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Auswärtiges

„Weitergehende Kontrollrechte durchgesetzt“

Bundesverfassungsgericht verhandelt über

Bundesverfassungsgericht verhandelt über (© dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. Juli 2011, eine mündliche Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden in Sachen „Griechenland-Hilfe“ und „Euro-Rettungsschirm“ durchgeführt, die sich gegen Gesetze und andere Maßnahmen vom Mai 2010 zur Stabilisierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Staaten des Euro-Raumes richten. Unter den Beschwerdeführern ist auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU). Eine Delegation des Deutschen Bundestages unter Leitung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU/CSU), hat an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Kauder wies in seiner Eingangsstellungnahme den Vorwurf, das Parlament habe sich bei den Beratungen der entsprechenden Gesetze von der Bundesregierung erpressen lassen, als unrichtig zurück.

„Rechte mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen“

Er erläuterte den Richtern, dass das Parlament im Zuge seiner Beratungen vielmehr auf weitergehenden Kontrollrechten bei der Übernahme finanzieller Garantien bestanden und diese auch gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt habe.

Der Deutsche Bundestag habe seine Rechte in den parlamentarischen Beratungen der „Griechenland-Hilfe“ und des „Euro-Rettungsschirms“ daher mit großem Selbstbewusstsein wahrgenommen.

„Verfassungsbeschwerden unbegründet“

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Demokratie sei natürlich ein tragendes Staatsstrukturprinzip des Grundgesetzes von überragender Bedeutung. Die Beschwerdeführer aber würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.

Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur
Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten.

„Schwierige währungs- und finanzpolitische Fragen“

Wiederholt betonte Mayer die Einschätzungsprärogative von Bundestag und Bundesregierung zu den vorliegenden schwierigen währungs- und finanzpolitischen Fragen.

Der Delegation gehören neben Kauder folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Gunther Krichbaum, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (CDU/CSU), Dr. Michael Meister, stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, Thomas Silberhorn (CDU/CSU), Michael Stübgen (CDU/CSU), Werner Schieder (SPD), Christian Ahrendt (FDP), Florian Toncar (FDP), Manuel Sarrazin (Bündnis 90/Die Grünen).