„Noch viel zu tun“
Um behinderten Menschen gleiche Chancen bei Bildung und Arbeit zu gewährleisten, bleibt in Deutschland noch viel zu tun. Das wurde bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ am Montag, 3. Mai 2010, deutlich. Der Bericht war im Juli 2009 erschienen (16/13829). Die Bundesregierung legt seit 2002 für jede Legislaturperiode einen Bericht über die Situation behinderter Menschen vor; der letzte Bericht erschien 2005.
Barrierefreiheit setzt sich nur beschränkt durch
Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland sagte, es sei „sehr positiv“, dass im Behindertengleichstellunggesetz von 2002 Barrierefreiheit als Ziel verankert worden sei. Bei öffentlichen Gebäuden seien die Ergebnisse bislang aber sichtbarer als bei Privatunternehmen, wo das Gesetz bislang nur „sehr beschränkt“ wirksam geworden sei.
Beim Bahnverkehr kritisierte Tietz, dass kleine Bahnhöfe mit weniger als 1.000 Reisenden am Tag den Planungen der Deutschen Bahn zufolge nur in besonderen Fällen zu barrierefreien Bahnhöfen umgebaut werden sollen - zum Beispiel, wenn eine Behindertenwerkstatt in der Nähe ist.
Förderung durch „unterstützte Beschäftigung“
Martina Puschke vom „Weibernetz“, einer Interessenvertretung behinderter Frauen, kritisierte zudem, dass behinderte Frauen auf dem Land oft keine barrierefreien Arztpraxen in ihrer Nähe hätten. Weil sie noch seltener als behinderte Männer ein Auto zur Verfügung hätten, könnten sie wichtige ärztliche Untersuchungen nicht wahrnehmen, sagte Puschke.
Uwe Minta von der Bundesagentur für Arbeit berichtete über das arbeitsmarktpolitische Instrument der „unterstützten Beschäftigung“. Seit Ende 2008 können behinderte Menschen, die direkt in einem Betrieb ausgebildet werden, zwei Jahre lang mit diesem Instrument unterstützt werden. Im Jahr 2010 wurden bislang knapp 2.000 behinderte Menschen durch „unterstützte Beschäftigung“ gefördert, berichtete Minta. Er hoffe, dass diese Menschen anschließend eine dauerhafte Beschäftigung finden.
„Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern erhöhen“
Um schwerbehinderte Menschen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, forderte Silvia Helbig vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern zu erhöhen. Aktuell sind Arbeitgeber, die mindestens 20 Angestellte beschäftigen, verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Kommen sie dem nicht, nach, müssen sie eine so genannte „Ausgleichsabgabe“ zahlen. Helbig kritisierte, dass die Beschäftigungspflicht 2001 von sechs auf fünf Prozent abgesenkt worden sei, aber nicht im Gegenzug 50.000 Stellen für schwerbehinderte Menschen geschaffen wurden, wie von den Arbeitgebern ursprünglich versprochen.
„Junge behinderte Menschen in der Schulzeit integrieren“
Helbig mahnte auch, dass junge behinderte Menschen schon während der Schulzeit integriert werden sollten, damit ihnen nicht nur der Weg auf eine Förderschule und später in eine Behindertenwerkstatt offenstehe. Laut Bericht der Bundesregierung werden in Deutschland nur knapp 16 Prozent aller Schüler mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ an einer Regelschule unterrichtet.
Christiane Bopp vom Deutschen Caritasverband kritisierte, dass der Bericht nicht auf die spezifischen Probleme von Familien mit behinderten Kindern eingehe. So seien Freizeitangebote oft nicht ausreichend auf behinderte Kinder ausgerichtet.
„Bericht zu stark auf das Arbeitsleben fokussiert“
Marcus Graubner vom Allgemeinen Behindertenverband kritisierte, dass der Bericht der Bundesregierung zu stark auf den Bereich Arbeit fokussiert sei und Themen wie „Sport, Freizeit oder politische Teilhabe“ nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Martina Puschke vom Weibernetz vermisste das Thema „Gewalt gegen behinderte Frauen“. Diese sei in Einrichtungen für Behinderte weit verbreitet, sagte Puschke. Konkrete Zahlen sollten erstmals 2011 in einer Studie des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt werden. Puschke bedauerte auch, dass Gewalt gegen behinderte Menschen beim Runden Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch kein Thema sei.
Liste der geladenen Sachverständigen
Bundesagentur für Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutsches Studentenwerk
Deutscher Caritasverband
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland „für Selbstbestimmung und Würde“ e.V.
Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte e.V.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Aktion Psychisch Kranke
Weibernetz e.V.
Dr. Richard Auernheimer, Beauftragter des Landes Rheinland-Pfalz für die Belange behinderter Menschen