Pro und contra unterirdische Kohlendioxidspeicherung
Nach jahrelangen Kontroversen tritt die Debatte über die Zukunft der unterirdischen Kohlendioxidspeicherung mit einer für den Donnerstag, 12. Mai 2011, im Bundestag anberaumten Debatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erprobung dieser umstrittenen Technik (17/5750) in ihre entscheidende Phase. Die Verabschiedung eines solchen Rechtsrahmens für den Test von CCS (Carbon Capture and Storage) ist Voraussetzung für die Gewährung von EU-Zuschüssen für Demonstrationsprojekte in Deutschland. Dem Gesetz muss neben dem Parlament auch der Bundesrat zustimmen. Die 45-minütige Debatte beginnt um 14.45 Uhr.
Zukunftstechnologie und Exportgut
CCS soll für eine Übergangszeit als Brückentechnologie neben mehr Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Technik soll verhindern, „dass Kohlendioxid in die Atmosphäre gelangt und dort zur Klimaerwärmung beiträgt“, wie es in einer Erklärung der Regierung zu ihrem Gesetzentwurf heißt.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) spricht von einer „Zukunftstechnologie“. Aus Sicht von Umweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) „öffnet sich Deutschland einer international beachteten Klimaschutzoption, die als Exportprodukt auch ökonomisch von großer Bedeutung sein kann“.
22 Milliarden Tonnen Speicherpotenzial
Bei CCS wird Kohlendioxid, das in fossil betriebenen Kraftwerken und in Industrieunternehmen anfällt, von anderen Substanzen getrennt und verflüssigt, um dann per Lastwagen oder über Pipelines zu unterirdischen Deponien geschafft und dort verpresst zu werden.
Als geeignet für eine langfristige Lagerung gelten ausgebeutete Erdgasfelder sowie salzwasserführende tiefe Gesteinsschichten. Für Deutschland wird das Speicherpotenzial solcher denkbarer Deponien, die sich vor allem in nördlichen Regionen befinden, auf etwa 22 Milliarden Tonnen geschätzt.
„Höchste Sicherheitsstandards“
Zunächst aber muss getestet werden, ob CCS in großtechnischem Maßstab funktioniert, ob die unterirdische Lagerung sicher zu handhaben ist und ob diese Technik wirtschaftlich gemanagt werden kann. Diesem Zweck dient der nun im Bundestag zur Beratung anstehende Entwurf der Regierung.
Man habe „höchste Sicherheitsstandards im Gesetz verankert“, so Brüderle. Über eine Anwendung in großem Stil, sagt Röttgen, „wird erst entschieden, wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden ist“. Tests oder gar eine Einführung dieser Technik werde es „gegen den Willen der Bevölkerung nicht geben“. In der Erprobungsphase sollen laut Regierung jährlich höchstens acht Millionen Tonnen Kohlendioxid eingelagert werden dürfen.
„Feigenblatt für den Neubau von Kohlekraftwerken“
Kritiker, die sich etwa bei einigen Umweltverbänden finden, lehnen CCS ab, weil auf diesem Weg die Verlängerung der Kohleverstromung erreicht werden solle. Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz dient diese Technik „den Stromkonzernen nur als Feigenblatt für den Neubau von Kohlekraftwerken“.
Bei CCS-Gegnern geht die Furcht um, Kohlendioxid könne über undichte Stellen nach außen dringen und dort Umwelt und Menschen gefährden. Nicht auszuschließen sei auch, dass verflüssigtes Gas unterirdisch Salzwasser ins Grundwasser dränge, wodurch Trinkwasser verschmutzt werde.
„Langfristige Haftung ungeklärt“
Bedenken werden bei Kritikern zudem laut, weil die langfristige Haftung für Umweltschäden bei CCS-Lagern nur unzureichend geklärt sei. Nach den Plänen der Regierung soll die Verantwortung für Deponien nach 30 Jahren von den Betreibern auf den Staat übergehen.
Die Vorlage des Gesetzentwurfs durch das Kabinett hatte sich zuletzt wegen des Widerstands einiger Länder lange verzögert. Besonders das von einer CDU/FDP-Koalition regierte Schleswig-Holstein wollte einem CCS-Gesetz nur zustimmen, wenn das Land über eine Art Vetorecht aus der Bundesregelung aussteigen und so Tests im hohen Norden verbieten kann.
Proteste örtlicher Bürgerinitiativen
Hintergrund sind Proteste örtlicher Bürgerinitiativen gegen die Lagerung von Kohlendioxid in Schleswig-Holstein. Der letztlich gefundene Kompromiss räumt den Ländern bei der CCS-Erprobung eine weitreichende Entscheidungsfreiheit ein: Im Rahmen einer „fachlichen Abwägung“ sollen sie Gebiete ausweisen können, in denen die Kohlendioxidspeicherung zulässig ist, aber auch solche Regionen, wo dies untersagt ist.
Gegen diese Regelung macht wiederum die rot-rote Regierung in Potsdam Front, weil sich so Bundesländer möglicherweise ganz von der CCS-Erprobung verabschieden könnten. Brandenburg will nicht als einzige Region die Last dieser Technik tragen müssen.
Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde
Im Prinzip steht das von SPD und Linkspartei getragene Kabinett unter Ministerpräsident Matthias Platzeck CCS positiv gegenüber.
Vattenfall plant im brandenburgischen Jänschwalde ein größeres CCS-Demonstrationskraftwerk, in das der Konzern 1,5 Milliarden Euro investieren will, die EU soll 180 Millionen zuschießen.
Gesetzentwurf der Linksfraktion
Die Bundestagsfraktion der Linken hat für die Debatte am 12. Mai einen Gesetzentwurf (17/5232) eingebracht, dessen Ziel es ist, die unterirdische Lagerung von Kohlendioxid in Deutschland generell zu verbieten. Die Linke warnt vor den von einer Speicherung ausgehenden Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger.
Ein Verzicht auf CCS ermögliche eine Energieversorgung, „ohne nachfolgenden Generationen eine schwerwiegende ökologische und wirtschaftliche Erblast zu hinterlassen“, heißt es zur Begründung. (kos)