SPD will Vorschriften für kassenfremde Arztleistungen
Um sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) geht es in einer 45-minütigen Debatte am Donnerstag, 10. Mai 2012. Der voraussichtlich um 15.30 Uhr beginnenden Debatte liegt ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9061) zugrunde, die die IGeL eindämmen will. Solche Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und von diesen deshalb grundsätzlich nicht finanziert werden, müssten Patienten „aus der eigenen Tasche bezahlen“, heißt es in dem Antrag. Danach wurden im Jahr 2010 in deutschen Arztpraxen IGeL im Wert von 1,5 Milliarden Euro erbracht. Wie die Fraktion schreibt, handelt sich um einen schnell wachsenden Markt. Patienten würden in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Sie würden deutlich häufiger Patienten mit höheren Einkommen angeboten.
„Schriftlichen Behandlungsvertrag schließen“
Dadurch verdichte sich der Eindruck, dass bei der Erbringung dieser Leistung „nicht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht, sondern die wirtschaftlichen Interessen“ des Arztes. Für zwei der am häufigsten verkauften IGeL — Glaukom- und vaginales Ultraschallscreening — gebe es keine Anhaltspunkte für einen patientenrelevanten Nutzen. Bei anderen IGeL wie der Colon-Hydro-Therapie würden neben dem fehlenden Patientennutzen sogar gravierende Schäden wie zum Beispiel Darmblutungen berichtet.
Die SPD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag gesetzlich zu regeln, dass bei IGeL grundsätzlich ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden muss. Auch sollen die Patienten in einem persönlichen Gespräch umfassend über die Leistung aufgeklärt werden und immer eine schriftliche Rechnung erhalten. Bei Formverstößen wie etwa fehlenden Informationen im Behandlungsvertrag soll der Patient nicht verpflichtet sein, die Rechnung zu zahlen.
Aushang mit Übersicht über Angebote in der Praxis
Ferner soll der Vorlage zufolge ein Arzt, der eine IGeL erbracht hat, für diesen Patienten am selben Tag keine Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen dürfen. Ausnahmen davon sollen vom Patienten selbst nachgefragte spezielle Leistungen wie Reiseimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen sein, heißt es in dem Antrag weiter. Damit solle Patienten ermöglicht werden, die Entscheidung für oder gegen derartige Leistungen „ohne Druck und Zwang zu treffen“.
Zudem soll nach dem Willen der SPD-Fraktion in jeder Arztpraxis, in der solche Leistungen erbracht werden, eine Übersicht über die angebotenen IGeL als Information der Bundesregierung aushängen müssen. Darauf solle angegeben sein, warum die jeweilige Leistung nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Daneben will die Fraktion in dem Gesetzentwurf unter anderem die Kassen „zu umfassender Aufklärung ihrer Versicherten“ verpflichtet sehen. (mpi)