Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Januar
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar, und Freitag, 28. Januar 2011, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache im Plenum:
Roland Jahn zum neuen Beauftragten für Stasi-Unterlagen gewählt: Der Bundestag hat den Journalisten und ehemaligen Bürgerrechtler Roland Jahn am 28. Januar zum neuen Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt. Jahn war von der Bundesregierung vorgeschlagen worden und erhielt mit 535 Stimmen deutlich mehr als die erforderliche absolute Mehrheit aller Bundestagsabgeordneten. 21 Abgeordnete votierten gegen ihn, 21 enthielten sich. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hatte zuvor der amtierenden Beauftragten Marianne Birthler, die noch bis März 2011 im Amt ist, im Namen des Deutschen Bundestages für ihre zehnjährige Tätigkeit gedankt. Dem Beifall für Frau Birthler schloss sich lediglich die Linksfraktion nicht an. Lammert erinnerte daran, dass Michail Gorbatschow vor 24 Jahren, am 28. Januar 1987, politische Reformen in der Sowjetunion angekündigt hatte, die mit den Begriffen „Perestroika“ und „Glasnost“ verbunden werden. Drei Jahre später, am 28. Januar 1990, habe der zentrale Runde Tisch beschlossen, die erste freie Volkskammerwahl in der DDR auf den 18. März 1990 vorzuverlegen. Erster Stasi-Unterlagen-Beauftragter und Vorgänger Marianne Birthlers war Joachim Gauck. Die Behörde brauche einen Kopf, der dem Thema in der Öffentlichkeit zu der Aufmerksamkeit verhelfe, die sie verdiene, sagte Lammert. Dies sei Frau Birthler gelungen, wenn es darum ging, Geschichts- und Lebenslügen zu widerlegen. Der prinzipielle Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie sei ihr Thema gewesen. Frau Birthler habe sich große Verdienste erworben, sagte der Präsident. Roland Jahn wurde am 14. Juli 1953 in der DDR geboren und engagierte sich während seines Studiums der Wirtschaftswissenschaften in den siebziger Jahren in oppositionellen Gruppen. Aufgrund staatlicher Repression wurde er exmatrikuliert und, nachdem er weiterhin öffentlich gegen die SED-Diktatur protestiert hatte, wiederholt festgenommen und verhört. In den achtziger Jahren wurde er nach fünf Monaten Untersuchungshaft zu 22 Monaten Haft wegen „Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“ verurteilt. Jahn wurde nach internationalen Protesten vorzeitig entlassen. Im Juni 1983 wurde er jedoch gegen seinen Willen aus der DDR ausgebürgert. Ab 1985 arbeitete Roland Jahn am Hamburger Institut für Sozialforschung und als freier Journalist. Er sprach für Oppositionelle der DDR in der Bundesrepublik und begleitete die „Wende“ im Jahr 1989 mit Beiträgen über den Zusammenbruch des SED-Regimes und in den darauffolgenden Jahren dessen Aufarbeitung. 1998 erhielt er das Bundesverdienstkreuz. Bundestagsvizepräsident Dr. Wolfgang Thierse wünschte Jahn „Vernunft und Augenmaß für dieses wichtige, sensibel zu führende Amt“.
Afghanistan-Einsatz bis Ende Januar 2012 verlängert: Die Bundeswehr soll ihr Engagement im Rahmen des Isaf-Einsatzes (International Security Assistance Force) in Afghanistan vorerst bis zum 31. Januar 2012 fortsetzen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP stimmten einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/4402) am 28. Januar in namentlicher Abstimmung mit 420 Ja-Stimmen, 116 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen zu. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4561) zugrunde. Danach sollen maximal 5.350 Soldaten in den Isaf-Regionen Kabul und Nordafghanistan eingesetzt werden. Darüber hinaus könnten sie in anderen Regionen „für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen eingesetzt werden“, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung des Gesamtauftrages „unabweisbar“ seien, heißt es in dem Antrag weiter. Entschließungsanträge der SPD (17/4563), der Linksfraktion (17/4564) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4585) lehnte der Bundestag ab. Die SPD wollte von der Regierung ein Bekenntnis, dass Kampfeinsätze in Afghanistan bis 2014 beendet werden. Die Linke forderte den sofortigen Abzug aus Afghanistan und einen Abzugsplan, die Grünen verlangten ebenfalls einen Plan für den Abzug zwischen 2011 und 2014.
Kein Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche: Keine Mehrheit fand am 28. Januar ein Antrag der SPD (17/3173), einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche einzuführen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/3733) lehnten Union und FDP das Anliegen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen ab. Die SPD hatte argumentiert, die geförderte berufliche Weiterbildung leide unter massivem Lohndumping, das durch eine Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrags der Branche verhindert werden könnte. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einem entsprechenden Antrag von Gewerkschaftsseite zu entsprechen. Die Koalition hielt dem entgegen, die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung lägen nicht vor, da die Tarifbindung in der Branche bei 25 Prozent liege und damit die gesetzlich erforderliche Tarifbindung von mehr als 50 Prozent bei Weitem nicht erreicht werde.
Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion aufgefordert, ihre Berichterstattung zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ zu ändern. Der Bericht solle nur noch alle vier Jahre erscheinen, damit das Parlament langfristige Entwicklungen nachvollziehen könne. Im Bericht sollten die strategischen Ziele der Regierung dargelegt, Schwerpunkte benannt und Maßnahmen erläutert werden. Die Berichte müssten ferner dem Parlament zuerst vorgelegt werden. Stellungnahmen der Nichtregierungsorganisationen und Forschungsinstitute sollten nach drei Monaten mit einer Würdigung durch die Bundesregierung dem Bundestag für die weitere Beratung zur Verfügung gestellt werden. Der Bundestag folgte mit diesem Beschluss einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4272) zum dritten Regierungsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans (17/2300).
Vorschläge zur Pflegeversicherung abgelehnt: Abgelehnt hat der Bundestag am 28. Januar bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/4557). Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, bei der Reform der Pflegeversicherung das Leistungsniveau deutlich anzuheben, keinen Leistungsempfänger schlechterzustellen und die solidarische „Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege“ einzuführen.
Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser soll anerkannt werden: Die Bundesregierung soll sich nach Auffassung der Koalitionsfraktionen weiter für die Anerkennung des Menschenrechts auf Trinkwasser und Sanitärversorgung einsetzen. Einem entsprechenden Antrag (17/2332), in dem die Fraktionen von CDU/CSU und FDP betonen, dass derzeit weltweit fast 900 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hätten, stimmte der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen zu. SPD und Die Linke lehnten den Antrag ab. Ein eigener Antrag der SPD (17/3652), in dem sie gefordert hatte, Deutschland solle als nicht ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates für die weltweite Durchsetzung des Rechts auf Wasser und Sanitärversorgung werben, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt, allerdings erst nach einem „Hammelsprung“. Um die Mehrheit festzustellen, mussten die Abgeordneten den Saal verlassen und durch getrennte Türen wieder eintreten (223 Nein-Stimmen, 138 Ja-Stimmen, 40 Enthaltungen). Die SPD hatte ihren Antrag damit begründet, dass besonders die Lage in Subsahara-Afrika und Südasien „dramatisch“ sei. Jedes Jahr würden weltweit mehr Menschen an wasserbedingten Krankheiten als an Malaria und Aids oder durch bewaffnete Konflikte sterben. Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion (17/1779), in dem sie gefordert hatte, dass sich die Regierung innerhalb der EU für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung einsetzt. Aus Sicht der Fraktion ist vor allem eine engagierte multilaterale Kooperation notwendig, um Lösungen zu entwickeln. Den drei Entscheidungen lag eine Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/4526) zugrunde.
Praxisgebühr wird nicht abgeschafft: Ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (17/4556), in dem sie gefordert hatte, alle Zuzahlungen etwa für Arzneimittel und die Praxisgebühr abzuschaffen, ist vom Bundestag abgelehnt worden. Die Abgeordneten hatten den Entschließungsantrag anlässlich der Debatte zum Thema „Armut und Gesundheit“ am 27. Januar eingebracht und darin ebenfalls gefordert, zur Gegenfinanzierung die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf die der gesetzlichen Rentenversicherung West anzuheben.
Opfer von Zwangssterilisation bekommen höhere Entschädigung: Der Bundestag hat einstimmig eine höhere Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisation während der NS-Zeit beschlossen. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktionen sowie SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/4543) sieht vor, die Summe von 120 Euro monatlich auf 291 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 zu erhöhen. Der Betrag orientiere sich an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten hätten, heißt es in dem Antrag.
Zusammenarbeit mit japanischem Parlament soll ausgeweitet werden: Zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Japan wollen die Abgeordneten des Bundestages den Kontakt und Erfahrungsaustausch mit dem japanischen Parlament ausweiten. Das sieht ein Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „150 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Japan“ (17/4545) vor, der am 27. Januar vom Bundestag bei Enthaltung der Linksfraktion verabschiedet wurde. Der Austausch zwischen beiden Parlamenten soll etwa mit der Vergabe von Stipendien intensiviert werden. Anlass ist 150. Jahrestag der Unterzeichnung des Handels-, Schifffahrts- und Freundschaftsvertrags zwischen Preußen und Japan am 24. Januar 1861.
Kein Konzept für eine solidarische Bürgerversicherung: Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar, die Forderung der SPD-Fraktion zurückgewiesen, die Bundesregierung solle ein Konzept zur Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung (17/879) vorlegen. Einen entsprechenden Antrag der SPD lehnte die Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/4476) ab. Die SPD wollte mit ihrem Antrag eine dauerhaft tragfähige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung garantieren, die Zusatzbeiträge wieder abschaffen und zur paritätischen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückkehren.
Verjährungsfrist nicht geändert: Bündnis 90/Die Grünen wollten das Wertpapierhandelsgesetz durch einen Gesetzentwurf (17/4053) so ändern, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche von Kapitalanlegern aus Falschberatung erst drei Jahre nach dem Zeitpunkt endet, an dem der Anleger von der Falschberatung erfahren hat oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht davon erfahren hat. Den Gesetzentwurf hat der Bundestag am 27. Januar mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/4507). Vorgeschichte: Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus Falschberatung hat der Bundestag 2009 die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten nach Paragraf 37a des Wertpapierhandelsgesetzes an die Frist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angepasst. Diese beträgt drei Jahre ab Kenntnis der Falschberatung, ansonsten zehn Jahre. Der Paragraf 37a wurde aufgehoben. Ansprüche aus der Zeit, als er noch galt (bis 4. August 2009), verjähren nach der alten Regelung, also innerhalb von drei Jahren ab Erwerb des Wertpapiers. Auf die Kenntnis der Falschberatung kam es nicht an. Die Grünen wollten nun, dass auch für Ansprüche aus der Zeit vor dem 4. August 2009 die BGB-Verjährungsfrist gilt, die erst drei Jahre ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Falschberatung endet.
Eichgesetz, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (17/3983) ist vom Bundestag in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen worden. Gegen den Entwurf stimmte die Fraktion Die Linke. SPD und Grüne enthielten sich. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/4559).
Chemikalienrechtliche Vorschriften geändert: Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung und die Chemikalien-Straf- und Bußgeldverordnung werden an das novellierte EU-Recht angepasst. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (17/4142) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen am 27. Januar zu. Die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. In der Verordnung geht es um Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Außerdem werden einige nationale Regelungen gestrichen, die in das geltende EU-Recht aufgenommen wurden. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Anerkennung von Sachkundenachweisen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/4523) zugrunde.
Nein zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch: Der Bundestag hat sich am 27. Januar gegen ein Europäisches Zivilgesetzbuch ausgesprochen. In einer mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der Linksfraktion gefassten Entschließung nimmt das Parlament ausführlich Stellung zum Grünbuch der EU-Kommission „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ (Ratsdokument Nr. 11961/10). Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/4565) stellt der Bundestag darin fest, dass die Wirtschaftsbeziehungen im EU-Binnenmarkt durch viele schuldrechtliche Verträge zwischen Unternehmen sowie zwischen Verbrauchern und Unternehmen geprägt sind und dass es aufgrund unterschiedlicher Vertragsrechtsysteme zu Rechtsunsicherheit kommen kann. Der Bundestag regt an zu prüfen, ob unterschiedliche Vertragsrechte tatsächlich das entscheidende Handelshemmnis in der EU darstellen. Die Kommission sollte sich auf das Vertragsrecht beschränken, heißt es weiter. Bereicherungs-, sachen- und deliktsrechtliche Vorschriften sollten hingegen nicht vereinheitlicht werden, weil dies im Ergebnis auf ein Europäisches Zivilgesetzbuch hinauslaufen würde, was abzulehnen sei.
EU-Russland-Politik: Eine von der SPD-Fraktion geforderte Initiative zu einer gemeinsamen Russland-Politik der Europäischen Union ist vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Die Linke abgelehnt worden. Bündnis 90/Die Grünen hatte sich bei der Abstimmung über den Antrag (17/1153) enthalten, in dem die SPD-Abgeordneten von der Regierung gefordert hatten, sich mit allen EU-Partnern bezüglich der Russland-Politik eng abzustimmen, besonders mit den mittel- und osteuropäischen Partnern. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/1822) zugrunde. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen (17/2426), in dem die Abgeordneten gefordert hatten, die Partnerschaft mit Russland zu fördern. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, FDP und Die Linke. Die SPD enthielt sich (Beschlussempfehlung 17/4560).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 27. Januar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 200 bis 209 übernommen (17/4454, 17/4455, 17/4456, 17/4457, 17/4458, 17/4458, 17/4459, 17/4460, 17/4461, 17/4462, 17/4463). (vom/nt/eis)