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Gesundheit

Abgeordnete entscheiden über Umgang mit Präimplantationsdiagnostik

Nabelschnurblut wird für eine spätere Stammzelltherapie vorbereitet.

Nabelschnurblut wird für eine spätere Stammzelltherapie vorbereitet. (© dpa)

Nach monatelangen intensiven Diskussionen entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2011, über den künftigen Umgang mit der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID). Im Anschluss an die um 9.00 Uhr beginnende dreistündige Debatte - ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin - ist die Abstimmung über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Parlamentariergruppen geplant.

Der Ältestenrat schlägt dem Plenum eine Abstimmung nach dem so genannten Stimmzettelverfahren vor. Demnach würden den Abgeordneten in der zweiten Lesung zunächst alle Entwürfe zur Abstimmung vorgelegt. Die Parlamentarier hätten auch die Möglichkeit, alle Entwürfe abzulehnen oder sich zu enthalten. Erhält keiner der Entwürfe die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, käme es zwischen den beiden Vorlagen mit der höchsten Stimmzahl zur entscheidenden Abstimmung. Inzwischen wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit der Debatte Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden. Mehrere namentliche Abstimmungen sind angekündigt

Von Verbot bis eingeschränkter Zulassung

Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die drei Entwürfe reichen von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung der Methode. Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, wonach die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.

Welche gesetzliche Regelung im Bundestag die Mehrheit bekommt, ist noch offen: Von den 620 Abgeordneten haben sich 177 noch nicht per Unterschrift einer der Vorlagen angeschlossen. Der federführende Gesundheitsausschuss hat Änderungen an zwei Entwürfen beschlossen, ohne jedoch eine Empfehlung für eine der drei Vorlagen auszusprechen.

PID nach Votum einer Ethikkommission

Einen Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Sie plädieren dafür, die PID nach dem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren nur solchen Paaren zu ermöglichen, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.

Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag der Gruppe unter anderem dahingehend geändert, dass die Bundesregierung „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates“ Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regelt. In der Rechtsverordnung sollen den Angaben zufolge ferner die Details „zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik“ bestimmt werden.

Striktes Verbot gefordert

192 Abgeordnete um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in ihrem Gesetzentwurf (17/5450) für ein striktes Verbot der PID aus. Dieser Entwurf blieb im Gesundheitsausschuss unverändert.

„Nicht rechtswidrig“

Eine weitere Abgeordnetengruppe um Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) wollen das Verfahren „grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber „für nicht rechtswidrig“ erklären. Die Fälle, in denen das gelten soll, wurden auf Antrag der Gruppe vom Ausschuss präzisiert.

Möglich soll demnach eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt“. Die bislang zweite Verbotsausnahme - wenn das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Lebensjahr stirbt - wurde aus dem Gesetzentwurf (17/5452) gestrichen. Die Expertenanhörung im Parlament habe ergeben, dass „sich das Kriterium des ersten Lebensjahres im Sinne einer exakten Frist nicht hinreichend medizinisch begründen lässt“, erläuterte die Röspel-/Hinz-Gruppe. Diesem Gesetzentwurf haben sich 36 Abgeordnete per Unterschrift angeschlossen. (mpi)