Beschlüsse des Bundestages am 7. und 8. Oktober
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Oktober, und am Freitag, 8. Oktober 2010, folgende Beschlüsse gefasst:
Bereinigung von Bundesrecht: Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zur weiteren Bereinigung von Bundesrecht (17/2279) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP zugestimmt. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Entwurf, SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. In dem Gesetz geht es vor allem um Vorschriften, die noch veraltete Begriffe aus dem Reichsrecht enthalten. Es bereinigt außerdem in großem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht. Die Bereinigung des Bundesrechts soll schrittweise erfolgen und sei als fortlaufender Prozess angelegt, schreibt die Regierung. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/3109) zugrunde.
Steuerabkommen mit Anguilla: Einem Gesetz zum steuerlichen Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Regierung der Karibikinsel Anguilla (17/3026) hat der Bundestag am 7. Oktober zugestimmt. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/3200).
Fonds für Irland: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/2629) einstimmig angenommen, nach dem der deutsche Vertreter im Rat der EU dem Vorschlag für die Verordnung über Finanzbeiträge der EU zum Internationalen Fonds für Irland zustimmen darf. Grundlage des Beschlusses war eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3232).
Lkw-Mautsätze werden zum 1. Januar nicht erhöht: Der Bundestag hat der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung der Bundesregierung (17/2891) zugestimmt, wonach die Bundesregierung die zum 1. Januar 2011 vorgesehene Erhöhung der Lkw-Mautsätze der Mautkategorie C (Abgasnorm Euro 3) zurücknehmen will. Damit bleiben die Mautsätze um zwei Cent pro Kilometer niedriger als in dem Entwurf der Bundesregierung seinerzeit geplant. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen die Verordnung. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/3161) zugrunde.
Änderung umweltrechtlicher Vorschriften: Durch eine Verordnung der Bundesregierung (17/2821) werden die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts in nationales Recht umgesetzt. Der Verordnung hatten im Bundestag die Koalitionsfraktionen zugestimmt, die Opposition lehnte sie ab. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/3170) zugrunde.
Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten: Der Bundestag hat am 7. Oktober das Grünbuch der EU-Kommission „Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik“ (Ratsdokument 10823/10) zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung des Rechtsausschusses gegen das Votum der Opposition eine Entschließung dazu gefasst (17/3112). Das Grünbuch enthält Maßnahmen, um Mängel des Corporate-Governance-Systems von Finanzinstituten, also der Verhaltensregeln und -praktiken, zu beheben. Der Bundestag betont in der Entschließung, die Finanzkrise sei nicht auf Corporate-Goverenance-Strukturen allein zurückzuführen, wenn auch Kontrolldefizite dazu beigetragen hätten, dass Finanzinstitute unangemessene Risiken eingegangen seien. Das EU-Vorgehen dürfe nicht dazu führen, heißt es in der Entschließung, dass die hohen Standards der deutschen Corporate-Governance-Regelungen abgesenkt werden müssen. So könnten etwa starre Quotenregelungen bei der Besetzung von Gremien zu Problemen bei kleinen Gremien führen.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2009 abgelehnt: 40 Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2009 hat der Bundestag wegen Unbegründetheit beziehungsweise wegen Unzulässigkeit auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung (17/3100) am 7. Oktober zurückgewiesen. Insgesamt sind 163 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt vorgelegten Entscheidungen betreffen 40 Einsprüche. 33 Wahlprüfungsverfahren hat der Bundestag bereits abgeschlossen (17/2250). Zu weiteren Einsprüchen wird der Ausschuss noch weitere Beschlussempfehlungen vorlegen.
Fußballweltmeisterschaft in Südafrika: Ein Antrag der SPD-Fraktion (17/1959), in dem sie gefordert hatte, die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika als Chance für das Land zu nutzen, ist vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Die Linke abgelehnt worden. Bündnis 90/Die Grünen hatten wie die SPD für den Antrag gestimmt. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/2493) zugrunde.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 138 bis 146 übernommen (17/3069, 17/3070, 17/3071, 17/3072, 17/3073, 17/3074, 17/3075, 17/3076, 17/3077).
Verbesserungen für Bundeswehrpersonal im Auslandseinsatz: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 7. Oktober aufgefordert, die Versorgung des Bundeswehrpersonals im Auslandseinsatz zu verbessern. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/2433) nahm er bei Enthaltung der Linksfraktion auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/3229) einstimmig an. Profitieren sollen vor allem Nichtberufssoldaten, also Zeitsoldaten freiwillig Wehrdienst Leistende, Reservisten und das Zivilpersonal. Bei vergleichbarer Gefährdung im Auslandseinsatz soll die Absicherung vergleichbar gestaltet werden, etwa bei Altersversorgungsansprüchen, bei Entschädigungsleisten und beim Nachweis einer PTBS-Erkrankung.
Klimaschutzziele der Opposition abgelehnt: Keine Mehrheit fanden am 7. Oktober Anträge der SPD (17/522), der Linken (17/1475) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/132), die sich mit der Festlegung von Klimaschutzzielen beschäftigen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/2318). Die SPD hatte sich unter anderem für eine Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU von 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 stark gemacht. Die Linke forderte ein Klimaschutzgesetz mit dem Ziel, diese Emissionen bis 2020 um mindestens 50 Prozent und bis 2050 um mindestens 90 Prozent gegenüber den Werten von 1990 zu senken. Die Grünen wollten eine Einsparung der Emissionen um 40 Prozent bis 2020 und um 90 Prozent bis 2050. Die Linke enthielt sich zum SPD-Antrag, dem die Grünen zustimmten. Beim Antrag der Linken enthielten sich SPD und Grüne. Die SPD stimmte dem Grünen-Antrag zu, während sich Die Linke enthielt.
Entschließung zu Einlagensicherungssystemen in der EU: Mit einer gegen die Stimmen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gefassten Entschließung hat sich der Bundestag am 7. Oktober kritisch mit einem EU-Richtlinienvorschlag über Einlagensicherungssysteme (Ratsdokument 12386/10) auseinandergesetzt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses an (17/3239). Der Bundestag sieht in dem Vorschlag der EU-Kommission den Subsidiaritätsgrundsatz verletzt, wonach die EU nur das regeln soll, was nationalstaatlich nicht befriedigend geregelt werden kann. Brüssel will, dass unterschiedslos alle Kreditinstitute und alle gesetzlichen, vertraglichen oder institutsbezogenen Sicherungssysteme einem Einlagensicherungssystem angehören müssen. Bis Ende 2010 sollen die Systeme 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen der Bankkunden abrufbereit vorhalten. Bei Bedarf sollen die Banken außerordentliche Beiträge von bis zu einem halben Prozent nachzahlen. Die Deckungssumme soll bis zum Jahresende von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben werden. In Deutschland ist die Einlagensicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf eine Institutssicherung ausgerichtet. Bislang können solche Institutssicherungen von der Pflicht befreit werden, Mitglied eines gesetzlichen Einlagensicherungssystems zu sein. Eine Pflichtmitgliedschaft, wie von Brüssel beabsichtigt, hält der Bundestag daher nicht für erforderlich. Die Möglichkeit, Kreditinstitute mit Institutssicherung von der Pflichtmitgliedschaft zu befreien, sollte daher beibehalten werden, heißt es in der Entschließung. Auch die Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und deren Beitragsberechnung will der Bundestag nationalen Regelungen vorbehalten. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPD (17/3240), in dem die Fraktion gefordert hatte, die Pflichtmitgliedschaft zu streichen, die Ausnahmeregelung für Institutssicherungen beizubehalten, keine maximalen Deckungssummen festzulegen und freiwillige Sicherungssysteme von der Richtlinie auszunehmen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3191) bei Enthaltung von SPD und Linskfraktion, in dem die Regierung aufgefordert wurde, sich in der EU dafür einzusetzen, dass für Sparkassen und Genossenschaftsbanken eine Lösung gefunden wird, damit die Institutssicherung fortgesetzt und eine Doppelbelastung vermieden werden kann.
Nominierung von Bundesbankvorständen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/798) abgelehnt, das Verfahren der Nominierung von Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bundesbank zu ändern. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/1075). Die Grünen hatten vorgeschlagen, die Bundesregierung solle nach einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle eine Vorauswahl möglicher Kandidaten treffen, die anschließend im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich angehört werden sollten.
Änderungen für politisch Verfolgte in der DDR: Änderungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes hat der Bundestag am 7. Oktober einstimmig beschlossen. Das Gesetz regelt die Rehabilitierung von Personen, die in der DDR als politisch Verfolgte verurteilt worden sind. Der Rechtsausschuss hatte Änderungen (17/3233) an dem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1215) beschlossen. Unter anderem soll ausgezahltes Kindergeld bei den Betroffenen nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Personen, die wegen schwerer Straftaten, die mit der politischen Verfolgung nichts zu tun hatten, verurteilt wurden, sollen die monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro nicht mehr erhalten. Geändert wird auch das Auszahlungsverfahren dieser Zuwendung. Der Rechtsausschuss hatte zusätzlich empfohlen, die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis Ende 2019 zu verlängern. Gestrichen wurde der Anspruch auf unbeschränkte Auskunft aller bewilligenden Behörden gegenüber dem Bundeszentralregister. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/3236), der Linksfraktion (17/3237) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3238) zu dem Gesetz.
Entschließung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung: Der Bundestag hat am 7. Oktober an die Länder appelliert, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung dauerhaft in den Unterricht an Schulen und Hochschulen sowie in die berufliche und Weiterbildung integriert wird. Der Bundestag fasste auf Empfehlung des Bildungsausschusses (17/3158) bei Enthaltung der Linken eine Entschließung zum Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (16/13800) Der Bundestag forderte die Regierung ferner auf zu berichten, ob und wie sie die Länder bei der Umsetzung der 2005 von den Vereinten Nationen ausgerufenen Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (15/3472) unterstützt hat und welchen eigenen Beitrag sie für die zweite Hälfte des Zehnjahreszeitraums vorsieht. Auch sollen die Länder die Themen „Demografischer Wandel‘“ und „Generationengerechtigkeit“ stärker betonen.
Todesstrafe weltweit ächten: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 7. Oktober aufgefordert, die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben und sich für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU (17/2331) nahm das Parlament auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/3181) gegen die Stimmen der Opposition an. Einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3235) zu dem Koalitionsantrag lehnte das Plenum hingegen ab. Einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/2114) mit der gleichen Zielrichtung lehnten Union und FDP gegen das Votum aller drei Oppositionsfraktionen ab. Ein Antrag der Linken (17/2131) für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe wurde bei Zustimmung der Grünen und Enthaltung der SPD abgelehnt. Die Stimmen aller drei Oppositionsfraktionen reichten auch nicht, um einem Antrag der SPD (17/2115) zur Mehrheit zu verhelfen, in dem die Regierung aufgefordert wurde, sich weltweit für die Bekämpfung der Folter einzusetzen und Behandlungszentren für Folteropfer zu fördern. Das Parlament folgte dabei einer weiteren Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/3180).
Höhere Anforderungen an Treibstoffe: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. Oktober eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, durch die anspruchsvollere Anforderungen an Treibstoffe gestellt werden, um dadurch den Klimaschutz zu verbessern. Der Umweltausschuss hatte zuvor den Entwurf der Bundesregierung (17/2866, 17/3034) noch ergänzt (17/3169). Die Änderungen sind auf Vorgaben der EU im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe sowie auf die Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen zurückzuführen.
Biologische Vielfalt: Die Bundesregierung soll die biologische Vielfalt für künftige Generationen bewahren und die natürlichen Lebensgrundlagen sichern. Dies fordernCDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/3199), den der Bundestag am 7. Oktober verabschiedet hat. In dem Antrag wird unter anderem gefordert, die Jahre 2011 bis 2020 von den Vereinten Nationen zur internationalen Dekade der Biodiversität ausrufen zu lassen. Auf europäischer Ebene solle sich die Bundesregierung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der UN-Biodiversitätskonvention und für den Natur- und Artenschutz einsetzen.
Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen: Einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/3234) folgend, hat der Bundestag am 7. Oktober einstimmig eine Entschließung zu einer Initiative für eine EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Ratsdokument 9145/10) beschlossen. Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung der Beweiserhebung in den EU-Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Strafsachen. Sieben Mitgliedstaaten haben als einheitlichen Ansatz die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vorgeschlagen. Der Bundestag lehnt die Ausweitung der gegenseitigen Anerkennung der Beweiserhebung auf nahezu alle Beweisareten „ohne allgemeine Mindeststandards im Strafverfahrensrecht“ ab. Ein allgemeiner Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit sei nicht akzeptabel, die in der Initiative vorgesehenen Verweigerungsgründe reichten nicht aus. Es bestehe die Gefahr, dass etwa aufgrund erheblicher Unterschiede in den nationalen Strafverfahren nationale Verbote der Beweiserhebung und -verwertung sowie nationale Verfahrensbestimmungen wie der deutsche Richtervorbehalt oder Belehrungspflichten gegenüber Beschuldigten und Zeugen sowie deren Aussageverweigerungsrechte unterlaufen werden könnten. Auch müsse ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet werden.
Forderung nach längerer Laufzeit der Steinkohlesubventionierung abgelehnt: Der Bundestag hat zwei Anträge abgelehnt, in denen die SPD-Fraktion (17/3034) und die Linksfraktion (17/3044) jeweils die Bundesregierung aufgefordert hatten, die Steinkohlesubventionen in Deutschland erst später als von der EU-Kommission vorgesehen auslaufen zu lassen. Die Sozialdemokraten hatten das Jahr 2018, in dem die Subventionen in Deutschland nach dem Steinkohlekompromiss auslaufen sollen, genannt. Die Linksfraktion hatte ihren Antrag damit begründet, dass der Vorschlag aus Brüssel, entsprechende Fördergelder bereits 2014 auslaufen zu lassen, den 2007 geschlossenen Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland infrage stelle. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3231) zugrunde.
Oppositionsantrag zum Schutz des Parlaments der Bäume abgelehnt: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1580), in dem sie einen dauerhaften Schutz für das „Parlament der Bäume gegen Krieg und Gewalt“ in Berlin gefordert hatte, ist vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden. Für den Antrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion. Die SPD enthielt sich. In ihrem Antrag hatten die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, im gemeinsamen Ausschuss von Bund und Berlin darauf zu dringen, dass das „Parlament der Bäume“ als Kulturdenkmal in die Landesdenkmalliste Berlin aufgenommen und durch eine entsprechende Bauleitplanung von der Bebauung ausgenommen wird.
Kulturtourismus gezielt fördern: Der Bundestag hat am 8. Oktober mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einstimmig die Annahme von zwei zusammengeführten Anträgen der CDU/CSU (17/676) und der SPD (17/1966) beschlossen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Danach soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass mit Bundesländern und Kommunen ein gemeinsames Kulturtourismuskonzept ausgearbeitet wird, um die Vermarktung von Kulturangeboten besser fördern zu können. Es soll geprüft werden, ob der Wettbewerb „Kulturregion Deutschland“ ausgelobt werden könnte. Grundlage der Entscheidung war eine Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/2940). Einstimmig beschloss der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung zum Grünbuch der Europäischen Kommission zur „Erschließung des Potentials der Kultur- und Kreativindustrien“ (Ratsdokument 9073/10). Darin fordert das Parlament die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran mitzuwirken, dass die Ziele dieses Grünbuchs verwirklicht werden können. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (17/2941).
Beitrittsantrag Serbiens soll an die EU-Kommission weitegeleitet werden: Der Bundestag hat über drei Anträge abgestimmt, in denen jeweils gefordert wird, dass der Beitrittsantrag Serbiens schnell an die EU-Kommission weitergeleitet werden soll Der Antrag der Koalitionsfraktionen (17/3190) wurde vom Bundestag angenommen, die Anträge der Fraktionen von SPD (17/3175) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3204) fanden dagegen keine Mehrheit. Die Koaltionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung damit, dass der Antrag der Grünen nicht „fokussiert genug auf Serbien“ sei. Der Zeitplan, den der Antrag der SPD für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vorsehe, sei unrealistisch.
(vom/nt/eis)