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Recht

SPD und Linke dringen auf Frauenquote

Die Grünen fordern eine Frauenquote für Aufsichtsräte.

Die Grünen fordern eine Frauenquote für Aufsichtsräte. (© pa/Bildagentur-online)

Das Nein der Bundeskanzlerin will die Opposition nicht gelten lassen: Nachdem Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) Anfang Februar alle Diskussionen innerhalb ihrer Fraktion über die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquote für die Wirtschaft beendet hat, haben SPD und Linksfraktion nun zwei Anträge im Bundestag eingebracht, mit denen sich das Plenum am Freitag, 25. Februar 2011, in einer 90-minütigen ersten Lesung ab 11.20 Uhr befassen wird. Die Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine „Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festzuschreiben“ (17/4683). Dies verlangt auch Die Linke mit ihrem Antrag „Geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen der Wirtschaft“ (17/4842).

„Freiwilligkeit führt nicht zu mehr Gleichberechtigung“

Beide Fraktionen kritisieren, dass Deutschland große Defizite bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft aufweise. Während in anderen europäischen Ländern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bereits beschlossen worden seien, halte die Bundesregierung weiterhin am Prinzip der Freiwilligkeit fest.

„Nicht nachvollziehbar“, kritisiert dies die SPD in ihrem Antrag. Denn es sei offensichtlich, dass die Vereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern, die die damalige rot-grüne Bundesregierung 2001 mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geschlossen hatte, keine „nennenswerten Fortschritte“ gebracht habe.

Im Gegenteil: „Freiwilligkeit führt nicht zu mehr Gleichberechtigung“, konstatiert die SPD. Nach wie vor seien Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften „fest in der Hand von Männern“. Frauen in Führungspositionen müsse man dagegen „mit der Lupe suchen“, so die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks.

 Nur 2,16 Prozent Frauen in Dax-Vorständen

Als Beweis führen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag die 30 im Deutschen Aktienindex (Dax 30) notierten Unternehmen an. Der Frauenanteil bei Vorstandsmitgliedern habe im vergangenen Jahr bei 2,16 Prozent gelegen, in den Aufsichtsräten auf der Anteilseignerseite bei 7,42 Prozent.

In den 200 größten Wirtschaftsunternehmen erreichten Frauen einen Anteil 8,6 Prozent, davon seien aber drei Viertel Arbeitsnehmervertreterinnen im Aufsichtsrat. „Diese Zahlen sprechen für sich“, monieren die SPD-Abgeordneten.

Linke: Quote von 50 Prozent Frauen in Führungspositionen

Die Linksfraktion kommt zu einem ähnlichen Schluss: Deren frauenpolitische Sprecherin, Cornelia Möhring, hatte bereits Anfang Februar das „Schneckentempo“ der Wirtschaft bei der Besetzung von Führungspositionen durch Frauen beklagt.

Mit ihrem nun vorliegenden Antrag will die Linksfraktion den Unternehmen Beine machen: Sie fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der „Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktie, aufsichtsratsfähige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Gesellschaften nach grenzüberschreitender Verschmelzung“ gesetzlich dazu verpflichten soll, mindestens die Hälfte aller Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

Stufenweise zum Ziel

Konkret schlägt die Linksfraktion eine Stufenlösung vor, um die Quote von 50 Prozent zu erreichen. In den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes solle der Anteil von Männern und Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten gleichermaßen ein Drittel betragen. Die restlichen Mandate seien frei zu besetzen.

Nach zehn Jahren müssten dann die Unternehmen einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent nachweisen, schreiben die Abgeordneten. Diese Quote gelte sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Beschäftigtenseite.

SPD: Gesetzliche Quote von 40 Prozent bis 2015

Die SPD plädiert in ihrem Antrag hingegen für eine Quote von mindestens 40 Prozent. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Quote für Aufsichtsratsmandate und Vorstände grundsätzlich in allen Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen festschreibe.

Gleichzeitig fordern die Abgeordneten eine gesetzlich verankerte Stichtagsregelung. Bis spätestens 2015 soll - nach dem Willen der SPD - die Quote von Aufsichtsräten umgesetzt worden sein. Dies müsse sowohl von der Anteilseigner- als auch für die Arbeitnehmerseite erfüllt werden.

Zudem solle künftig jeder Vorstandsvorsitzende und jede Vorstandsvorsitzende jeweils einen Stellvertreter haben, der dem anderen Geschlecht angehört. Die gesetzliche Quotenregelung habe neben Aufsichtsrat und Vorstand auch für die großen Ausschüsse wie Personal-, Haupt- und Präsidialausschuss zu gelten, so die SPD. Darüber hinaus will die Fraktion Aufsichtsratsmandate begrenzen.

Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

Die Linke fordert außerdem, die Unternehmen zu verpflichten, einen Maßnahmenplan zur gleichen Bezahlung „gleicher und gleichwertiger Tätigkeiten von Männern und Frauen“ zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Ferner sollen Unternehmen auch im Jahresabschluss über diese Maßnahmen sowie über solche zur Erreichung der gesetzlichen Quote berichten.

Um für Chancengleichheit bei der Besetzung von Führungspositionen zu sorgen, plädiert die Linksfraktion unter anderem dafür, anstehende Neubesetzungen von Posten rechtzeitig mindestens auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen.

Sanktionen gegen Verstöße

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Quotenregelung soll es Sanktionen geben, darin sind sich SPD und Linksfraktion einig. Die SPD schlägt vor, die Beschlüsse einer Gesellschaft für nichtig zu erklären, sofern nicht mindestens 40 Prozent Frauen Vorstand und Aufsichtsrat angehören.

Die Linke wiederum will neu gegründete Unternehmen nur dann ins Handelsregister eintragen lassen, wenn die geschlechterbezogene Zusammensetzung ihrer Führungsgremien den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wenn bestehende Unternehmen die Quotierungsregeln bei Wahlen nicht einhalten, soll das so gewählte Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied nicht ins Handelsregister aufgenommen werden.

Bei mehrfachem Verstoß gegen das Gesetz will die Linke sogar Bußgelder verhängen, deren „Höhe an die Wertschöpfung des Unternehmens gekoppelt ist“. (sas)