Opposition will Rüstungsexporte einschränken
Mit Rüstungsexporten befasst sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober 2011, in einer Kernzeitdebatte. Die 75-minütige Debatte beginnt um 10.40 Uhr. Ein Schwerpunkt wird dabei die Frage sein, ob die derzeit ausgesetzten Exporte von Rüstungsgütern in bestimmte arabische Länder dauerhaft eingestellt werden sollen. Die Fraktion Die Linke verlangt dies in einer ganzen Reihe von Anträgen (17/5935, 17/5936, 17/5937, 17/5938, 17/5939, 17/5940, 17/5941, 17/5942, 17/5943, 17/5944, 17/5945, 17/5946, 17/5947, 17/5948, 17/5949, 17/5950, 17/6335). Darin wird gefordert, Rüstungsexporte in folgende Länder dauerhaft einzustellen: Ägypten, Libyen, Syrien, Tunesien, Oman, Jemen, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi Arabien, Marokko, Libanon, Kuwait, Jordanien, Bahrain, Katar und Algerien. Über alle 16 Anträge stimmt der Bundestag namentlich ab.
Anträge von SPD und Grünen
Ebenfalls namentlich abgestimmt werden Anträge der SPD (17/7336) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/6931). Die SPD wendet sich gegen eine Liberalisierung von Rüstungsexporten und setzt sich für die Einhaltung und Stärkung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik ein. Die Grünen fordern, Rüstungsexporte nicht zulasten von Menschenrechten zu genehmigen.
Ein weiterer Antrag der Grünen (17/7355) soll zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Rüstungsexportbericht 2010 unverzüglich vorzulegen und künftig ausführlicher zu gestalten.
Gewalt in Ägypten soll nicht verschärft werden
Zur Begründung schreibt die Fraktion etwa zu Ägypten, die Aussetzung verhindere nicht dauerhaft den Export von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern in dieses Land, da sie jederzeit von der Bundesregierung wieder aufgehoben werden könne. Die Aussetzung sei nur eine Maßnahme, die kurzfristig darauf gerichtet sei, Repression und Gewalt nicht durch weitere Waffenlieferungen zu verschärfen. „Eine notwendige Entscheidung gegen jegliche Waffenexporte nach Ägypten ist dies allerdings nicht, und damit greift diese Maßnahme zu kurz“, schreibt die Fraktion. Ähnlich wird der Stopp der Rüstungsexporte für die anderen arabischen Länder begründet.
Auch nach Israel sollen nach Vorstellung der Fraktion Die Linke keine Rüstungsgüter mehr exportiert werden. Sie verweist in einem Antrag (17/5943) darauf, dass sich die Bundesregierung in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflichtet habe, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland besonderes Gewicht beizumessen. Bis heute würden aber in Israel immer wieder Gesetze verabschiedet, die die Minderheit der arabischen Israelis diskriminieren würden.
Linke: Israel verstößt gegen humanitäres Völkerrecht
„Der israelisch-palästinensische Konflikt destabilisiert bis heute die gesamte Region“, schreibt die Fraktion. Durch Landnahme, Besiedelung und staatlich forcierten Wohnungsbau verstoße Israel als Besatzungsmacht tagtäglich gegen das humanitäre Völkerrecht.
Auch die Blockade des Gazastreifens stelle eine Kollektivbestrafung der Bevölkerung dar und verstoße gegen internationales Recht. In seiner Beschlussempfehlung (17/6335) empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie die Ablehnung der von der Linksfraktion gestellten Anträge.
Grüne: Kriegswaffenexporte sollten begründet werden
An die Ausschüsse überwiesen werden soll in der Sitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6931). Darin heißt es, die Rüstungsexport-Richtlinien würden „allzu oft industriepolitisch und exportfördernd interpretiert“.
Die Fraktion spricht sich dafür aus, geplante Kriegswaffenexporte an Drittstaaten rechtzeitig gegenüber dem Bundestag zu begründen. Außerdem sollte für Länder, in denen erhebliche Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, ein genereller Genehmigungsstopp für Kriegswaffen erlassen werden.
SPD: Rüstungspolitische Grundsätze nicht verwässern
Auch die SPD-Fraktion hat einen Antrag (17/7336) vorgelegt, in dem eine Liberalisierung von Rüstungsexporten abgelehnt wird. Darin wird die Regierung aufgefordert, sich künftig streng an die geltenden Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung zu halten und dementsprechend eine restriktive Genehmigungspraxis zu praktizieren.
Die rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung dürften auch nicht durch die
„Hintertür“ einer europäischen oder Nato-weiten Harmonisierung verwässert werden, verlangt die SPD. Bei künftigen Rüstungsexporten müsse für eine Transparenz ihrer Entscheidungen gesorgt und das Parlament zeitnah informiert und einbezogen werden. Die Geheimhaltungsvorschriften der Regierung sollten in diesem
Zusammenhang entsprechend angepasst werden, heißt es in dem Antrag.(hle)