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Arbeit

Debatte um Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

Besucher der Agentur für Arbeit verlassen das Gebäude.

(© dpa)

Linksfraktion und Bündnis 90/die Grünen wollen die Rechte arbeitsuchender Menschen in Deutschland stärken. Ihre Forderung: Der Grundbedarf soll künftig nicht mehr durch Sanktionen antastbar sein. Über zwei entsprechende Anträge (17/3207, 17/5174) wird der Bundestag am Donnerstag, 26. April 2012, ab 10.40 Uhr für etwa 90 Minuten abschließend beraten. In einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6391) wird den Parlamentariern die Ablehnung der Anträge empfohlen. Erstmals im Plenum diskutiert wird ein weiterer Antrag der Linken, in dem die Fraktion fordert, Hartz-IV-Sonderregelungen für unter 25-Jährige abzuschaffen (17/9070). Über die Beschlussempfehlung und über den Antrag der Linken wird jeweils namentlich abgestimmt.

„Grundrechtswidrige Aktivierungsideologie“

Die Linke stellt fest, aus der durch das Grundgesetz garantierten Menschenwürde ergebe sich in Kombination mit dem Sozialstaatsgebot „das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Damit unvereinbar sei eine Regelung, die zur Unterschreitung dieses Existenzminimums führe. Diese Konsequenz werde aber durch die Sanktionsregelungen in den Grundsicherungssystemen „billigend in Kauf genommen“.

Diese Sanktionsregelungen stellten „das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie dar“, schreiben die Abgeordneten. Soziale Missstände würden so zum Ergebnis individuellen Fehlverhaltens umgedeutet; das Sanktionsrecht verbreite „Angst und Existenznot“ unter den Leistungsberechtigten der Grundsicherung. Die Regierung solle daher einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern (SGB) alle Leistungseinschränkungen abgeschafft würden und ein Unterschreiten des Existenzminimums aufgrund von Sanktionen ausgeschlossen werde.

Linke: Sonderregelungen für junge Menschen aufheben

Gleichzeitig fordert die Linksfraktion einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Sonderregelungen für junge Menschen im SGB II. So sollen nach dem Willen der Parlamentarier erwachsene junge Menschen nicht länger in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden können. Abzuschaffen sei außerdem der besondere Genehmigungsvorbehalt für Umzüge bei unter 25-Jährigen.

Das Sozialgesetzbuch II regle den Umgang mit jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten „besonders repressiv“: Sie würden nicht als Erwachsene mit individuellen Rechten behandelt, sondern als „Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben“. In dem Antrag heißt es, das verfassungsrechtlich anerkannte menschenwürdige Existenzminimum müsse auch für alle jungen Menschen in Ausbildung garantiert werden. Sollten die Umsetzung der Forderungen zu finanziellen Mehrbelastungen bei den Kommunen führen, müsse der Bund diese ausgleichen.

Grüne kritisieren „rigide Sanktionsregeln“

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die „besonders rigiden Sanktionsregeln“ gegen junge Menschen bis 25 Jahren als nicht nur „verfassungsrechtlich bedenklich“, sondern auch als einen falschen Weg, der Betroffene „in Kleinkriminalität, Schwarzarbeit und Verschuldung“ treibe. Die Regierung solle deshalb zunächst ein Sanktionsmoratorium erlassen und dann umgehend die Rechte der Arbeitsuchenden stärken. Die jetzt geltenden Sanktionsregelungen dürften dabei „entgegen der Planungen der Bundesregierung nicht weiter verschärft werden“; der Grundbedarf dürfe in Zukunft nicht mehr durch Sanktionen angetastet werden.

Zudem solle die Eigeninitiative der Arbeitsuchenden nach dem Willen der Grünen unter anderem dadurch gefördert werden, dass sie künftig das Recht erhalten, zwischen angemessenen Maßnahmen zu wählen und eigene Vorschläge einbringen können, „wie sie zum Nutzen der Gesellschaft beitragen und einen Gegenleistung erbringen können und wollen“. (suk)