Gespräch im Bildungsausschuss zu Hartz-IV-Sätzen
Das Bildungspaket im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzgebung ist Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montag, 29. November 2010. Das Fachgespräch unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis etwa 16 Uhr. Sechs Experten hat der Ausschuss eingeladen.
Gesetzentwurf der CDU/CSU
Sie sollen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404), zum Antrag der SPD (17/3648), das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umzusetzen, und zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3435), ein menschenwürdiges Dasein und Teilhabe für alle zu gewährleisten.
Die Koalition plant mit ihrem Gesetzentwurf, den Hartz-IV-Regelsatz vom 1. Januar 2011 an um fünf Euro anzuheben. Das Arbeitslosengeld II für Erwachsene würde damit von jetzt 359 auf dann 364 Euro monatlich steigen. Die Regelsätze für Kinder sollen unverändert bleiben. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sollen ab 2011 gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden. Der Bundestag will das Gesetz am Freitag, 3. Dezember, verabschieden.
Anträge der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen
Die SPD verlangt in ihrem Antrag einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Auch sollten die Haushalte, die die statistische Grundlage für die Berechnung der neuen Regelsätze bilden, anders zusammengesetzt sein. Haushalte, die kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielen und trotzdem aus Unkenntnis oder Scham darauf verzichten, Leistungen zu beantragen, sollten aus der Stichprobe ausgeschlossen werden.
Eine andere Berechnung der Hartz-IV-Sätze fordern auch Bündnis 90/Die Grünen. Der Bedarf solle einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte ermittelt werden. Alle Empfänger von Transferleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch, also von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung, sowie die „verdeckt Armen“ sollten herausgerechnet werden. Dafür müssten die „tatsächlichen Ausgaben der Haushalte“ zum Maßstab genommen werden. (vom)
Zeit: Montag, 29. November 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-31046, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sichbeim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Dr. Thomas Becker, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Verena Göppert, Deutscher Städtetag
- Dr. Angelika Hüfner, Kultusministerkonferenz
- Dr. Joachim Rock, Deutscher Paritätischer Gesamtverband e.V.
- Dr. Markus Schmitz, Bundesagentur für Arbeit
- Dr. Heinz-Jürgen Stolz, Deutsches Jugendinstitut