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Finanzen

Banken weisen Vorwurf der Kontoverweigerung zurück

Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des „Girokontos für jedermann“ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, „dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten“, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft, der Spitzenorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände, zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 25. April 2012.

„Dringender Handlungsbedarf für die Kreditinstitute“

Grundlage der Anhörung war ein Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (heute: Deutsche Kreditwirtschaft) zum Girokonto für jedermann (17/8312). Darin ist von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt no

Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Es gibt inzwischen etwa 2,5 Millionen dieser Konten.

Grob geschätzt 670.000 Kontolose in Deutschland

Bei der von der Europäischen Kommission genannten Zahl von 670.000 Kontolosen in Deutschland handelt es sich nach Auffassung der Regierung aber allenfalls um eine „äußerst grobe Schätzung“. In der Anhörung ging es ebenfalls um drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/7823), Die Linke (17/8141) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7954), in denen das Recht auf ein Guthabenkonto beziehungsweise die gesetzliche Verankerung des Girokontos für jedermann verlangt werden.

Die Kreditwirtschaft bezweifelte die Richtigkeit der genannten Zahlen und auch der EU-Schätzung. Die Behauptungen in dem Regierungsbericht über unzureichende Informationen über Beschwerdeverfahren hielt sie für unbegründet. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsanweisungen an kontolose Empfänger seien nicht berücksichtigt worden. Es handele sich demnach um vielleicht 2.500 Personen. „Dieser Wert dürfte viel näher an der tatsächlichen Zahl der von unfreiwilliger Kontolosigkeit betroffenen Bürger liegen als die sonstigen nicht repräsentativen Hochrechnungen, auf die im Bericht abgestellt wird“, so die Kreditwirtschaft.

Hohe Kosten für Barauszahlungen

Die Bundesagentur für Arbeit setzte sich auch wegen der hohen Kosten für Barauszahlungen für eine gesetzliche Regelung ein. Im vergangenen Jahr seien 10,86 Millionen Euro an Entgelten für insgesamt 1,529 Millionen Zahlungsanweisungen zur Verrechnung an Empfänger ohne Bankverbindung angefallen. Diese Zahlungsanweisungen können bei Post oder Postbank zur Auszahlung vorgelegt werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach von „Umsetzungsdefiziten“ bei der Empfehlung der Kreditwirtschaft. Zwar lägen keine signifikant hohen Beschwerdezahlen vor, aber man gehe von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Eine gesetzliche Regelung wäre zu begrüßen, so die BaFin.

„Gesetzliches Recht auf ein Girokonto notwendig“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung listete zahlreiche Fälle auf, in denen Banken die Einrichtung eines Girokontos für jedermann verweigert oder erschwert hätten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt „nach 17 Jahren erfolgloser, weil unverbindlicher Selbstverpflichtung der Branche“ ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto für notwendig. Es gebe mindestens eine halbe Million Betroffene, vermutlich sogar mehr.

Die gesetzliche Verpflichtung der nordrhein-westfälischen Sparkassen zur Führung des Girokontos für jedermann hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass andere Banken die Einrichtung dieser Konten verweigerten.

„Handeln des Gesetzgebers geboten“

Prof. Dr. Hugo Grote (RheinAhrCampus der Fachhochschule Koblenz in Remagen) empfahl eine Pflicht der Banken, Konten für jedermann einzurichten: „Insofern scheint ein Handeln des Gesetzgebers in Form eines Kontrahierungszwangs aufgrund der Güterabwägung nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten.“

Auch Prof. Dr. Wolfhard Kohte (Universität Halle) empfahl gesetzgeberische Maßnahmen. Der Weg, sich auf die Selbstverpflichtung der Banken zu verlassen, „hat sich als eine Sackgasse erwiesen“. Prof. Dr. Matthias Caspar (Universität Münster) hielt einen Kontrahierungszwang dagegen für begründungsbedürftig und empfahl statt dessen eine bessere Ausgestaltung der bisherigen Selbstverpflichtung. (hle)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.
  • Bundesverband deutscher Banken e. V.
  • Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)
  • Prof. Dr. iur. Matthias Casper, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Prof. Dr. Hugo Grote, RheinAhrCampus Remagen
  • Dr. Günter Hörmann, Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
  • Michael Knobloch, Institut für Finanzdienstleistungen e. V.
  • Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Universität Halle-Wittenberg
  • Prof. Dr. Mathias Rohe, Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa (EZIRE)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • Susanne Wilkening, Beratungsstelle Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg e. V.
  • Thomas Zipf, Stadt Darmstadt