Nach dem Willen der SPD sollten alle Mitverbrennungsanlagen dieselben Auflagen einhalten müssen wie reguläre Müllverbrennungsanlagen. Ein Ökodumping durch Abfallmitverbrennung sei zu verhindern, so die Fraktion.

UN-Resolution „Frauen, Frieden und Sicherheit“: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Oktober gegen die Stimmen von SPD und Grünen einen Antrag der SPD (17/8777) abgelehnt, die Umsetzung der Resolution 1325 der Vereinten Nationen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ mit einem Rechenschaftsmechanismus zu fördern. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte die Resolution am 31. Oktober 2000 verabschiedet. Sie verlangt unter anderem, Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten besonders zu schützen und jene zu verfolgen, die Kriegsverbrechen an Frauen und Mädchen begehen. Die SPD wollte unter anderem die Resolution durch einen Rechenschaftsmechanismus ergänzen und forderte einen nationalen Aktionsplan, um die Umsetzung der Resolution gemeinsam mit den EU-Partnern voranzubringen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/10904) an.

Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (17/9066) abgelehnt, das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unverzüglich zu ratifizieren. Die Linke hatte darauf verwiesen, dass Deutschland das Abkommen mit weltweit gültigen Mindeststandards für über 1,2 Millionen Seeleute noch nicht ratifiziert habe. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9614).

Teilhabe behinderter Menschen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 18. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (17/7872) abgelehnt, in dem ein umfassendes, gesetzliches Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung gefordert wurde. Bei Enthaltung der SPD fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/7889) keine Mehrheit, in dem die Fraktion ein Teilhabesicherungsgesetz gefordert hatte, das auf die volle Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch eine flächendeckende soziale und inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und durch den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile abzielte. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10008) an.

EU-Beitrittsperspektive des westlichen Balkans: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 18. Oktober einen SPD-Antrag „für eine ehrliche und faire europäische Perspektive der Staaten des westlichen Balkans“ (1779744) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11034). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, die westlichen Balkanstaaten bei Reformen zu unterstützen und den EU-Beitritt Kroatiens zügig zu ratifizieren. Die Verhandlungen mit Serbien sollten „bald“ und mit Montenegro „umgehend“ eröffnet werden. Auch sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass das Kosovo von allen EU-Staaten anerkannt wird.

Managementprämienverordnung beschlossen:Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Oktober eine Verordnung der Bundesregierung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (17/10571), die sogenannte Managementprämienverordnung, angenommen. Damit wird ab 2013 die zum 1. Januar 2012 eingeführte Managementprämie um 0,25 bis 0,35 Cent abgesenkt, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Die Prämienkürzung betrifft nur Wind- und Fotovoltaikanlagen. Die Managementprämie ist Bestandteil der Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie soll die notwendigen Kosten abdecken, die den Anlagenbetreibern bei der Direktvermarktung des Stroms entstehen. Wissenschaftliche Untersuchungen und die Erfahrungen der Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien zeigen nach Darstellung der Bundesregierung, dass die Höhe der Managementprämie für fluktuierende erneuerbare Energien mittlerweile deutlich über den wirtschaftlich abzudeckenden Kosten liegt.

Vermarktung von Bauprodukten: Einstimmig hat der Bundestag am 18. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (17/10310) in der vom Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderten Fassung (17/10874) angenommen. Die EU-Verordnung sieht einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor und enthält unter anderem Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände.

Rechtsschutz in Asylverfahren: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 18. Oktober auf Empfehlung des Innenausschusses (17/9008) einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8460) abgelehnt, der einen wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren mit aufschiebender Wirkung bei Überstellungen von Asylbewerbern zum Ziel hatte.

Weingesetz geändert:Bei Enthaltung der Linkfraktion hat der Bundestag am 18. Oktober die siebte Novelle des Weingesetzes (17/10042, 17/10124) in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung (17/11019) beschlossen. Künftig wird bei der Umrechnung der Mengen von Weinerzeugnissen, die Betriebe von anderen Betrieben übernehmen, auch Jungwein einbezogen. Die Länder werden durch eine Ermächtigung befugt, besondere Bedingungen für Weine festzulegen, die aus herkunftsgeschützten kleineren geografischen Regionen stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steil- oder Terrassenlage erzeugt werden. In das Weingesetz werden zudem Bußgeldvorschriften aufgenommen. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/7845) ab, einheimische Rebsorten durch Erhaltungsanbau zu retten. Dem Beschluss lag ebenfalls eine Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/8612) zugrunde. Nach dem Willen der Linken sollte die Bundesregierung eine Liste der einheimischen Rebsorten des deutschsprachigen Kulturraums erstellen, den Begriff der Erhaltungssorte definieren und diese Rebsorten klassifizieren.

Strafverschärfung bei menschenverachtenden Tatmotiven: Der Bundestag hat am 18. Oktober die gleichlautenden Gesetzentwürfe des Bundesrates (17/9345) und der SPD (17/8131) zur Änderung des Strafgesetzbuchs sowie einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam zu verfolgen (17/8796) abgelehnt. Linke und Grüne hatten sich bei den Gesetzentwürfen enthalten, die SPD beiden zugestimmt. Beim Antrag der Grünen enthielten sich SPD und Linksfraktion. Die Gesetzesinitiativen zielten darauf ab, menschenverachtende Tatmotive, vor allem rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters, als strafverschärfende Umstände in Paragraf 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. Die Grünen traten unter anderem dafür ein, in den Paragrafen 130 (Volksverhetzung) alle Gruppen aufzunehmen, deren Zugehörige davor geschützt werden sollen, vor allem wegen ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters zum Opfer von Volksverhetzung zu werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11061).

Lebensmittelverluste verringern: Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Bundesregierung am 18. Oktober aufgefordert, bis 2020 anzustreben, dass nur noch halb so viele noch genießbare Lebensmittel wie heute entsorgt werden müssen. Dazu soll sie Studien auswerten, Konsequenzen aufzeigen und branchenspezifische Zielmarken mit der Wirtschaft vereinbaren, um Abfallmengen zu verringern, wie es in einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/10987) heißt. Auch sollte die Regierung über den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum informieren und Möglichkeiten prüfen, die Pflicht zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für lang haltbare Produkte wie Nudeln einzuschränken.

Forderungen zur Städtebauförderung abgelehnt: Mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6444) abgelehnt, in dem die Fraktion gefordert hatte, die Städtebauförderung anhand von 18 konkreten Forderungen weiterzuentwickeln. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag gegen das Votum von SPD und Linksfraktion einen Antrag der Linken (17/6447) ab, eine Resolution der Bauministerkonferenz von Bund und Ländern vom 28. Juni 2011 umzusetzen und dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/8199).

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Oktober der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/9852) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11053) zugestimmt. Das Gesetz zielt darauf ab, kleinere und mittlere Tankstellenbetreiber zu stärken, indem das Verbot der „Preis-Kosten-Schere“ verlängert wird. Damit soll verhindert werden, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen. Verlängert wurde auch eine Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Die Kartellbehörden können künftig anordnen, dass überhöhte Preise im Strombereich an die Verbraucher zurückerstattet werden müssen. Darüber hinaus wird die gesetzliche Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht einbezogen (Artikel 3). Darüber stimmte der Bundestag namentlich mit 302 Ja-Stimmen bei 241 Nein-Stimmen ab. Es gab keine Enthaltungen. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der SPD (17/11065) zur Novelle ab. Unter anderem lhatte sich die Fraktion dagegen gewandt, dass Krankenkassen wettbewerbsrechtlich wie Unternehmen behandelt werden. Damit unterlägen Fusionen gesetzlicher Krankenkassen der Kontrolle des Bundeskartellamts. Das Kartellrecht sei nicht geeignet, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu regulieren, so die SPD. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht zu verankern (17/9956). Die Grünen wollten unter anderem, dass die Ministererlaubnis für Fusionen durch eine Stellungnahme des Bundestages ergänzt wird. Auf die Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht sollte nach dem Willen der Grünen verzichtet werden. Ebenso sollte es gesetzliche Regelungen zum Presse-Grosso geben. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag ferner einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen (17/8923) ab, das neutrale Presse-Grosso gesetzlich zu verankern. Durch die Novelle sollte den Pressevertreibern (Grossisten) das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Berufsverband ermöglicht werden. Auch sei zu prüfen, ob eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwischen den Verlagen und den Grossisten eingerichtet werden sollte. Der Bundestag folgte mit seinem ablehnenden Votum einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/9989).

Vielfalt der Medienlandschaft: Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen, Instrumente zur Förderung der Medienvielfalt auf eine solide Datenbasis zu stellen (17/9155), ist am 18. Oktober bei Enthaltung der Linksfraktion im Bundestag gescheitert. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/11058). Die Fraktionen hatten die Bundesregierung aufgefordert, eine Mediendatenbank einzurichten und dabei Untersuchungsergebnisse einzubeziehen. Die Daten sollten dann genutzt werden, um die Pressefusionskontrolle neu zu regeln, über Leistungsschutzrechte zu entscheiden und weitere Förderinstrumente zu prüfen. Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag ebenfalls auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/11045) einen Antrag der SPD (17/10787) ab, die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien zu sichern, die Vielfalt der Medienlandschaft zu erhalten und Qualität im Journalismus zu stärken. Die Fraktion hatte darin unter anderem gefordert, das Pressefusionsrecht zu novellieren, das Presse-Grosso-Vertriebssystem gesetzlich zu verankern und das Urheberrecht zu modernisieren.

Wissenschaftsfreiheitsgesetz verabschiedet: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (17/10037, 17/10123) in der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (17/11046) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die Reaktions- und Steuerungsfähigkeit außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen zu verbessern und die Grundlagen für eine größtmögliche Autonomie der Einrichtungen in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren zu schaffen. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11064) ab, wonach die Bundesregierung mit den Ländern über die Zukunft der außeruniversitären Wissenschaftslandschaft reden und als Ergebnis einen Gesetzentwurf für die außeruniversitäre Forschung vorlegen sollte.

Nutzer-Zustimmung zu Cookies abgelehnt:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Oktober einen Entwurf der SPD zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8814) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/8814) abgelehnt. Der Entwurf zielte darauf ab, dass die Anbieter von Telemediendiensten Informationen auf Computern der Nutzer durch sogenannte Cookies nur dann speichern dürfen, wenn die Nutzer zuvor eingewilligt haben. Cookies sind Informationen, die der Diensteanbieter auf dem Computer des Nutzers hinterlegt und die es ihm erlauben, den Computer des Nutzers bei einem späteren Besuch seiner Seite wiederzuerkennen. Nach derzeitiger Rechtslage muss der Diensteanbieter den Nutzer lediglich über Cookies informieren. Wenn der Nutzer nicht wiederspricht, kann der Anbieter Nutzungsprofile erstellen und zur Werbung oder Marktforschung verwenden.

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: Einstimmig hat der Bundestag am 18. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013 bis 2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (17/10760) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11062) angenommen. Der EU-Vorschlag (Ratsdokument 18645/11) legt die thematischen Tätigkeitsbereiche fest, in denen die Agentur in diesem Zeitraum arbeiten soll. Die 2007 gegründete Agentur mit Sitz in Wien soll Einrichtungen und Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite stehen und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen, um sie bei der Festlegung von Maßnahmen oder Aktionen zu unterstützen.

Freihandelsabkommen mit Südkorea: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 18. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Freihandelsabkommen vom 6. Oktober 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits (17/10758) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11054). Das Gesetz hat zum Ziel, den deutschen Unternehmen zu besseren Exportchancen nach Südkorea zu verhelfen, das achtwichtigster Handelspartner der EU ist. Innerhalb von fünf Jahren sollen 80 Prozent aller Zölle abgeschafft werden.  

EU-Programm für Umwelt- und Klimapolitik: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 18. Oktober auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/10196) aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass das sogenannte LIFE-Programm der Europäischen Kommission mit dem Ziel fortgesetzt wird, zehn Prozent der für „Natura 2000“ benötigten Mittel durch LIFE bereitzustellen. LIFE ist das EU-Programm für Umwelt- und Klimapolitik und das einzige nur auf Umweltthemen ausgerichtete Finanzierungsinstrument der EU. „Natura 2000“ ist die Bezeichnung für das Netz von Naturschutzgebieten in der EU. Der Bundestag nahm einstimmig eine Entschließung zu einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (Ratsdokument 18627/11) an. Der prozentuale Anteil der Mittel für das Teilprogramm Klimaschutz soll nach dem Willen des Bundestages dabei erhalten bleiben.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 18. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 473 bis 479 übernommen (17/10834, 17/10835, 17/10836, 17/10837, 17/10838, 17/10839, 17/10840).

Globaler Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt: Einstimmig hat der Bundestag am 18. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt um den Sitz des Globalen Treuhandfonds (17/10756) angenommen. Er schloss sich einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11035) an. Danach wird Bonn Sitz des Treuhandfonds. Geregelt werden ferner die Rechte und Befugnisse des Fonds und seines Personals sowie der Delegationen und Mitglieder in Deutschland.

Unterstützung für Portugal: Abgelehnt hat der Bundestag am 18. Oktober einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Portugal zu unterstützen und Parlamentsrechte zu wahren (17/11009). Die Fraktionen verwiesen auf einen Änderungsbeschluss der EU zum Anpassungsprogramm für Portugal, die Defizitziele für 2012 von 4,5 auf fünf Prozent und für 2014 von drei auf 4,5 Prozent zu korrigieren, da die wirtschaftliche Entwicklung Portugals Anstrengungen zum Defizitabbau konterkariert habe. Der Antrag zielte darauf ab, dass die Regierung den Bundestag frühzeitig und umfassend unterrichtet, damit dieser rechtzeitig dazu Stellung nehmen kann und seine Beteiligungsrechte gewahrt bleiben. Auch sollte der Bundestag laufend über die Umsetzung des Anpassungsprogramms in Portugal und Änderungen der dortigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterrichtet werden.

Entschließungsantrag der SPD zum EU-Gipfel abgelehnt: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat der Bundestag am 18. Oktober einen Entschließungsantrag der SPD (17/11003) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober in Brüssel. Die SPD wollte, dass Wachstum und Beschäftigung Schwerpunkte des Gipfeltreffens sind. Auch sollte das Problem der Jugendarbeitslosigkeit höchste Priorität haben. Die Regierung sollte eine mittel- und langfristig nachhaltige Strategie zur Bekämpfung und Prävention von Jugendarbeitslosigkeit entwickeln. (vom/18.10.2012)