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Arbeit

Experten uneinig in Sachen Werkvertrag und Leiharbeit

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind überzeugt, dass Werkverträge oftmals bloß Scheinwerkverträge sind, mittels derer Arbeitgeber Lohnkosten  einsparen wollen. Zwei entsprechende Anträge der beiden Fraktionen waren deshalb Anlass einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 23. April 2012.

„Mit Scheinwerkverträgen Standards unterlaufen“

Laut dem Antrag der Grünen (17/7482) müssen Leiharbeit und Werkverträge klar voneinander abgegrenzt und die Kriterien dafür im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden. Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass viele Firmen zunehmend Aufgaben in Werkvertragsunternehmen auslagern, um Löhne und Sozialkosten noch unter das Niveau bei Leiharbeitsfirmen zu drücken. Denn während sie bei Leiharbeitern an höhere tarifliche Standards gebunden seien, lägen diese in Werkvertragsunternehmen deutlich darunter. In Wirklichkeit handele es sich aber bei vielen vermeintlichen Werkverträgen um verdeckte Leiharbeit.

Die Linksfraktion schreibt in ihrem Antrag (17/7220 neu), dass Werkverträge von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt würden. Mit sogenannten Scheinwerkverträgen, bei denen es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handele, würden die ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen.

Abgrenzung zur Leiharbeit

Bei der Identifizierung von Scheinwerkverträgen bestehe jedoch die Schwierigkeit bislang darin, Werkvertragsarbeit von Leiharbeit abzugrenzen, um Fälle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung aufzudecken. Die Fraktion fordert deshalb ein „Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen“, das eine sogenannte Vermutungsregel enthält. Das bedeutet konkret: Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses vermutet werden, bis die Arbeitgeber das Gegenteil bewiesen haben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Ausnahme zu verankern.

Die Positionen der Experten in der Anhörung waren kontrovers; die Vertreter von Arbeitgeberverband und Arbeitgebern nahestehenden Institutionen rechtfertigten mehrheitlich die Werkverträge, während die Entsandten des Deutschen Gewerkschaftsbundes und von arbeitnehmernahen Institutionen eher die Risiken und Nachteile in den Mittelpunkt stellten.

„Vertragsform spielt keine Rolle“

Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks betonte eingangs, dass es seit jeher Werkverträge im Handwerk gebe; egal, ob die Auftraggeber Privatpersonen oder Firmen seien. Leiharbeit sei im Baugewerbe verboten. Bei der Wahrnehmung betrieblicher Aufgaben spiele die Vertragsform keine Rolle und deshalb „spielt auch diese Diskussion keine Rolle“, sagte Dannenbring.

Der Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Roland Wolf, pflichtete seinem Vorredner bei und betonte ergänzend, dass es Werkverträge „seit Jahrhunderten“ gebe. Ähnlich argumentierte auch Werner Stolz vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitunternehmen: Die Kriterien für die unterschiedlichen Vertragsformen seien „klar geregelt“.

Gesetzliche Regelung gewünscht

Der unabhängige Sachverständige Prof. Dr. Raimund Waltermann befand, dass man mit der Diskussion über Vertragsformen das Problem der niedrigen Entgelte nicht erfasse. „Wir sind nicht gegen Werkverträge“, erklärten Helga Nielebock und Johannes Jakob, beide entsandt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Allerdings gebe es in den letzten Jahren „negative Entwicklungen“, weshalb es einer „gesetzlichen Regelung“ und „eventuell auch der Mindestlöhne“ bedürfe.

Auch Prof. Franz Josef Düwell schloss sich der DGB-Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an. „Der Gesetzgeber muss handeln“, forderte er, damit „verdeckte Leiharbeit“ aufgedeckt werden kann und Konsequenzen hat.

Beispiel Lufthansa

Der freie Experte Frank Schmidt-Hullmann nannte beispielhaft die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa, die einzelne Unternehmensbereiche ausgelagert habe, indem sie eigene Werkvertragsunternehmen gegründet habe. Deren Arbeitnehmer würden nun nach schlechteren Tarifverträgen bezahlt werden. Deshalb, argumentierte Schmidt-Hullmann, „greift die Rechtsprechung ins Leere“.

Desweiteren kamen die Sachverständigen Jürgen Ulber und Jörg Spieß sowie Karsten Bunk (Bundesagentur für Arbeit), Heribert Jöris und Steven Haarke (Handelsverband Deutschland) und die Vertreter des Verbandes Instore und Logistik Services, Michael Jeurges und Denis Henkel, zu Wort. Alle 15 Sachverständigen hatten ihre Stellungnahmen zuvor schriftlich eingereicht. (ver)

Liste der geladenen Sachverständigen

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Handelsverband Deutschland e.V.
Verband Instore und Logistik Services e.V.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesagentur für Arbeit
Prof. Dr. Raimund Waltermann, Bonn
Prof. Franz-Josef Düwell, Weimar
Jörg Spieß, Stuttgart
Jürgen Ulber, Darmstadt
Frank Schmidt-Hullmann, Frankfurt am Main