„Letztendlich entscheidet das deutsche Volk“
Die Grünen dringen auf eine grundsätzliche Stärkung des Europäischen Parlaments bei einer Übertragung von Souveränitätsrechten, wie etwa dem Haushaltsrecht, an die Europäische Union. Wenn immer mehr Kompetenzen nach Brüssel abgegeben würden, „müsste das Europaparlament gegenüber seinem jetzigen Status so aufgewertet werden, dass es als ein vollwertiges, demokratisches, das Volk repräsentierendes Parlament anzusehen ist“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, in einem am Montag, 2. Juli 2012, veröffentlichten Interview der Wochenzeitung „Das Parlament“. Das Interview im Wortlaut:
Am 29. Juni hat das Gesetzespaket zum Fiskalpakt und zum Euro-Rettungsschirm den Bundestag passiert. War das zu schnell oder heiligt der Zweck die Mittel?
Es gibt immer zwei Aspekte, die man bedenken muss: die notwendige Schnelligkeit und die ebenfalls notwendige Gründlichkeit. Es gehört zum guten parlamentarischen Selbstverständnis, dass man Gesetze nicht „durchpeitscht“ und keine Gesetze beschließt, die man nicht nach allen Seiten „abgeklopft“ hat. Von daher ist es wichtig, dass der Bundestag die für ihn notwendige Zeit verlangt, um komplexe Sachverhalte so gut wie möglich in Gesetze zu gießen. Auf der anderen Seite wartet die Krise nicht auf den Bundestag. In dem Zwiespalt bewegen wir uns: Wir müssen schnell sein, aber wir wollen auch gut sein und das Richtige tun.
Und dafür wollen Sie gut informiert sein. Die Grünen haben vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, von der Regierung in EU-Angelegenheiten nicht ausreichend unterrichtet worden zu sein. Hat Sie das Urteil überrascht?
Es hat meine Wünsche und Hoffnungen erfüllt. Aber ich habe als Realist auch damit gerechnet, dass diese Wünsche nur zur Hälfte erfüllt werden.
Und zu wie viel Prozent sind sie letztlich erfüllt worden?
Ich kann sagen zu 100 Prozent. Das ist das Erstaunliche an diesem Urteil. Vor Gericht haben wir als Grüne geklagt, aber wir haben es für das ganze Parlament getan. Wir haben stellvertretend für das deutsche Parlament Rechte von der Regierung errungen. Es ist ein Sieg der Grünen, aber auch ein Sieg für den Bundestag.
Um welche Fragen ging es dabei?
Der Bundestag hat nach dem Grundgesetz weitgehende Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir haben mit der Bundesregierung unter anderem darüber gestritten, was eine Angelegenheit der Europäischen Union ist.
Und was heißt das konkret?
Das kann man am besten an Beispielen erklären, wie etwa dem Europäischen Stabilitätsmechanismus: Dazu verfasste die Kommission 2011 einen ersten schriftlichen Entwurf und versandte ihn an die Regierungen der Mitgliedstaaten. Wir haben uns sofort an die Bundesregierung gewandt, damit wir im Parlament darüber debattieren können.
Das Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in Fragen der Europäischen Union, das EUZBBG, verpflichtet die Regierung doch dazu...
Die Regierung hat uns erklärt, dieser Text sei keine Angelegenheit der Europäischen Union. Ihr bekommt ihn nicht. 24 Stunden später haben wir ihn von unseren Freunden aus dem österreichischen Parlament erhalten. Die dortige Regierung hatte den Text sofort weitergeleitet. Bis zum Urteil beharrte die Regierung auf der offensichtlich unsinnigen Behauptung, Maßnahmen zur Rettung des Euro und zur Stabilisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion seien keine EU-Angelegenheiten. Wir sollten das Ergebnis der Verhandlungen nur ganz zum Schluss zum Absegnen bekommen.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Karlsruher Urteil?
Das Urteil stellt fest, dass völkerrechtliche Konstruktionen, die „in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union“ stehen — wie es die Karlsruher Richter formuliert haben — Angelegenheiten der Europäischen Union sind. Anders ausgedrückt: Der Umweg über die gouvernementale Methode, also über das Völkerrecht, darf nicht dazu missbraucht werden, den Bundestag vor der Tür stehen zu lassen. Und alle Informationen an den Bundestag müssen frühestmöglich erfolgen. Das bedeutet so früh, dass er eine inhaltliche Debatte und eine Beschlussfassung durchführen kann.
Das alles kostet aber auch viel Zeit. Schwächt das Urteil aus Karlsruhe nicht die deutsche Position bei internationalen Verhandlungen?
Die Gefahr besteht, aber wir können damit umgehen. Wir wissen, es gibt Momente, in denen Deutschland, vertreten durch seine Regierung, schnell und effektiv handeln muss. Aber wir sind bereit, dabei mitzuwirken und die Regierung zu stärken, wenn man uns „auf Augenhöhe“ mitnimmt.
Reicht unser Grundgesetz für die Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel überhaupt noch aus?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu bisher sibyllinisch geäußert. Es hat gesagt, eine solche Grenze des Grundgesetzes gibt es, aber sie ist nicht unüberwindbar. Überwindbar ist diese Grenze jedoch nur mit einer Volksabstimmung.
Wo liegt diese Grenze für Sie?
Eine Grenze, die man nicht überschreiten darf, liegt für mich da, wo wir essenzielle Souveränitäts- und Demokratierechte aus der nationalen Hand geben, ohne sie in gleichwertige supranationale, demokratisch legitimierte Institutionen zu übergeben.
Das heißt, wenn Kompetenzen wie das Haushaltsrecht nach Brüssel abgegeben werden, müssten sie an eine gleichwertige Institution wie das Europaparlament abgegeben werden...
Ja, aber dafür müsste das Europaparlament gegenüber seinem jetzigen Status so aufgewertet werden, dass es als ein vollwertiges, demokratisches, das Volk repräsentierendes Parlament anzusehen ist. Es gibt viel Streit darüber, wie das passieren soll. Dass es aber demokratisch aufgewertet werden muss, steht für mich außer Frage. Eine Übertragung essenzieller Souveränitätsrechte vom Bundestag auf supranationale Strukturen kann es letztlich nur über eine Volksabstimmung geben.
Diesen Vorschlag hat in der vergangenen Woche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Gespräch gebracht. Halten Sie das für eine gute Lösung?
Ich denke, Bundesfinanzminister Schäuble hat im Grundsatz recht, dass wir uns an die Arbeit machen müssen. Die Grünen haben angeregt, einen Europäischen Konvent einzuberufen, um Änderungen der Europäischen Verträge vorzubereiten. Dort sollte diskutiert werden, wie Deutschland und Europa morgen aussehen könnten und welcher Weg dazu zu gehen ist.
Wären Volksentscheide dafür ein gutes Instrument?
Die Grünen haben seit mehr als zehn Jahren fortwährend Gesetze zur Einführung eines nationalen Volksentscheides eingebracht. Bisher fehlte die Bereitschaft, darüber zu diskutieren, aber die Fronten brechen auf. Denn wir haben eine abstruse Situation: Es gibt Volksentscheide auf kommunaler, regionaler und europäischer, nicht aber auf nationaler Ebene.
Sollten sich diese Volksentscheide auf europäische Fragen beschränken?
Wir wollen die Einführung eines nationalen Volksentscheids — nicht nur für Europafragen. Natürlich schließen wir dabei bestimmte Fragestellungen wie beispielsweise die Einführung der Todesstrafe und andere verfassungswidrige Ansinnen aus. Deswegen schlagen wir vor, dass eine Initiative für einen nationalen Volksentscheid, der mit einem Gesetz enden soll, vorab zur Begutachtung beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden kann.
Kritiker fürchten, solche Volksabstimmungen könnten zum Schüren einer Anti-Europa-Stimmung genutzt werden. Teilen Sie diese Befürchtung?
Man kann Europa nicht weiterbauen und dabei die Menschen außen vor lassen. Wir werden um die europäische Idee in der Bevölkerung kämpfen müssen. Und letztendlich entscheidet das deutsche Volk, wie viel Europa es will und wie Europa morgen aussehen soll.
(as)