+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Gesundheit

SPD will Patientenrechte gesetzlich stärken

Patientin und Arzt

(© pa/ Arco Images GmbH)

Patienten sollen ihren Ärzten künftig stärker auf Augenhöhe begegnen - darin sind sich alle Fraktionen des Bundestages einig. Wie aber die Patientenrechte gestärkt werden sollen, darüber streiten die Parlamentarier. Als erste Fraktion hat die SPD ihre Forderungen für ein Patientenrechtegesetz auf den Tisch gelegt. Am Freitag, 8. April 2011, debattiert der Bundestag ab 13.10 Uhr abschließend über ihren Antrag (17/907, 17/5227). Zur Sprache kommen werden in der auf 45 Minuten angesetzten Debatte auch die kürzlich vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz.

„Patientenrechte in einem Gesetz zusammenführen“

In ihrem Antrag verlangt die SPD-Fraktion, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuführen. Zudem müssten die Patientenrechte erweitert werden.

Ein zentraler Aspekt sei die Patientensicherheit. Dabei habe ärztliche Fehlervermeidung oberste Priorität, schreiben die Abgeordneten. Sie schlagen vor, arbeitsrechtliche Sanktionen für Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschließen.

„Schwachpunkte analysieren, Schadensfolgen verhindern“

Fehler müssten bekannt werden, um zu analysieren, „an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern“, begründet die SPD ihren Vorstoß.

Ferner verlangt die Fraktion, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Dann müsste der Arzt beweisen, dass ein Schaden nicht durch seinen Fehler verursacht wurde.

„Rechtsposition der Patienten verbessern“

Allerdings strebt die SPD keine vollständige Beweislastumkehr an, da dies zur Folge haben könnte, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgewälzt würden.

Die Abgeordneten wollen die Rechtsposition der Patienten im Bereich der ärztlichen Dokumentation verbessern. Noch immer sei es für Patienten, aber auch für Rechtsanwälte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollständigen Patientenakten zu bekommen, heißt es in dem Antrag.

„Stimmrecht für Patientenvertreter im Bundesausschuss“

Außerdem sollen nach dem Willen der SPD die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht erhalten. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

CDU, CSU und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 darauf verständigt, die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz zu regeln. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller, hat dazu vor einigen Tagen mit ein mit dem Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium abgestimmtes Eckpunktepapier vorgelegt.

„Beweislastumkehr bei groben Verhandlungsfehlern“

Vorgesehen sind darin unter anderem eine Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern und eine gesetzliche Frist, innerhalb derer gesetzliche Krankenkassen über die Bewilligung etwa einer Kur oder eines medizinisches Hilfsmittels entscheiden müssen.

Außerdem soll der Behandlungsvertrag ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. (mpi)