„Kindergärten und Spielplätze beim Lärm privilegieren“
Über die Tolerierung des Lärms, den spielende Kinder verursachen, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 26. Mai 2011. Dabei geht es in abschließender Beratung um gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung sowie um insgesamt drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Allen Initiativen ist gemeinsam, dass Kinderlärm, der zum Beispiel von Kindertageseinrichtungen und von Bolz- und Spielplätzen ausgeht, von den Anwohnern toleriert werden muss. Der Klageweg soll praktisch ausgeschaltet werden. Die abschließende Beratung der Vorlagen beginnt um 13.25 Uhr und soll eine Stunde dauern.
„Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung“
Die Gesetzentwürfe der Koalition (17/4836, 17/5709) mit dem Titel „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms“ sehen vor, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz erweitert wird: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Damit soll Kinderlärm „im Regelfall“ nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelten.
Aufgrund der Regelung werde sich eine „Ausstrahlung“ auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, „sodass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt“, schreibt die Koalition und verweist auf Planungen, wonach Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell zuzulassen sind.
SPD: Kindertagesstätten in Wohngebieten zulässig
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (17/881), die Bundesregierung solle im Bundes-Immissionsschutzgesetz klarstellen, „dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne dieses Gesetzes darstellt“. Kinderlärm sei ein Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern und grundsätzlich sozial adäquat und mit anderen Nutzungen verträglich.
Kinderlärm könne somit auch in Wohngebieten keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Kindertagesstätten sollten daher in reinen Wohngebieten für zulässig erklärt werden.
Als Begründung für ihren Antrag verweist die SPD auf Klagen von Anwohnern gegen Kindertagesstätten, die in Einzelfällen zur Schließung dieser Einrichtungen geführt hätten. Grundlagen für diese Gerichtsentscheidungen seien unter anderem Bestimmungen im Immissionsschutzrecht gewesen.
Grüne: Gerichtliche Klagen gegen Kinderlärm verhindern
In dieselbe Richtung geht der Antrag der Grünen (17/2925), die gerichtliche Klagen gegen Kinderlärm verhindern wollen. Deshalb solle die Bundesregierung die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungsstätten in reinen Wohngebieten verbessern und derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickeln.
Die Bundesregierung solle prüfen, wie eine Änderung der Baunutzungsverordnung auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann, um die Existenz bestehender Einrichtungen zu schützen, heißt es in dem Antrag.
„Gesellschaft soll natürliche Geräusche tolerieren“
Weiterhin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Nutzen präventiver Maßnahmen, die schon im Vorfeld Klagen gegen Kinderlärm verhindern könnten, zu überprüfen. Die von Kinderspielplätzen oder Kindergärten ausgehenden natürlichen Geräusche sollen von der Gesellschaft toleriert und nicht als schädliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke dargestellt werden.
Im Rahmen der städtebaulichen Planung müsse die vernetzte Planung von Spielflächen und Einrichtungen für Kinder stärker berücksichtigt werden.
Linke: Sportplätze im Immissions- und Baurecht privilegieren
Auf den Lärm, der von Sportanlagen ausgeht, bezieht sich der Antrag der Linksfraktion (17/1742). Dieser Lärm solle weniger streng beurteilt werden als der Lärm von Gewerbeanlagen oder Verkehr. Er sei Ausdruck und Begleiterscheinung sozialen Verhaltens. Insgesamt komme dem Breitensport eine „große gesellschaftliche Bedeutung“ zu. Deshalb müsse garantiert werden, dass Sportanlagen für alle Bürger wohnortnah und damit gut zu erreichen seien.
Die Fraktion fordert deshalb, Sportanlagen immissions- und baurechtlich zu privilegieren. In reinen Wohngebieten sollen die erlaubten Immissionsrichtwerte tagsüber 55 Dezibel, zu Ruhezeiten 50 Dezibel und nachts 40 Dezibel betragen. Die spezifischen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sollen aufgehoben werden. (mik)