„Fragile Lage der Religionsfreiheit am Bosporus“
Den Schutz religiöser Minderheiten fordert Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) von der Regierung in Ankara. Aus Sicht des Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses beleuchtet der Streit um den durch Enteignungsverfahren gefährdeten Fortbestand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel exemplarisch, „wie fragil die Lage der Religionsfreiheit am Bosporus ist“. Durch den Beitritt zur Menschenrechtscharta des Europarats habe sich die Türkei ebenso wie Deutschland verpflichtet, die Rechte religiöser Minoritäten zu achten, so der Grünen-Abgeordnete im Interview. Umgekehrt solle man sich bei uns fragen, „wie groß hierzulande die Akzeptanz von Moscheen ist“. Auf Basis eines Antrags der Koalitionsfraktionen (17/9185), eines SPD-Antrags und der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird das Theam im Bundestag am Donnerstag,14. Juni 2012, gegen 20.35 Uhr aufgerufen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Das Interview im Wortlaut:
Warum ist das Kloster Mor Gabriel eigentlich so bedeutsam? Dessen gefährdeter Fortbestand schlägt sogar international hohe Wellen. Das Schicksal einer Glaubensgemeinschaft oder gar der Religionsfreiheit in der Türkei kann doch schwerlich von einer einzigen Einrichtung abhängen.
In Mor Gabriel sollte man in der Tat nicht das wichtigste oder gar einzige Problem beim Blick auf die Religionsfreiheit sehen. Aber die gegen das Kloster laufenden Prozesse können als Spitze eines Eisbergs gelten. Dieser Konflikt beleuchtet exemplarisch, wie fragil die Lage der Religionsfreiheit am Bosporus ist. Aber es werden auch zahlreiche andere Kirchen, Klöster und aramäische Ortschaften mit ähnlichen Enteignungsverfahren überzogen. Für die Aramäer ist der Ausgang des Prozesses um Mor Gabriel von zentraler Bedeutung, das ist ein Präzedenzfall.
Konkret geht es bei Mor Gabriel um die Frage, ob ein Teil der vom Kloster genutzten Ländereien als Wald eingestuft und damit zu Staatseigentum wird. Ist dieses juristische Vorgehen ein Vorwand, um die christliche Minderheit zu schikanieren?
In der Türkei existieren durchaus Gesetze zum Schutz religiöser Minoritäten, und die Richter sind gefordert, diese Regelungen konsequent umzusetzen. Im Übrigen gibt es nicht nur Defizite beim Schutz der christlichen Minderheit in der Türkei, was in den Diskussionen hierzulande viel zu oft unter den Tisch gekehrt wird. Beispielsweise wird die große Minorität der Aleviten seit langem diskriminiert. Deshalb wird auf Beschluss des Menschenrechtsausschusses in dem Antrag, über den das Bundestagsplenum am 14. Juni debattieren will, ausdrücklich gefordert, alle „nichtmuslimischen bzw. nichtsunnitischen Minderheiten“ müssten ihre Rechte uneingeschränkt ausüben können.
Offenbar hat Ankara signalisiert, im Falle einer Deklarierung des Walds zu Staatsbesitz könne das Kloster dieses Terrain kostenlos pachten. Allerdings wird dies von der Glaubensgemeinschaft abgelehnt.
Dass sich das Kloster nicht auf einen Kompromiss einlassen will, kann ich nachvollziehen. Wer will schon nach einer Enteignung den vormaligen Besitz pachten?
Steht es dem hiesigen Parlament zu, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einzumischen und für Mor Gabriel Partei zu ergreifen? Umgekehrt würde es sich der Bundestag wohl verbitten, wenn andere nationale Parlamente in deutsche Belange hineinregieren wollten.
Durch den Beitritt zur Menschenrechtskonvention des Europarats und die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat sich die Türkei genauso wie die Bundesrepublik verpflichtet, die Rechte religiöser Minderheiten zu achten. Wir sollten überall für die Durchsetzung solcher international verbürgter Grundrechte eintreten. Umgekehrt müssen wir natürlich damit rechnen, dass die Türkei genau prüft, wie es bei uns um die Religionsfreiheit und um den Schutz nichtchristlicher Minderheiten steht. Wir sollten uns etwa fragen, wie groß hierzulande die Akzeptanz von Moscheen ist. Wenn wir von der Regierung in Ankara verlangen, nichtmuslimische Minderheiten als Rechtspersönlichkeiten anzuerkennen, müssen wir dies auch für nichtchristliche Minderheiten in Deutschland ermöglichen. Der Bundestag sollte sich auch dafür einsetzen, dass in Deutschland die rechtlichen Hürden für die Anerkennung nichtchristlicher Minderheiten gesenkt werden.
Als Mitglied des Europarats ist die Türkei eigentlich gehalten, die in der Menschenrechtscharta verankerte Religionsfreiheit zu garantieren. Sorgt der Staatenbund nicht mit dem nötigen Nachdruck dafür, dass dieses Grundrecht auch am Bosporus gewährleistet wird?
Wie der Bundestag hat auch der Europarat mehrfach die Wahrung der Religionsfreiheit in der Türkei angemahnt. Speziell im Blick auf Mor Gabriel appelliert eine Straßburger Entschließung an die türkischen Behörden, das Kloster in seiner Gesamtheit zu schützen und sicherzustellen, dass dessen Ländereien nicht unrechtmäßig enteignet werden. Der Europarat tut gut daran, die Achtung der Religionsfreiheit von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen klar und deutlich einzufordern. Dazu gehört auch das Recht, nicht zu glauben oder den Glauben zu wechseln.
Mor Gabriel klagt vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen das Enteignungsverfahren. Ist dieser Gang vor die Europaratsrichter erfolgversprechend?
Für mich ist entscheidend, dass das Urteil des Gerichtshofs, wie immer es auch ausfallen wird, von allen Seiten akzeptiert und umgesetzt wird. Dann wären wir einen Schritt weiter.
(kos)