Vorzüge einer Finanzberatung gegen Honorar erörtert
Die SPD hat in der Debatte am Donnerstag, 19. Januar 2012, gefordert, die Bundesregierung müsse weitere Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise ziehen. Dazu legten die Sozialdemokraten einen Antrag (17/8182) vor, mit dem der Verbraucherschutz gestärkt werden soll. So soll nach Vorstellung der SPD eine Honorarberatung für Finanzdienstleistungen nach Zeitaufwand etabliert werden, entgegen der immer noch vorranging praktizierten provisionsbasierten Vergütung von Beratern.
SPD: Im Interesse der Verbraucher handeln
Kerstin Tack (SPD) begründete den Vorstoß damit, dass nur derjenige, der kein Geld von Dritten annimmt, im Interesse seines Kunden handelt. Der Kunde werde vorab über die entstehenden Kosten informiert. Die SPD sah auf diese Weise auch die Möglichkeit, dass Provisionen, die die Anbieter bisher an den Finanzdienstleister zahlen, künftig an die Kunden zu deren Vorteil „durchgereicht“ werden könnten.
Tack forderte weiter, dass „die Beaufsichtigung der Honorarberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen soll“. Eine einheitliche Aufsicht wird ihrer Ansicht nach die Qualität der Beratung sichern.
CDU/CSU: Eckpunktepapier deckt SPD-Forderungen ab
Für Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) hat sich das System der Provision in jahrzehntelanger Praxis bewiesen. „Auch die Honorarberatung ist bereits am Markt“, sagte er. Das Produkt habe sich nur nicht durchgesetzt. Er verwies aber darauf, dass Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) bereits im Sommer 2011 ein Eckpunktepapier vorgelegt habe, das bereits viele Forderungen des SPD-Antrags abdecke.
Brinkhaus verwies darauf, dass auf EU-Ebene derzeit über neue Verhaltens- und Transparenzpflichten im Rahmen der Novellierung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFid) beraten werde. „Wir wollen jetzt kein Vertrauen verspielen, indem schnelle Lösungen beschlossen werden“, mahnte er. Deutschland solle, statt voreilig ein eigenes Gesetz vorzulegen, lieber auf die Gestaltung der MiFid Einfluss nehmen.
Linke plädiert für Finanz-TÜV
Die Finanzmarktkrise hatte für Caren Lay (Die Linke) hingegen genügend Beispiele für schlechte Leistungen in der Finanzberatung offenbart: „Denken wir an die Lehmann-Zertifikate.“ Ohne hohe Provisionen wären nicht so viele davon an kleine Sparer verkauft worden. „20 bis 30 Milliarden Euro Schaden durch Falschberatung sind für die Verbraucher entstanden“, sagte sie.
„Die provisionsgetriebene Beratung muss unterbunden werden.“ Weil aber in Deutschland eine unabhängige Beratung meist nur ein Privileg für Vermögende sei, forderte die Linksfraktion, die Verbraucherzentralen zu stärken, damit diese unabhängige Beratungsangebote unterbreiten können. Darüber hinaus forderte die Linksfraktion, einen Finanz-TÜV einzuführen. Der solle Finanzprodukte überprüfen, bevor diese auf den Markt kommen.
FDP: Keinen halbstaatlichen Hilfssheriff
Die FDP sah in der Honorarberatung eine sinnvolle Ergänzung auf dem Beratermarkt. Auch Prof. Dr. Erik Schweickert (FDP) verwies auf die Pläne zurr Neufassung der MiFid in der EU-Kommission und erinnerte daran, dass die Regierungskoalition durch das Anlegerschutzgesetz Beratungsprotokolle zum Schutz der Verbraucher zur Pflicht gemacht habe. „Auch im Bereich der Vermittler im grauen Kapitalmarkt haben wir gehandelt.“
In der Regierungszeit der SPD sei dagegen nichts unternommen worden, fügte er hinzu. Er versprach, dass die FDP in der Frage nicht locker lassen und weiter daran arbeiten wolle. Doch der Forderung nach einem zusätzlichen Marktwächter als „halbstaatlichem Hilfssheriff“, der keine wirkungsvollen Rechte habe, erteilte Schweickert eine Absage.
Grüne: Verbraucher brauchen Alternativen
Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, dass mehr Kostentransparenz durchgesetzt werden müsse. „Die Verbraucher brauchen Alternativen“, sagte sie. Dazu gehöre auch, dass man die Angebote besser unterscheiden könne.
Deshalb forderte Maisch, dass die Kostenkennzahlen in Euro und Cent ausgewiesen werden müssen und nicht in Prozent. Das Eckpunktepapier der Ministerin reichte Nicole Maisch jedoch nicht aus: „Wenn wir warten, bis die Umsetzung abgeschlossen ist, könne wir bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten.“ Sie kritisierte, dass auch das Warten auf eine EU-Regelung zu viel Zeit verstreichen lasse und letztlich zum Schaden der Verbraucher sei.
Der Antrag wurde aufgrund der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen zur federführenden Beratung statt an den Verbraucherschutzausschuss an den Finanzausschuss überwiesen. (eis)