Weiteres Paket zur Stabilisierung des Finanzmarkts
Damit Bankinsolvenzen mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft vermieden werden können, sollen deutsche Finanzinstitute erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Der Deutsche Bundestag wird sich deshalb am Donnerstag, 26. Januar 2012, ab 9 Uhr 90 Minuten lang abschließend mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (17/8343) beschäftigen. Der Haushaltsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (17/8487) vorgelegt. Am Montag, 23. Januar, gab es dazu eine öffentliche Anhörung mit 13 Sachverständigen; zur Abstimmung im Plenum haben die SPD (17/8488) und Grüne (17/8489) Entschließungsanträge vorgelegt.
Garantierahmen von 400 Milliarden Euro
Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darin ist für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vorgesehen.
Außerdem ist eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro vorgesehen, davon zehn Milliarden mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzentwurf können alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden.
Tilgungsausgaben in den Bundeshaushalt
Sollte durch die Aufnahme von Krediten die zulässige Schuldenaufnahme nach der im Grundgesetz geregelten Schuldenbremse überschritten werden, soll die Tilgung binnen eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. Ein entsprechender Tilgungsplan soll vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
„Dadurch wird sichergestellt, dass die Tilgung der zusätzlich aufgenommenen Kredite der nach der Schuldenregel relevanten strukturellen Nettokreditaufnahme zugerechnet wird“, heißt es in der Begründung. Die Tilgungsausgaben sollen daher im Bundeshaushalt und nicht im Fonds veranschlagt werden.
„Vertrauen der Marktteilnehmer festigen“
Im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz sollen die sogenannten Zweckgesellschaften („Bad Banks“) nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen, sondern auch Staatsanleihen.
„Damit soll auch ermöglicht werden, dass mögliche temporäre Übertreibungen bei der Bewertung von Anleihen von europäischen Staaten oder Unternehmen durch Übertragung solcher Wertpapiere auf Zweckgesellschaften … nicht zu einer Bestandsgefährdung von Instituten führen und dass das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Solvenz dieser Institute gefestigt wird“, schreiben die Fraktionen.
„Gefährdung des Finanzsystems präventiv begegnen“
Es sei besonders wichtig, einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems präventiv beziehungsweise bereits bei latenter Gefahr begegnen zu können. Falls privatwirtschaftliche Lösungen zur Eigenkapitalstärkung von Instituten nicht möglich seien, sollten der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten gewährt werden, „um einer Systemgefährdung vorzubeugen“.
Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwehr drohender Gefahren für die Finanzmarkstabilität soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss. Außerdem wird die Beteiligung des Staates an Finanzinstituten und an Tochterunternehmen ermöglicht. (mik/hle)