Europaausschüsse reisen gemeinsam nach Kroatien
Die Europaausschüsse des Bundestages und der französischen Nationalversammlung (Assemblé nationale) planen eine gemeinsame Delegationsreise nach Kroatien. Das gaben Gunther Krichbaum (CDU/CSU), Vorsitzender des Europaausschusses im Bundestag, und sein französischer Kollege Pierre Lequiller (UMP) anlässlich einer gemeinsamen Ausschusssitzung am Donnerstag, 17. Juni 2010, in Berlin bekannt.
Die beiden Ausschüsse hatten bereits Anfang dieses Jahres eine gemeinsame Delegationsreise nach Island unternommen, das im Juli 2009 einen Beitrittsantrag zur Europäischen Union gestellt hatte. In einer gemeinsamen Erklärung appellierten Krichbaum und Lequiller an die EU-Mitgliedstaaten, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien „zügig abzuschließen“.
EU-Konferenz der öffentlichen Finanzen vorgeschlagen
Im Mittelpunkt der öffentlichen Sitzung standen neben den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien die auf zehn Jahre angelegte EU-Wachstumsstrategie „Europa 2020“, Überlegungen zu einer stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung in Europa und die Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes.
Für eine bessere wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten schlug der französische EUAusschussvorsitzende Lequiller eine „europäische Konferenz der öffentlichen Finanzen“ vor. Dabei sollen sich die jeweiligen Haushalts- oder Finanzausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlamentes noch vor der Aufstellung der Haushalte über Ziele und Prioritäten austauschen.
„Euro-Stabilitätskriterien streng einhalten“
In der gemeinsamen Erklärung forderten Krichbaum und Lequiller eine strengere Einhaltung der Euro-Stabilitätskriterien. Frühere Entscheidungen der Mitgliedstaaten, „Verstöße gegen Kriterien nicht konsequent zu verfolgen“, seien im Rückblick ein „Fehler“ gewesen.
Frühzeitige Informationen über den Zustand der nationalen Haushalte und die Stärkung der europäischen Statistikbehörde Eurostat seien der „Schlüssel zur Solidität der nationalen Haushalte“. Das Budgetrecht der nationalen Parlamente dürfe dabei aber „nicht infrage gestellt werden“.