Kontroverse um eine Ausweitung der Mitbestimmung
Kontrovers geäußert haben sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Max Straubinger (CDU/CSU) am Montag, 9. Mai 2011. Gegenstand waren Anträge der SPD-Fraktion mit dem Titel „Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken“ (17/2122) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren“ (17/1413).
„Lücken durch Europäisierung des Gesellschaftsrechts“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte in seiner Stellungnahme die Fraktionsanträge, wonach sich die Mitbestimmungsgesetze auch auf Gesellschaften ausländischer Rechtsformen, die in Deutschland ansässig sind, erstrecken sollten. „Offenkundig sind im Schutzbereich der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland durch die Europäisierung des Gesellschaftsrechts Lücken entstanden“, schreibt der DGB und äußert sich besorgt über „eine schleichende Flucht aus der Mitbestimmung“.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt hingegen die Forderungen der Fraktionen ab und warnt in seinem Papier vor einer „Isolierung des deutschen Mitbestimmungssystems in Europa“. Roland Wolf von der BDA betonte, die geforderte Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung auf ausländische Kapitalgesellschaften sei mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar und verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit.
„Mitbestimmung nicht generell ein Standortvorteil“
Das Berlin Center of Corporate Governance der Technischen Universität Berlin schreibt, das Ziel, einer überzogenen Shareholder-Value-Orientierung der Unternehmensführung entgegenzuwirken, sei grundsätzlich zu begrüßen. „Die Annahme, dass sich das Regime der unternehmerischen Mitbestimmung bewährt hat und einen Standortvorteil darstellt, ist in dieser Form jedoch pauschal nicht haltbar“, heißt es weiter.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln hinterfragt in seinem Papier die Begründung der Anträge und den dort enthaltenen Verweis der Fraktionen auf die gestiegene Anzahl von in Deutschland ansässigen Firmen, die sich aufgrund der Wahl einer ausländischen Rechtsform der Unternehmensmitbestimmung entzögen. „Die insgesamt in beiden Anträgen aufgeführte Anzahl von Firmen - 37 - kann angesichts einer Gesamtzahl von 700 Unternehmen, die unter das Mitbestimmungsgesetz“ fallen, „kaum als Beleg für die Ausbreitung einer mitbestimmungsfreien Zone gewertet werden.“
„Wirtschaftsdemokratie längst überfällig“
Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup gehen die Fraktionsanträge hingegen nicht weit genug. Diese wiesen zwar in die richtige Richtung, betont er in seiner Stellungnahme. Aber selbst bei vollständiger Umsetzung könne auch in Zukunft nicht von einer Wirtschaftsdemokratie gesprochen werden.
Diese sei aber längst überfällig, sagte er während der Anhörung. Er bezeichnete außerdem das Mitbestimmungsgesetz von 1976 als „Scheinmitbestimmung“ und wies auf die zentrale Rolle der Arbeitnehmer für die Wertschöpfung hin. „Ein Unternehmen ohne Beschäftigte ist ein Museum“, sagte er.
Liste der geladenen Sachverständigen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Berlin Center of Corporate Governance, Technische Universität Berlin
Institut der deutschen Wirtschaft, Köln
Prof. Dr. Martin Henssler, Köln
Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker, Berlin
Prof. Dr. Hanno Merkt LL. M., Freiburg
Dr. Sebastian Sick LL. M., Düsseldorf
Ludwig Ladzinski, Herne
Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup, Isernhagen
Ernst Michael Eberhard, Berlin