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Menschenrechte

„Antiminen-Abkommen ein Erfolg des Parlaments“

Uta Zapf (SPD), Vorsitzende des Unterausschusses

Uta Zapf (SPD), Vorsitzende des Unterausschusses (© DBT/Hill)

Der 4. April ist der Internationale Tag für Aufklärung über Minengefahren und Unterstützung von humanitärem Minenräumen. Ins Leben gerufen wurde er vor fünf Jahren von den Vereinten Nationen, um auf die Gefahren von Landminen vor allem für die Zivilbevölkerung der betroffenen Länder aufmerksam zu machen. Großen Anteil daran, dass Deutschland die beiden internationalen Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Konvention) und zur Ächtung von Streubomben unterzeichnet und ratifiziert hat, hatte der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“. Im Interview erinnert sich seine Vorsitzende Uta Zapf (SPD) an die Widerstände aus der Regierung und gibt einen Einblick in die aktuelle Arbeit des Unterausschusses, der dem Auswärtigen Ausschuss zugeordnet ist.


Frau Zapf, sind Sie zufrieden mit den Fortschritten, die es in den letzten Jahren im Kampf gegen Antipersonenminen und Streumunition gegeben hat?

Ja, da wurde viel erreicht, obwohl es zunächst gar nicht danach aussah. Denn die Abrüstungskonferenz der UNO war bei diesem Thema nicht vorangekommen. Es haben sich dann aber im Ottawa- und im Oslo-Prozess …

… so werden die Verhandlungsrunden genannt, die 1997 zur Ottawa-Konvention und Ende 2008 in Oslo zur Streubomben-Konvention geführt haben…

… viele Staaten freiwillig dazu verpflichtet, Landminen und Streumunition zu eliminieren - darunter auch Deutschland. Selbstverständlich war das nicht.

Inwiefern?

Nun, ich erinnere mich gut daran, dass es viel Zeit und zahlreiche Verhandlungen gebraucht hat, bis sich der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ insbesondere mit dem Verteidigungsministerium auf eine Stellungnahme geeinigt hat, die dazu geführt hat, dass wir uns diesen beiden Konventionen angeschlossen haben. Das war durchaus auch ein Erfolg des Parlaments.

Das klingt, als sei die Arbeit im Unterausschuss von einem starken Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg geprägt.

Ja, das ist richtig. Natürlich gibt es marginale Unterschiede zwischen den Fraktionen, was ihre Positionen zu abrüstungspolitischen Themen betrifft. Aber wenn ich das vergleiche mit dem parteipolitischen Agieren im Bundestag insgesamt, dann sind die Mitglieder im Unterausschuss im hohen Maße engagiert, gemeinsam zu handeln. So haben wir zum Beispiel im März 2010 einen fraktionsübergreifenden Antrag verabschiedet, in dem wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung formuliert haben, wie sie sich bei der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag, die im Mai 2010 in New York stattfand, positionieren sollte.

Die Fraktion der Linkspartei hat den Antrag allerdings nicht mitgetragen.

Das ist richtig. Die Linke hat oft sehr eigene Positionen, die im Unterausschuss keine Mehrheit finden. Insgesamt aber gibt es eine gute Tendenz, sich gemeinsam für Abrüstung und Rüstungskontrolle einzusetzen und dann in den jeweiligen Fraktionen auch dafür zu werben.

Was steht denn aktuell auf der Agenda des Unterausschusses?

In den nächsten Wochen werden wir uns mit der sogenannten Uranmunition beschäftigen, das sind mit abgereichertem Uran versehene, besonders durchschlagkräftige Geschosse, die gegen Panzer eingesetzt werden. Seit den Jugoslawienkriegen steht die Uranmunition im Verdacht, als Spätfolge bei Kriegsveteranen zu Gesundheitsschäden zu führen. Wir werden uns die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu vortragen lassen und natürlich werden wir darüber diskutieren, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Waffenart entweder wie damals die Streumunition zu ersetzen oder ganz abzuschaffen.

Das durchzusetzen dürfte nicht ganz einfach sein.

Das werden wir dann sehen, obwohl ich auch nicht damit rechne, dass wir hier schnell Erfolge erzielen werden. Davon abgesehen geht es uns aber auch darum, dass wir uns über die aktuelle Diskussion in der Fachwelt informieren und uns auf den neuesten wissenschaftlichen Stand bringen.

Sie sind seit 1990 Mitglied im Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ und seit 1999 seine Vorsitzende, begleiten seine Arbeit also schon sehr lange. Wie bewerten Sie aus dieser Erfahrung heraus die Einflussmöglichkeiten, die die Abgeordneten im Bereich Abrüstung und Rüstungskontrolle haben?

Für problematisch halte ich die Tatsache, dass in Deutschland Rüstungsgeschäfte absolute Geheimsache sind. Meine Fraktion hat deshalb einen Antrag eingebracht, in dem wir fordern, dass der Bundestag in die Genehmigungspraxis für Kriegswaffenexporte eingebunden wird, wie das etwa in den USA oder Frankreich der Fall ist. Abgesehen davon glaube ich, dass Parlamentarier eine ganze Menge bewirken können, um Abrüstung und Rüstungskontrolle voranzutreiben. Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konventionen gegen Antipersonenminen und Streumunition sind dafür das beste Beispiel.

(nal)