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Inneres

SPD will die Optionspflicht streichen

Frau hält zwei Reisepässe

(© dpa-Fotoreport)

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 10. November 2011, ab 10.25 Uhr in einer 75-minütigen Debatte abschließend über Vorstöße der SPD und der Linksfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts und zur Erleichterung von Einbürgerungen in Deutschland. Im Anschluss wird namentlich abgestimmt. Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll die sogenannte Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht gestrichen werden. Das Optionsmodell solle „zugunsten eines konsequenten Bekenntnisses zur doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft hier geborener Kinder ausländischer Eltern abgeschafft“ werden, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/773).

SPD kritisiert Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht

Nach der Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In der Vorlage kritisieren die Abgeordneten das Optionsmodell als „inhaltlich nicht sachgerecht und verwaltungstechnisch nicht praktikabel“. Es wirke integrationshemmend und bringe für die Verwaltung „erheblichen Aufwand sowie Unklarheiten“ mit sich.

Auch bei der Einbürgerung soll dem Gesetzentwurf zufolge das Prinzip aufgegeben werden, mehrfache Staatsangehörigkeiten zu vermeiden. Vielmehr sollen Einbürgerungswillige nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion künftig ihre alte Staatsbürgerschaft beibehalten können.

Linke will Einbürgerungen erleichtern

Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (17/2351) Einbürgerungen in Deutschland „umfassend erleichtern“. Nach ihrem Willen sollen künftig Menschen einbürgerungsberechtigt sein, die „seit mindestens fünf Jahren ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben“.

Auch wollen die Abgeordneten die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt in Deutschland verliehen sehen, wenn zumindest ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hat. Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland sollen der Vorlage zufolge generell akzeptiert werden und die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ebenso entfallen wie der „Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit“.

Der Innenausschuss hat alle beide Initiativen am Mittwoch, 9. November, abgelehnt. (sto)