+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Petitionen

Fast 17.000 Petitionen an den Bundestag im Jahr 2010

Blick in die Registratur der Anträge des Petitionsausschuss

(© DBT/ studio kohlmeier)

16.849 Eingaben sind im Jahr 2010 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingegangen. Das geht aus dem Jahresbericht des Ausschusses (17/6250) hervor, über den das Parlament am Mittwoch, 21. September 2011, ab 16.25 Uhr eine Stunde lang debattieren wird. Danach ist die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2.000 gesunken. Bei 254 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 66 Zuschriften. 5.780 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. Wie schon in den Vorjahren seien die meisten der Eingaben (20 Prozent) auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entfallen.

Eingabefreudige Brandenburger

Am Eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – zeigten sich laut Bericht die Bürger Brandenburgs (540), dicht gefolgt von Berlin mit 456. Die geringsten Eingabezahlen hätten Baden-Württemberg und das Saarland mit jeweils 143 Eingaben auf eine Million Einwohner erzielt.

Nehme man die absoluten Zahlen, schreibt der Petitionsausschuss in dem Bericht, so liege Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsstärkste Bundesland, mit 2.873 an der Spitze, gefolgt von Bayern mit 1.871 und Berlin mit 1.570 Petitionen.

Kinderfreundliche Regelungen

Die große Zahl der Petitionen zeige, dass die Menschen nicht politikverdrossen sind, sagte die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke (Die Linke) während der Pressekonferenz anlässlich der Übergabe des Berichtes an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert Ende Juni diesen Jahres.

Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und Bundestag, so Steinke weiter, sei das Thema Kinderlärm und die Forderung, dass dieser nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelten dürfe. Dazu habe es im Berichtszeitraum 2010 mehrere Petitionen gegeben, die an die Bundesregierung weitergeleitet worden seien. Im Mai dieses Jahres schließlich habe der Bundestag in dieser Frage „kinderfreundliche Regelungen“ beschlossen.

Werbung auf Großveranstaltungen

Vielfach würden sich verzweifelte Mitbürger als letzten Ausweg an den Ausschuss wenden, sagte der Unionsabgeordnete Günther Baumann. So auch im Fall des Petenten, der ein Grundstück von der Gemeinde langfristig gepachtet und bebaut hatte und nun damit konfrontiert wurde, dass die Treuhand Liegenschaftgesellschaft unter anderem auch dieses Grundstück weiterverkauft hat.

Hier habe man durch ein „hohes Votum“ erreicht, dass dem Petenten Schadenersatz geleistet worden sei. Der Ausschuss wolle, dass sich noch mehr Bürger mit ihren Problemen an ihn wenden, betonte Baumann. Daher werbe man auch auf Großveranstaltungen für die Arbeit des Ausschusses.

Berichterstattergespräche mit den Ministerien

Was früher ein Gnadenrecht gewesen sei, habe nun Verfassungsrang, sagte der SPD-Abgeordnete Klaus Hagemann. Ziel der Ausschussarbeit sei es, die Bürger besser und frühzeitiger in Entscheidungen einzubeziehen. Bei seiner Arbeit nutze der Ausschuss vermehrt das Mittel des Ortstermins wie auch sogenannte Berichterstattergespräche mit den Ministerien.

Dabei drige man auf Lösungen und streue auch mal „Salz in die Wunden“. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es der richtige Weg, auf öffentliche und elektronische Petitionen zu setzen. „Dieser Weg muss ausgebaut werden“, forderte Hagemann.

„Recht des kleinen Mannes“

Als „Recht des kleinen Mannes“, bezeichnete Stephan Thomae (FDP) das Petitionsrecht. Er verwies auf die gute Zusammenarbeit mit anderen Bundestagsausschüssen. Die Neuregelung des Sorgerechtsanspruches für unverheiratete Väter sei beispielsweise zuerst vom Petitionsausschuss aufgegriffen worden und werde nun im Rechtsausschuss behandelt.

Weitere Themen, die der Petitionsausschuss angeschoben habe, seien etwa die Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Bau von Windkraftanlagen sowie der Ausbau der Organspendebereitschaft in Deutschland.

„Abläufe des Petitionsverfahrens verbessern“

Für eine weitere Verbesserung der Abläufe des Petitionsverfahrens sprach sich Ingrid Remmers (Die Linke) aus. So müsse die Mitzeichnungsfrist erweitert werden. Auch müsse evaluiert werden, was mit den Petitionen passiert sei, die an die Ministerien weitergeleitet wurden.

Insbesondere die Frage der Hebammenvergütung und die Problematik um den Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn seien nur unzureichend gelöst.

„Bereitschaft zur Empörung groß“

Die Zahl der Eingaben zeige, dass die Bereitschaft zur Empörung groß ist, sagte Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen). „Das ist gut für die Demokratie“, befand er. Bedauerlich sei es hingegen, dass sich „der Stillstand und die Lethargie der schwarz-gelben Koalition“ auch in der Arbeit des Petitionsauschusses widerspiegelten.

Die großen und drängenden Fragen, die die Bürger an die Abgeordneten herantragen würden, würden von Union und FDP nicht beantwortet, kritisierte Kilic. (hau)