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Parlament

Stasi-Überprüfungen bis Ende 2019 ermöglichen

Die Akteneinsicht der Stasi-Unterlagen soll verlängert werden.

Die Akteneinsicht der Stasi-Unterlagen soll verlängert werden. (© dpa)

Der Bundestag wird am Freitag, 30. September 2011, die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in zweiter und dritter Lesung beraten und voraussichtlich verbschieden. Mit der Novelle sollen die Überprüfungsfristen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert werden. Vorgesehen ist auch, das Recht auf Akteneinsicht zu erweitern und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuweiten. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BSTU) vor. Für die Aussprache über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/5894), die um 12.20 Uhr beginnen soll, sind 60 Minuten eingeplant.

Abgeordnete verschärften Gesetzentwurf

Der ursprüngliche Gesetzentwurf war am 21. September vom Ausschuss für Kultur und Medien noch einmal verschärft worden (17/7170). Mit Hinweis auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung über die Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause legten die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag vor, den der Ausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich annahm. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Nach dem geänderten Gesetzentwurf sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Antrag des Dienstherrn bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 auf eine frühere informelle oder hauptamtliche Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.

Keine Ex-Stasi-Leute in der Jahn-Behörde

Die Sozialdemokraten und die Grünen, die prinzipiell für eine Novelle des Gesetzes eintreten, lehnen eine solche Überprüfungsmöglichkeit ab. Sie wollen eine Überprüfung nur in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen. Die Linksfraktion lehnt den Gesetzentwurf hingegen generell ab. Sie plädiert dafür, die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten.

Aufgenommen in den Gesetzentwurf wurde zudem ein Beschäftigungsverbot für ehemalige informelle und hauptamtliche Mitarbeiter der Staatsicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde (nach dem derzeitigen Behördenleiter Roland Jahn auch Jahn-Behörde genannt).

Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten unstrittig

Die derzeit noch in der Behörde beschäftigten Stasi-Mitarbeiter sollen innerhalb des Bundesdienstes bei gleicher Bezahlung versetzt werden. Auch diese Regelung wird von den Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Unstrittig zwischen Union, FDP, SPD und Grünen hingegen ist das Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten durch die Wissenschaft, die Medien sowie die Stasi-Opfer und deren Angehörige. (aw)

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