+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Frauen

Mehrheit der Experten befürwortet Frauenquote

Geschäftsfrau

(© pa/ Bildagentur online)

Eine deutliche Mehrheit der eingeladenen Experten hat sich am Mittwoch, 11. Mai 2011, im Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) für die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten ausgesprochen. Beteiligt war auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP). SPD (17/4683) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3296) fordern eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen. Auch die Fraktion Die Linke hat sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ausgesprochen (17/4842).

„Massive Unterrepräsentanz von Frauen“

Privatdozentin Dr. Elke Holst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung wies darauf hin, es gebe kaum Veränderungen in der „massiven Unterrepräsentanz“ von Frauen in den Spitzengremien großer Unternehmen in Deutschland. Anfang 2011 habe der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen bei 3,2 Prozent und in den Aufsichtsträten bei 10,6 Prozent gelegen. Neben einem anhaltend extrem geringen Anteil von Frauen in den Top-Gremien großer Unternehmen deute vieles auf verfestigte Strukturen und eine „erhebliche Resistenz gegen Veränderungen“ hin.

Jutta Freifrau von Falkenhausen, Vizepräsidentin der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“, machte darauf aufmerksam, dass auch zehn Jahre nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft freiwillige Maßnahmen offenbar nicht zum Erfolg führten.

„Kein Verstoß gegen das Grundgesetz“

Vor diesem Hintergrund seien die Initiativen aus der parlamentarischen Opposition nur zu begrüßen. Für eine Frauenquote sprach sich ebenfalls Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel aus. Eine solche Quote verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

Prof. Dr. Heide Pfarr, Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung, setzte sich mit dem Argument auseinander, dass manche Frauen keine Quotenfrauen sein wollen. Die Sachverständige stellte fest, dass die Gesellschaft eine Frauenquote brauche.

„Kaum Änderungen in den letzten Jahrzehnten“

„Solange sich nichts in den Köpfen ändert, brauchen wir eine Quote“, war Prof. Dr. Marlene Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund überzeugt.

Prof. Dr. Ute Sacksofsky, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main innehat, meinte, Frauen seien in Führungspositionen in der Wirtschaft in Deutschland bei Weitem unterrepräsentiert. Dies habe sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert. Dies sei „fast peinlich“, so das Fazit der Expertin.

„Frauenquote kein geeignetes Mittel“

Gegen die vorliegenden Initiativen sprachen sich drei Sachverständige aus. Dr. Angelika Dammann, Vorstandsmitglied Personal beim Software-Unternehmen SAP AG, sagte, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote stelle kein geeignetes Mittel dar, um das Problem der nicht ausreichenden Repräsentanz von Frauen in höchsten Führungsgremien zu lösen.

Dazu bedürfe es eines breiten und längerfristig angelegten Maßnahmenpaketes, zu dem sich Unternehmen und Politik gleichermaßen verpflichten müssten. Eine Quote, die auf kurzfristige Änderungen in den kommenden Jahren abziele, greife daher zu kurz und werde nicht ohne Qualitätseinbußen erfüllbar sein.

„Geeignete Bewerberinnen nicht verfügbar“

Prof. Dr. Heribert Hirte von der Universität Hamburg sagte, ganz wesentlich sei die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Bewerberinnern, die in ausreichendem Maß nicht vorhanden seien. Diese lasse sich mit einer gesetzlichen Quote nicht lösen.

Yvonne Beiertz, Personalberaterin bei Spencer Stuart Associates GmbH, kam zu dem Resümee, dass unter den bisher herrschenden Bedingungen Frauenanteile im vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen kaum erreichbar seien.

„Gesetzesänderungen nicht erforderlich“

Als Voraussetzung für eine schnellere Entwicklung müssten zum einen diese Gremien mit qualifizierten Frauen durchlässiger besetzt werden.

Zum anderen müssten wesentlich mehr Frauen eine Karriere machen, die sie für Führungs- und Aufsichtsgremien qualifiziert. Eine Änderung bestehender Gesetze zur Einführung der Frauenquote sei nicht erforderlich. (bob)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Yvonne Beiertz, Personalberaterin bei Spencer Stuart Associates GmbH, Frankfurt am Main
  • Dr. Angelika Dammann, Vorstandsmitglied Personal, Arbeitsdirektorin der SAP AG, Walldorf
  • Jutta Freifrau von Falkenhausen, MPA (Harvard), Vizepräsidentin des Vereins FidAR e. V., Berlin
  • Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M., Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg,
  • Privatdozent Dr. Elke Holst, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin
  • Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel,
  • Prof. Dr. Heide Pfarr, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und Mitglied der Geschäftsführung in der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
  • Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main,
  • Prof. Dr. Marlene Schmidt, Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin