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Texte

Skepsis bei Sachverständigen

Gegen eine Grundgesetzänderung zum Schutz der sexuellen Identität haben sich Experten anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 21. April 2010, mehrheitlich ausgesprochen. Prof. Dr. Hanno Kube von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz betonte, das bestehende Europa- und Verfassungsrecht gewährleiste bereits gegenwärtig den wirksamen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Die Urteile der letzten Jahre und die Rechtsentwicklungen würden dies „in eindeutiger und eindrucksvoller Weise“ belegen. „Schaufensterund Symbolpolitik“ trage dem Anliegen des Betroffenen keine Rechnung. Ähnlicher Meinung war Prof. Dr. Klaus F. Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.

„Zugewinn eher gering“

Schon jetzt seien durch geltende Rechte Aspekte der sexuellen Identität geschützt. Vor diesem Hintergrund wäre der rechtliche Zugewinn der vorgesehenen Verfassungsänderung „eher gering“. Das Vorhaben sei zur Eindämmung gesellschaftlicher Ausgrenzung ungeeignet. „Legitime Interessen“, insbesondere von Homosexuellen, konkrete Benachteiligungen abzutragen, sollten daher auf gesetzlicher Ebene weiterverfolgt werden, forderte Gärditz.

Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg äußerte sich ebenfalls ablehnend. Im staatlichen Bereich könne nicht mehr von einem „spürbaren Diskriminierungspotenzial“ mit Blick auf die sexuellen Identität gesprochen werden, das über „allgemeine Auswirkungen von Meinungsvielfalt und unterschiedliche Vorstellungen über Lebensformen“ hinausgehe.

„Zwei Senate auf Kollisionskurs“

Ablehnend äußerte sich auch Prof. Dr. Bernard Grzeszick von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er wies unter anderem darauf hin, dass die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts auf „Kollisionskurs“ lägen. Ihre derzeit unterschiedlichen Positionen zum Schutz der sexuellen Identität sowie zum Gleichheitsgrundsatz einerseits und dem besonderen Schutz von Ehe und Familie andererseits müssten in Übereinstimmung gebracht werden. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde somit mitten in eine derzeit ungeklärte verfassungsrechtliche Lage hinein erfolgen. Auch der Berliner Rechtsanwalt Dr. Marc Schüffner war gegen das Anliegen der Oppositionsfraktionen.

Für die mit Gesetzentwürfen der SPD-Fraktion (17/254), der Fraktion Die Linke (17/472) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/88) verlangte Grundgesetzänderung zur Aufnahme des Merkmals der „sexuellen Identität“ sprachen sich hingegen vier Sachverständige aus: „Es gehört hinein“, forderte Prof. Dr. Ute Sacksofsky von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit Blick auf die Aufnahme der sexuelle Identität in das Grundgesetz. Selbst wer - wie sie - strenge Maßstäbe an die Verfassung anlege, komme um diese Tatsache nicht herum. Die Frage der sexuellen Identität betreffe die Einzelnen fundamental.

„Rechtsstellung der Betroffenene würde verbessert“

Lange seien Menschen aus diesem Grund ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt worden. Prof. Dr. Nina Dethloff von der Universität Bonn bekräftigte, die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz würde die Rechtsstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen verbessern. Trotz Verbesserungen seien sie weiterhin Benachteiligungen ausgesetzt.

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner machte darauf aufmerksam, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer die einzige verbliebene Gruppe seien, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft systematisch verfolgt wurden. Dennoch hätten sie bis heute keinen Eingang in den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gefunden.

„Kein ausreichender Schutz durch die Verfassung“

Prof. Dr. Susanne Baer von der Humboldt-Universität zu Berlin betonte, die These, Menschen seien im Hinblick auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität bereits ausreichend durch die Verfassung geschützt, sei falsch und verkenne die Rechtslage und den Kern von Verfassungspolitik.


Liste der geladenen Sachverständigen

Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Nina Dethloff,
LL.M ., Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Prof. Dr. Klaus F. Gärditz,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Dr. Helmut Graupner,
Rechtsanwalt, Wien
Prof. Dr. Bernd Grzeszick,
LL.M., Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Prof. Dr. Winfried Kluth,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Richter am Landesverfassungsgericht
Prof. Dr. Hanno Kube
, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Berlin

 

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