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Parlament

Beschlüsse des Bundestages vom 16. bis 19. März

Vom 16. bis 19. 2010 hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen - zum Teil ohne vorangegangene Aussprache - gefasst.

Haushaltsgesetz 2010 beschlossen: Der Bundestag hat am 19. März 2010 das Haushaltsgesetz 2010 (17/200, 17/201) in der vom Haushaltsausschuss vorgelegten Fassung (17/623, 17/624, 17/625) einschließlich eines nachträglichen Änderungsantrages (17/1076, 17/1077) der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) und Dr. Jürgen Koppelin (FDP) beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 313 Abgeordnete für und 256 Abgeordnete gegen das Gesetz. Den Finanzplan des Bundes (16/13601) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/626) zur Kenntnis. Der Etat umfasst Ausgaben von rund 319,5 Milliarden Euro . Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung um 9,3 Prozent. Die Nettoneuverschuldung ist mit 80,2 Milliarden Euro die höchste in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der Bundestag lehnte ferner 13 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen ab, darunter ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum Etat des Verkehrsministeriums in namentlicher Abstimmung. 311 Abgeordnete lehnten ihn ab, 253 stimmten ihm - bei einer Enthaltung - zu. Die beiden anderen Entschließungsanträge der SPD bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1088) und auf den Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales (17/1082). Die sechs abgelehnten Änderungsanträge der Linksfraktion bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1089, 17/1090) und auf die Etats für Bildung und Forschung (17/1987), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/1086), für Verteidigung (17/1084) und auf den Etat des Innenministeriums (17/1081). Vier abgelehnte Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen bezogen sich auf das Haushaltsgesetz (17/1091, 17/1092, 17/1093) und auf den Etat des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/1085).

Am 16. März stimmte der Bundestag in zweiter Lesung folgenden Einzelplänen in der Fassung des Haushaltsausschusses zu: Bundespräsident und Bundespräsidialamt (17/601), Deutscher Bundestag (17/602), Bundesrat (17/603), Bundesfinanzministerium (17/608), Bundesrechnungshof (17/624), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (17/611), Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (17/609), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/612), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/615).

Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zu den Etats des Finanzministeriums (17/1010), des Verkehrsministeriums (17/1012) und des Umweltministeriums (17/1013, 17/1014) sowie der Grünen zu den Etats des Arbeits- und Sozialministeriums (17/1019) und des Umweltministeriums (17/1021). Namentlich abgestimmt wurden darüber hinaus drei Änderungsanträge zum Etat des Arbeits- und Sozialministeriums. Die Änderungsanträge von SPD (17/1017) und der Grünen (17/1018) wurden gemeinsam abgestimmt und mit 316 Nein-Stimmen bei 265 Ja-Stimmen abgelehnt. Dem Änderungsantrag der Linken (17/1011) stimmten 70 Abgeordnete zu, 502 lehnten ihn ab. 133 Ja-Stimmen konnte ein Änderungsantrag der Grünen (17/1020) auf sich vereinigen, 446 Abgeordnete votierten jedoch dagegen.

Namentlich abgestimmt wurde am 17. März über den Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes (17/604). 322 Abgeordnete stimmten ihm zu, 268 lehnten ihn ab. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/1023) fand keine Mehrheit. Angenommen wurden die Einzelpläne des Auswärtigen Amtes (17/605), des Verteidigungsministeriums (17/613) in der Fassung des Änderungsantrages der Abgeordneten Willsch und Koppelin (17/1076, 17/1077) und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/619). Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Verteidigungsetat (17/1024, 17/1025) und zum Entwicklungsetat (17/1026) sowie der Grünen zum Entwicklungsetat (17/1030).

Den Etat des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschloss der Bundestag am 18. März (17/610). Zugleich lehnte er Änderungsanträge der Linksfraktion dazu (17/1031, 17/1032) ab. Am gleichen Tag stimmte das Parlament den Etats des Innenministeriums (17/606), des Justizministeriums (17/607), des Bundesverfassungsgerichts (17/624), des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/616) und des Ministeriums für Bildung und Forschung (17/620) zu. Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Innenetat (17/1033, 17/1034) und zum Etat des Familienministeriums (17/1036).

Am 19. März billigte der Bundestag den Etat des Gesundheitsministeriums (17/614). Dazu lehnte er drei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/1037, 17/1038, 17/1039) ab. Ohne Aussprache stimmte er den Einzelplänen zur Bundesschuld (17/621) und zur Allgemeinen Finanzverwaltung (17/622) zu. Änderungsanträge der Linksfraktion zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung (17/1040, 17/1041) fanden keine Mehrheit.

Einsprüche gegen die Europawahl 2009: Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. März 2010, 24 von insgesamt 54 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik am 7. Juni 2009 zurückgewiesen. Er schloss sich dabei einer ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Thomas Strobl an (17/1000). Zu den weiteren Einsprüchen wird der Ausschuss nach Abschluss der Beratungen eine weitere Beschlussempfehlungen vorlegen. In 22 Fällen wird die Ablehnung damit begründet, dass die Einsprüche unbegründet und in zwei Fällen damit, dass sie unzulässig seien. Gründe für Wahleinsprüche waren unter anderem die Nichteintragung in das Wählerverzeichnis, der Nichtzugang von Briefwahlunterlagen, die Gestaltung des Stimmzettels, die Kandidatenaufstellung, die Auszählung im Wahllokal und die Einspruchsfrist.

Petitionen: Der Bundestag hat sich am 17. März einigen Empfehlungen des Petitionsausschusses angeschlossen, der zu verschiedenen Petitionen Vorschläge unterbreitet hatte, wie mit den Eingaben weiter verfahren werden soll. Beschlossen wurden die Empfehlungen in folgenden Sammelübersichten 50 bis 60 (17/909, 17/910, 17/911, 17/912, 17/913, 17/914, 17/915, 17/916, 17/917, 17/918, 17/919).