Beschlüsse des Bundestages am 25. und 26. Februar
Der Bundestag hat am 25. und 26. Februar 2010 eine Reihe von Beschlüssen gefasst.
Arbeitsschutz: Unverändert nahm das Parlament am 25. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 187 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (17/428) einstimmig an. Empfohlen hatte dies der Ausschuss für Arbeit und Soziales (17/579). Damit kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren, das Rahmenregelungen über die Entwicklung und Gestaltung einer modernen, nationalen Arbeitsschutzpolitik enthält. Die Anforderungen des Abkommens sind durch die bundesdeutschen Gesetze bereits in vollem Umfang erfüllt.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag wird sich in dem Streitverfahren 2 BvF 1/09 vor dem Bundesverfassungsgericht äußern. Dies beschloss der Bundestag am 25. Februar auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/812). Bundestagspräsident Lammert wird dazu Prof. Dr. Hermann Pünder von der Bucerius Law School in Hamburg als Prozessbevollmächtigten bestellen. Es geht dabei um ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen § 6a Satz 1, Satz 3 und 4 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wenden sich gegen die in dieser Norm geregelte örtliche Prüfungs-, Erhebungs- und Kontrollbefugnisse oberster Bundesbehörden sowie gegen Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes bei den Ländern und Gemeinden. Das Verfassungsgericht hat dem Bundestag Gelegenheit zur Äußerung im Verfahren gegeben. In einer Reihe weiterer Streitsachen vor dem Gericht beschloss der Bundestag, auf eine Stellungnahme oder einen Verfahrensbeitritt zu verzichten (17/811).
Vorlagen aus früheren Wahlperioden: Einstimmig hat der Bundestag am 25. Februar einen Antrag aller Fraktionen (17/790) angenommen, in dem eine Reihe von Vorlagen aus früheren Wahlperioden aufgelistet sind, die in dieser Wahlperiode erneut beraten werden sollen.
Petitionen: Der Bundestag ist einigen Empfehlungen des Petitionsausschusses gefolgt, der zu einzelnen Petitionen Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeitet hatte (17/665, 17/666, 17/667, 17/668, 17/669, 17/670, 17/671, 17/672, 17/673).
Vorlagen zur EU-Finanzaufsicht: Mit Zustimmung aller Fraktionen außer Bündnis 90/Die Grünen, die sich enthielten, hat der Bundestag am 25. Februar sieben EU-Vorlagen zur Finanzaufsicht zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, seine Berichterstattung an den Finanzausschuss fortzusetzen. Bei den Vorlagen geht es unter anderem um vier Vorschläge der EU-Kommission für Verordnungen über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (Ratsdokument 13648/09), zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde (Ratsdokument 13652/09), zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Ratsdokument 13653/09) und zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Ratsdokument 13654/09). Darüber hinaus sind betroffen: ein Richtlinienvorschlag der Kommission im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Ratsdokument 15093/09), ein Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (Ratsdokument 13645/09) und ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Zusammenfassung der Folgenabschätzung“ (Ratsdokument 13658/(09). Ziel der Vorlagen ist es, einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken sowie ein aus den nationalen Aufsehern bestehendes Aufsichtsnetzwerk zu schaffen. Der Ausschuss soll die Stabilität des gesamten Finanzsystems überwachen, Risikowarnungen aussprechen und Empfehlungen zu deren Beseitigung abgeben.
IT-Planungsrat beschlossen: Bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (17/427) in unveränderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Innenausschusses (17/571). Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/793) lehnte der Bundestag ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem verlangt, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in der Geschäftsordnung des Planungsrats ausdrücklich zu fixieren Auch sollten vorrangig offene IT-Standards eingesetzt werden. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim IT-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung wurde durch die Föderalismusreform II von 2009 ermöglicht (Artikel 91c des Grundgesetzes).
Feinstaub-Grenzwerte: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. Februar der Verordnung der Bundesregierung über Luftqualitätsstandars und Emissionshöchstmengen (39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 17/508) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/768). In der Verordnung werden erstmals Luftqualitätswerte für besonders gesundheitsschädliche Feinstäube festgelegt. Wenn der Zielwert künftig überschritten ist, wird ein Luftreinhalteplan erforderlich. Natürliche Emissionen wie das Salz in der Luft bei Seebändern sollen in die Berechnung der Emissionshöchstmengen nicht einfließen. Geregelt wird auch die Möglichkeit einer Fristverlängerung der Grenzwert von Benzol, des Feinstaubs PM10 sowie von Stickstoffdioxid für den Fall, dass nicht überall die angestrebte Luftqualität im geforderten Zeitraum erreicht werden kann.
Bundeswehr-Kontingent in Afghanistan aufgestockt: Mit 429 Ja-Stimmen bei 111 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen hat der Bundestag am 26. Februar die Aufstockung des Bundeswehr-Kontingents im Rahmen des ISAF-Mandats in Afghanistan für ein Jahr bis zum 28. Februar 2011 aufgestockt. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/816) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/654), in dem die Aufstockung begründet wird. Das Kontingent soll von 4.500 auf bis zu 5.350 Soldatinnen und Soldaten aufgestockt werden, von denen 350 als „flexible Reserve“ gelten. Union, FDP und der überwiegende Teil der SPD stimmten für die Mandatsänderung. Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/818) lehnte der Bundestag ab. Die Fraktion hatte darin unter anderem eine Wirksamkeitsanalyse des bisherigen Afghanistan-Engagements der Bundeswehr verlangt.
Entschließung zum Wehrbericht 2008: Der Bundestag hat dem Wehrbeauftragten Reinhold Robbe und dessen Stab anlässlich der Debatte des Jahresberichts 2008 für seine Arbeit im Berichtsjahr gedankt. Robbes Empfehlungen sollen der Bundesregierung zur „Prüfung, Erwägung und Beachtung“ zur Kenntnis gebracht werden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (17/713) zum Wehrbericht 2008 (16/12200). Die Regierung soll dem Verteidigungsausschuss bis zum 10. Juni 2010 über „Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen“ berichten.