„Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren kommt“
Die Inhaber ausländischer Abschlüsse sollen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren erhalten. Das sagte Dr. Helge Braun (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministeriums, bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung und Forschung am Montag, 5. Juli 2010. Nach der Sommerpause will das Ressort einen Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorlegen.
Ausländische Inhaber beruflicher oder akademischer Qualifikationen sollten auch einen Anspruch darauf haben, dass ihr Anerkennungsverfahren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes - geplant seien sechs Monate - beendet wird, sagte Braun. Die Bundesregierung wolle deren Durchführung aber nicht an sich ziehen, sondern vorhandene Kapazitäten bei Ländern und Berufskammern nutzen. Jedoch wolle die Regierung die Qualitätssicherung unterstützen, berichtete Braun.
„Zentrale Behörde soll über Anerkennung entscheiden“
Grundlage der Anhörung waren ein Eckpunktepapier der Bundesregierung „zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“ vom Dezember 2009 sowie drei Oppositionsanträge von SPD (17/108), Die Linke (17/117) und Bündnis 90/Die Grünen (17/123).
Während sich die geladenen Experten darüber einig waren, dass die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland verbessert werden müsste, herrschte bei vielen anderen Fragen Uneinigkeit. So sprachen sich mehrere Fachleute dafür aus, eine zentrale Behörde mit der Anerkennung nichtdeutscher Abschlüsse zu beauftragen.
„16 unterschiedliche Anerkennungssysteme“
Bettina Englmann von den Augsburger Integrationsprojekten „Tür an Tür“ bemängelte, dass in Deutschland je nach Bundesland 16 unterschiedliche Anerkennungssysteme für ausländische Abschlüsse gebe. Außerdem unterschieden sich die Verfahren auch je nach Berufsstand und Migrantengruppe. Das aktuelle System sei „weder effizient noch transparent noch konsistent“.
Friedrich Hubert Esser vom Zentralverband des Deutschen Handwerks plädierte zwar für eine Bündelung von Kompetenzen bei bestimmten Handwerkskammern, aber für eine dezentrale Organisation der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Ähnliche Vorstellungen vertrat auch Sybille von Obernitz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag.
„Positive Bilanz in Dänemark“
Allan Bruun Pedersen von der Dänischen Agentur für internationale Erziehung berichtete von den Erfahrungen in seinem Land. In Dänemark sei vor zehn Jahren eine zentrale Behörde eingeführt worden, die verbindliche Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse treffe.
Pedersen zog eine positive Bilanz der vergangenen Dekade und wies darauf hin, dass die Entscheidungen der Agentur von Bildungseinrichtungen und Unternehmen akzeptiert würden. Er wies jedoch darauf hin, dass Dänemark im Vergleich zu Deutschland keine föderale Struktur habe.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Barbara Buchal-Höver, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und Kultusministerkonferenz
- Dr. Bettina Engelmann, Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH, Augsburg
- Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Zentralverband des Deutschen Handwerks
- Sonja Marko, Verdi e. V. (Bundesverwaltung)
- Dagmar Maur, Otto Benecke Stiftung e. V.
- Sybille von Obernitz, Deutscher Industrie-und Handelskammertag e. V.
- Allan Bruun Pedersen, Ministry of Science Technology and Innovation,
- Danish Agency for International Education
- Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) e.V.