Verfassungskommission vor 20 Jahren konstituiert
Vor 20 Jahren, am 16. Januar 1992, hat sich unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und des Präsidenten des Bundesrates, Dr. Alfred Gomolka, die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat konstituiert. Nach einer langen und kontroversen Debatte hatte der Deutsche Bundestag in der 61. Sitzung seiner zwölften Legislaturperiode am 28. November 1991 die Einsetzung dieser Kommission aus je 32 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates beschlossen (12/1590, 12/1670).
Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 sollte sich diese Kommission mit notwendigen und wünschenswerten Grundgesetzänderungen und -ergänzungen befassen. Einsetzung und Auftrag dieser Kommission gingen auf eine Empfehlung der Vertragsparteien, also der Bundesrepublik und der DDR, in Artikel 5 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 und die Beratungen im Vorfeld zurück.
Mehr Bürgerbeteiligung
Die unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen der Fraktionen kamen bereits in ihren Anträgen zum Ausdruck. Die SPD wollte mit ihrem Antrag „Weiterentwicklung des Grundgesetzes zur Verfassung für das geeinte Deutschland“ (12/415) eine „zeitgemäße Fortentwicklung des Grundgesetzes“ zur gesamtdeutschen Verfassung, mehr Bürgerbeteiligung, soziale Grundrechte und die Verankerung von Staatszielen, wie beispielsweise dem Umweltschutz. Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen sprach sich in ihrem Antrag (12/563) für eine neue gesamtdeutsche Verfassung und mehr Bürgerbeteiligung aus. Beide sahen einen großen Verfassungsrat von 120 (SPD) oder 160 Mitgliedern (Bündnis 90) für die Beratungen vor. Am Ende sollte eine Volksabstimmung über die neue gemeinsame Verfassung stehen.
Der Antrag der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP zur „Einsetzung eines gemeinsamen Verfassungsausschusses“ (12/567) sah lediglich ein Gremium von je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und die in Artikel 5 des Einigungsvertrages umrissenen Grundgesetzänderungen sowie notwendige Änderungen vor, die mit der Verwirklichung der Europäischen Union erforderlich werden.
Kontroverse um demokratische Legitimation
Bereits in der ersten Verfassungsdebatte des Bundestages am 14. Mai 1991 zeigten sich die Unterschiede und späteren Kontroversen in der Verfassungskommission deutlich. Auf der einen Seite stand die Koalition, die das Grundgesetz in seiner Form bewahren wollte. Auf der anderen Seite die Opposition mit ihren Vorstellungen von einer Erneuerung der Verfassung.
Gestritten wurde vor allem um die demokratische Legitimation des Grundgesetzes, die Möglichkeit der Volksabstimmung über die gemeinsame Verfassung und mehr plebiszitäre Elemente. Ein Kompromiss zwischen den Fraktionen konnte in verfahrensrechtlichen Fragen erzielt werden, sodass man sich am 28. November auf die Einsetzung eines 64-köpfigen gemeinsamen Gremiums von Bundestag und Bundesrat einigte. Entscheidungen der Kommission benötigten danach eine Zweidrittelmehrheit.
Selbstbefassungsrecht entwickelt
Zu Umfang und konkretem Auftrag der Kommission wurde keine Einigung erzielt. Im Laufe ihrer Tätigkeit entwickelte die Kommission ein so genanntes Selbstbefassungsrecht. Materiellrechtliche Fragen wurden auch in der Kommission weiterhin kontrovers diskutiert.
Eine Besonderheit der Kommission, auch um die Gleichberechtigung von Parlament und Länderkammer in der Verfassungsdiskussion zu betonen, war der gemeinsame Vorsitz von Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU/CSU) für den Bundestag und dem damaligen Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Henning Voscherau (SPD), für den Bundesrat.
Kommission tagte öffentlich
In ihrer vierten Sitzung am 2. April 1992 beschloss die Kommission, öffentlich zu tagen. Von Anfang an wurde die Arbeit der Kommission von einer interessierten Öffentlichkeit begleitet. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich am Verfassungsdiskurs.
Während ihrer Tätigkeit erreichten die Kommission 800.000 Eingaben, sowohl Individual- als auch Masseneingaben. Besonders groß mit mehr als 266.000 Eingaben war das Interesse an Fragen der direkten Demokratie.
Keine Mehrheit für Volksentscheid
Über den Katalog des Artikels 5 des Einigungsvertrages hinaus hatte die Kommission knapp die Hälfte aller Grundgesetzartikel hinsichtlich ihrer Änderungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit überprüft. Aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse und der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für Entscheidungen konnte sie jedoch nur in wenigen Fällen eine Empfehlung für eine entsprechende Grundgesetzänderung aussprechen. Größere Änderungen des Grundgesetzes oder der Volksentscheid fanden keine entsprechende Mehrheit im Gremium.
Gegen Ende ihrer Arbeit zählte die Kommission lediglich 63 Mitglieder. Der Abgeordnete Dr. Wolfgang Ullmann von Bündnis 90/Die Grünen und sein Stellvertreter Gerd Poppe hatten in der 21. Sitzung der Kommission am 6. Mai 1993 auf eine weitere Mitarbeit verzichtet, da sie ihre verfassungspolitischen Vorstellungen und Erwartungen in den Beratungen und Abstimmungen der Kommission nicht verwirklicht sahen. Am 5. November 1993 legte die Gemeinsame Verfassungskommission ihren Abschlussbericht (12/6000) vor.
Neuer Artikel 23
Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes, die im Rahmen der Gemeinsamen Verfassungskommission verhandelt worden war, trat bereits am 25. Dezember 1992 im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages in Kraft. An die Stelle des alten Artikels 23 des Grundgesetzes, der den Beitritt zum Bundesgebiet geregelt hatte, trat der „Europaartikel“.
Artikel 23 liefert die verfassungsrechtliche Grundlage für die Integration der Bundesrepublik in die Europäische Union regelt die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU. (klz)