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Arbeit

Künstler zwischen Engagement und Hartz IV

Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Konditionen von flexibel und kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern verbessern. Zwölf Experten haben ihre Standpunkte dazu am Montag, 23. April 2012, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) dargelegt.

„Flexibel Beschäftigte besser absichern“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich zuvor in einem Antrag (17/8579) für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark gemacht. Die meisten Betroffenen würden zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhielten sie kein Arbeitslosengeld I, sondern seien gleich auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen, schreiben die Grünen.

Das bürokratische Verfahren, die Einführung von Verdienstobergrenzen und die überwiegende Berücksichtigung von nur sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen würden die meisten flexibel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug ausschließen, heißt es in dem Antrag.

„Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängern“

Die SPD will in ihrem Antrag (17/8574) die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit (zwölf Monate) für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre verlängern. Die Fraktion fordert aber die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen. Ähnlich lauten die Forderungen der Linksfraktion, die ebenfalls einen eigenen Antrag (17/8586) stellte.

Auch Union und FDP hatten sich im Vorfeld mit der Thematik befasst und einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (17/8986) vorgelegt. Mit den geforderten Änderungen, heißt es seitens der Fraktionen, „wird die Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert und modifiziert“.

„Regelung bis Ende 2014 befristen“

Eine erneute Befristung der Regelung bis zum 31. Dezember 2014 solle berücksichtigen, dass „die Sonderregelung derzeit im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung evaluiert wird und belastbare Ergebnisse dieser Wirkungsforschung voraussichtlich im Jahr 2014 vorliegen werden“.

Unter den Sachverständigen waren auch eine Vertreterin der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände, Regine Hergersberg, der Schauspieler und Sänger Heinrich Schafmeister sowie Thomas Schmucker vom Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler. Sie sprachen für die Zunft der Künstler, zu denen neben Theater-, Film- und TV-Schauspielern sowie Sängern auch beispielsweise Regisseure und Maskenbildner zählen.

Künstler besonders betroffen

Sie betrifft die Thematik ganz besonders, denn generell ist es in ihren Branchen üblich, nur für jeweils eine Produktion, das heißt, einen Film, eine Serienstaffel oder aber eine Tournee beschäftigt, also angestellt zu werden. Deshalb ist auch oft die Rede von „Engagement“. Doch zumeist dauert eine solche Produktion nur wenige Monate, manchmal nur Tage oder Wochen. Deshalb setzten sich die drei Experten dafür ein, dass Künstler auch nach kurzen Beschäftigungszeiten Arbeitslosengeld und nicht Hartz IV erhalten, sei es in einer Sonderregelung für Künstler oder aber in einer allgemeinen Regelung für alle kurzzeitig und flexibel beschäftigten Arbeitnehmer.

Insgesamt rückte diese Berufsgruppe in das Zentrum des Interesses und vereinnahmte den größten Teil der einstündigen Anhörung. Allen voran hielt Heinrich Schafmeister ein Plädoyer für seine Branche und war bemüht, Verständnis zu schaffen. Er betonte, dass auch er „momentan arbeitslos“ sei.

„SPD-Vorschlag sehr zielführend“

Allerdings ging es in der Anhörung um Arbeitnehmer aller Branchen, auch um Arbeitnehmer ohne Schulabschluss. Der Experte Prof. Dr. Gerhard Bosch betonte, man müsse vor allem die Begleitmaßnahmen stärken, also das Aus- und Fortbildungsangebot, damit die Betroffenen besser eine länger- oder langfristige Beschäftigung finden.

Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dr. Wilhelm Adamy, betonte, dass er den Vorschlag der SPD-Fraktion für „sehr zielführend“ halte. Dagegen vertrat Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Standpunkt, dass flexible Beschäftigungsformen lediglich die Basis seien; darauf aufbauend müssten sich die „Beschäftigungsverhältnisse“ stabilisieren. (ver)

Liste der geladenen Sachverständigen

Bundesagentur für Arbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Institut der Deutschen Wirtschaft
Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V.
Heinrich Schafmeister, Berlin
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg