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Petitionen

Sieben Jahre Petitionsausschuss 2.0

E-Petitionssystem

(© DBT)

Am 5. September 2005 erreichte die erste E-Petition den Deutschen Bundestag. Von nun an konnten Petitionen nicht nur per Brief, sondern auch über das Internet an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet werden. Der Einsender der E-Petition sprach sich dafür aus, „Personalausweise auf das übliche Scheckkartenformat zu verkleinern, damit diese vom Bürger ohne großen Aufwand in der üblichen Geldbörse mit den anderen Karten mitgeführt werden können“.

Der Ausschuss beschloss seinerzeit einstimmig, das Anliegen dem Bundesinnenministerium „zur Erwägung“ zu überweisen. Mit Erfolg: Seit November 2010 gibt es den „Perso“ im Scheckkartenformat.

Über eine Million angemeldete Bürger

Mehr als 25.000 elektronische Eingaben fanden seitdem über das Web-Formular auf www.bundestag.de den Weg zu den Abgeordneten. Für die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) sind die E-Petitionen eine Erfolgsgeschichte. Bis Ende 2011 hätten sich etwa 1,1 Millionen Bürger auf der Internetseite des Petitionsausschusses angemeldet, sagte Steinke anlässlich der Präsentation des aktuellen Petitionsberichts für das Jahr 2011.

Mit der Möglichkeit der Veröffentlichung von Petitionen im Internet fördere und unterstütze der Petitionsausschuss die Kommunikationsprozesse zwischen den Bürgern und ermögliche ein öffentliches und aktives bürgerschaftliches Einwirken auf politische Entscheidungsprozesse, befand die Ausschussvorsitzende.

Demokratie lebt von der Zustimmung und Mitwirkung

Begonnen hat die Erfolgsgeschichte als Modellversuch. Schon 2004 hatten sich die damaligen Regierungsfraktionen in einem Antrag für die Schaffung „öffentlicher Petitionen“ ausgesprochen. „Die parlamentarische Demokratie lebt von der Zustimmung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen daher durch die Möglichkeit, Sammel- und Massenpetitionen im Internet zu lesen und gegebenenfalls mitzuzeichnen, eine größere Transparenz des Petitionsverfahren schaffen und den Partizipationsgedanken stärken“, hieß es in der Vorlage.

Im Juni 2005 wurde Einigkeit darüber erreicht, einen zweijährigen Modellversuch zu starten. Dabei orientierte sich der Bundestag am Vorbild des schottischen Parlaments. Schon im Petitionsbericht für das Jahr 2006 zog der Ausschuss ein erstes positives Fazit der Neuerungen, zu denen nicht nur die Einreichung der Petition via Internet gehörte, sondern auch die Möglichkeit der Mitzeichnung und Diskussion.

Die dritte Neuerung bestand darin, dass bei einem bestimmten Quorum — seinerzeit 50.000 Unterstützer innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Petition – eine öffentliche Sitzung zu dem Thema stattfinden soll. Erstmals kam es im Jahr 2007 dazu.

Ein Beitrag zur bürgernahen Demokratie

Aus der zweijährigen Versuchsphase wurden schließlich drei Jahre. Am 13. Oktober 2008 schaltete die damalige Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) den Internetauftritt für elektronische Petitionen für den dauerhaften Betrieb frei. Anfangs noch von technischen Unzulänglichkeiten belastet, etablierte sich die E-Petition immer mehr als Beitrag zur bürgernahen Demokratie.

Die größte öffentliche Unterstützung (186.356 Mitzeichner) erfuhr bislang die Petition des Deutschen Hebammenverbandes vom 28. Juni 2010 gegen steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen. Auch die Eingabe gegen Internetsperren, die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer und der Antrag für ein bedingungsloses Grundeinkommen zählten zu den Petitionen, die den Weg in eine öffentliche Sitzung geschafft haben.

In einer solchen Sitzung können aber auch Themen behandelt werden, die zwar nicht das erforderliche Quorum erreicht haben, aus Sicht des Ausschusses dennoch von großem öffentlichem Interesse sind. Gleichzeitig kann sich der Ausschuss mit Zweidrittelmehrheit auch gegen eine öffentliche Anhörung bei erreichtem Quorum entscheiden.

Wichtige Neuerungen

Im Laufe der Jahre wurden die Regelungen zu den E-Petitionen an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Wichtigste Neuerung: Seit dem 1. Januar 2012 gilt bei öffentlichen Petitionen eine neue Mitzeichnungsfrist von vier statt wie zuvor drei Wochen, um das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu erfüllen. Gleichzeitig wurde die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu einzelnen öffentlichen Petitionen im Internetforum des Ausschusses verändert.

Damit können alle im Internet veröffentlichten Petitionen ebenfalls vier Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden. Zuvor war dies sechs Wochen lang möglich, ohne dass aber die Mitzeichnungen der letzten drei Wochen für das Erreichen des Quorums relevant gewesen wären.

Offizieller Start der neuen Seite: 9. September 2012

Neu gestaltet wurde auch die Internetplattform. Ziel war die Umstellung der Forenlogik – weg von einem flachen Aufbau hin zu einer so genannten Baumgliederung. Auch kann nun die Mitzeichnung einer Petition durch ein vom System vorgegebenes Pseudonym erfolgen.

Am Sonntag, 9. September 2012, wird Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert beim Tag der Ein- und Ausblicke im Paul-Löbe-Haus das Internetportal offiziell starten. (hau)