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Entwicklung

„Zusammenarbeit muss Entwicklungspolitik dienen“

Ingenieur in Afrika

(© dpa)

Eine engere Zusammenarbeit von privater Wirtschaft und Entwicklungspolitik ist nach Meinung des Sachverständigen Wolfgang Schmidt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) „nicht mehr eine Frage des 'Ob‘, sondern eine Frage des 'Wie‘“. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu Chancen einer Kooperation mit der Privatwirtschaft kamen sechs Experten am Mittwoch, 9. Februar 2011, zu unterschiedlichen Bewertungen zur weiteren Ausgestaltung einer solchen Zusammenarbeit. Umstritten war vor allem, ob und inwieweit Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung kooperieren und welche Regeln für Public Private Partnership-Projekte (PPP) gelten sollten.

„Engagement an transparenten Kriterien messen“

Regine Richter vom Verein „urgewald“ sieht bei privaten Unternehmen und Entwicklungspolitik verschiedene Interessen, lediglich in einem „Überschneidungsbereich gibt es eine Win-win-Situation“. Insbesondere bemängelte Richter die bisher nicht umfassende Evaluierung der PPP.

Das Engagement privater Unternehmen in der Entwicklungszusammenarbeit müsse sich an transparenten Kriterien messen lassen - dazu zählten Armutsreduzierung, der Aufbau staatlicher Strukturen und Kriterien des Umweltschutzes und der Menschenrechte.

„PPP ist kein Selbstzweck“

Cornelia Heydenreich von German Watch e.V. hob den Primat der Politik hervor: „PPP sind kein Selbstzweck, sondern nur dort sinnvoll, wo sie entwicklungspolitischen Zielen dienen.“ Nötig sei insbesondere ein Rahmen, der Sozial, Umwelt- und Menschenrechtsstandards für Investitionen in Entwicklungsländer vorgebe. Als Instrument würden sich unter anderem die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen anbieten, die derzeit überarbeitet werden.

Wolfgang Schmidt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sieht in den Kernarbeitsnormen geeignete Leitlinien, an die sich PPP in der Entwicklungszusammenarbeit halten sollten. Zu den ILO-Grundprinzipien gehörten die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

„Nicht zu viele Regelungen“

Bruno Wenn von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und Heiko Schwiderowski vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnten indes davor, Investitionen in Entwicklungsländer durch ein Zuviel an Regelungen auszubremsen. „Ich sehe die Gefahr, dass wir uns hochregulieren, aber keinen Markt mehr finden“, sagte Wenn. Bereits heute hätte Europa an Einfluss verloren, seien Konsortien aus China auf dem afrikanischen Kontinent auf dem Vormarsch.

Deshalb ist es nach Meinung Wenns wichtig, den privaten Sektor in den Entwicklungsländern selbst zu fördern. Voraussetzung dafür sei nachhaltiges, transparentes und verantwortliches Regierungshandeln. Entwicklungszusammenarbeit solle sich deshalb vor allem auf den Aufbau funktionierender staatlicher Strukturen, Infrastruktur und eine Professionalisierung des Finanzsektors vor Ort konzentrieren.

Wenn regte ein Frühinformationssystem an, dass für die deutsche Wirtschaft Marktchancen in Entwicklungsländern aufzeigt. Es bestünden Schnittmengen zwischen Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit und es sei wünschenswert, „das Beste aus diesen beiden Welten zu nutzen“.

„Langfristig und in Generationen denken“

Der Geschäftsführer der Compware Medical GmbH, Gerd Meyer-Philippi, hob die Chancen gerade für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hervor: Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften dächten mittelständische Unternehmen nicht in Kategorien von Quartalszahlen und Dividenden, sondern „langfristig und in Generationen“.

So sei das Engagement seiner eigenen Firma in Entwicklungsländern ein unternehmerisch Wagnis, „für das ich persönlich mit Haus und Hof haften muss“. Zugleich sei der erfolgreiche Markteintritt trotz teils widriger Umstände und fehlender Rechtssicherheit ein „Aushängeschild“ des Unternehmens. (ahe)