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Menschenrechte

„Das Richterwahlverfahren sollte reformiert werden“

Christoph Strässer (SPD)

Christoph Strässer (SPD) (© DBT/Studio Kohlmeier)

Mehr Transparenz bei der Benennung der Richter beim Straßburger Menschenrechtsgerichtshof fordert Christoph Strässer. Der SPD-Abgeordnete begrüßt es, dass das Bundesjustizministerium bei der Bestimmung der drei Kandidaten, unter denen die Parlamentarische Versammlung des Europarats bei ihrer Sommersession (21. bis 25. Juni 2010) den nächsten deutschen Richter auswählen wird, erstmals ein öffentliches Bewerbungsverfahren veranstaltet hat. Das Procedere beim Europarat sei jedoch nach wie vor „nicht sehr transparent“ und müsse reformiert werden, sagt Strässer im Interview. Strässer ist stellvertretender Leiter der 18-köpfigen Bundestagsdelegation in Straßburg.


Seit 1. Juni ist die jahrelang umstrittene Reform des völlig überlasteten Menschenrechtsgerichtshofs in Kraft. Wird dieser Umbau tatsächlich zu einer Entlastung des Gerichts und zur Beschleunigung der Verfahren führen?

Zunächst einmal wird dies wohl so sein. Allerdings bin ich skeptisch, ob es dabei auf längere Sicht bleiben wird. Für eine dauerhafte Entlastung benötigen wir weitergehende Reformen, doch das ist ein schwieriges und langwieriges Unterfangen. Es ist nun mal so, dass die Klageflut in Straßburg immer weiter anschwillt. In vielen Ländern haben die Bürger nach wie vor nicht genügend Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen, weswegen sie sich eben in großer Zahl an Straßburg wenden. Da liegt der Hase im Pfeffer.

Dieses Mal wählt die Parlamentarische Versammlung in der Nachfolge Renate Jägers den nächsten deutschen Richter am Menschenrechtsgerichtshof unter den drei von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kandidaten aus. Benannt sind Angelika Nussberger, Günter Schirmer und Bertram Schmitt. Erstmals hat das Justizministerium ein öffentliches Bewerbungsverfahren veranstaltet. Welchen Nutzen hat dieses Vorgehen? Ist das beispielgebend für die anderen 46 Europaratsländer?

Die Bundesrepublik nimmt in der Tat eine Vorreiterrolle unter den Europaratsstaaten ein, das könnte andere Regierungen durchaus inspirieren. Ich begrüße den Vorstoß des Justizministeriums. Ein öffentliches Bewerbungsverfahren schafft mehr Transparenz, allein schon deshalb, weil auf diese Weise die Arbeit des Straßburger Gerichtshofs in juristischen Fachkreisen besser bekanntgemacht wird. Allerdings bleibt bislang unklar, nach welchen Kriterien das Ministerium unter den eingehenden Bewerbungen letztlich die drei Kandidaten auswählt, die den Europaratsabgeordneten vorgeschlagen werden.

In Straßburg übt man sich weiter in Geheimnistuerei. Der Richterwahlausschuss des Parlaments stellt nach interner Debatte eine Rangfolge unter den jeweils drei Bewerbern aus den einzelnen Mitgliedsländern auf, die den Abgeordneten als faktische Wahlempfehlung nur als nichtöffentliche Verschlusssache mitgeteilt wird.

Das Auswahlverfahren bei der Benennung der 47 Richter am Menschenrechtsgerichtshof ist bedauerlicherweise in der Tat nicht sehr transparent. Das sollte auf den Prüfstand kommen und reformiert werden.

Ein zur Debatte stehender Bericht kritisiert die Doppelarbeit zwischen dem Europarat und der EU-Grundrechteagentur in Wien. Das scheint ein Beispiel für die Behördenaufblähung in Europa auf Kosten des Steuerzahlers zu sein. Oder will Brüssel den Straßburger Staatenbund überflüssig machen?

Ich habe die Schaffung der finanziell und personell im Vergleich etwa zum Menschenrechtskommissar des Europarats üppig ausgestatteten Agentur in Wien von Anfang an kritisiert. Es ist nicht erkennbar, welchen zusätzlichen Nutzen diese ebenso teure wie überflüssige EU-Behörde eigentlich hat. Da entsteht eine unsinnige Konkurrenz mit dem Europarat beim Engagement für die Freiheitsrechte der Bürger. Vielleicht bietet sich eine Chance zur Überwindung dieser unguten Situation, wenn die EU wie geplant der Menschenrechtscharta des Europarats beitritt und dann unseren Staatenbund auch finanziell unterstützt. Warum sollte die Wiener Agentur nicht in den Europarat integriert werden können?

Wie schon so oft befasst sich das Parlament auch jetzt wieder mit Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus und besonders in Tschetschenien. Offenbar lässt sich Russland von der mehrfach geäußerten Kritik der Europaratsabgeordneten und von Verurteilungen durch den Straßburger Gerichtshof aber nicht beeinflussen.

Die Kritik an Menschenrechtsverletzungen in dieser Region ist überaus berechtigt und der entsprechende Bericht des Schweizers Dick Marty wird sicher eine Mehrheit finden. Ob sich Moskau von dieser Resolution indes beeindrucken lässt und seine Politik im Nordkaukasus ändert, steht auf einem anderen Blatt, ich bin da eher misstrauisch. Allerdings haben sich die russischen Vertreter im Rechtsausschuss bei der Vorberatung des Antrags überraschend kooperativ gezeigt. Das könnte damit zu tun haben, dass sich Präsident Dmitri Medwedew im Unterschied zu seinem Vorgänger und heutigen Premier Wladimir Putin gegenüber Europa stärker öffnen will.

Ein heißes Debattenthema wird der Islam sein, wobei die Burkaverbote in Frankreich und Belgien aktuell besonders für Zündstoff sorgen. Für den Europarat lehnen Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg und Parlamentspräsident Mevlüt Cavusoglu Burkaverbote ab, weil eine solche Maßnahme mit Freiheitsrechten wie der Kleidungs- und Religionsfreiheit unvereinbar ist. Wird das Abgeordnetenhaus diese liberale Linie verteidigen?

Ich hoffe sehr und glaube auch, dass eine Parlamentsmehrheit die Persönlichkeitsrechte hochhält und Burkaverbote ablehnt. Freilich lässt sich auf den Ausgang dieser konfliktträchtigen Debatte keine Wette abschließen. Ich bin freilich skeptisch, ob Frankreich und Belgien bei einem Nein zu Burkaverboten in unserer Versammlung diese Vorgabe des Europarats umsetzen würden. Spannend würde es jedoch, wenn eine moslemische Frau aus diesen beiden Ländern vor der Menschenrechtsgerichtshof gegen ein ihr vom Staat auferlegtes Burkaverbot klagen würde.