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Petitionen

„Löschen vor sperren“

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(© DBT/photothek.net/Thomas Koehler)

Die Bundesregierung will ein Gesetz erarbeiten, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten möglich macht. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 22. Februar 2010, an. Gleichzeitig machte er deutlich, dass das am 23. Februar in Kraft tretende Zugangserschwerungsgesetz, welches den Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen bildet, nicht dazu führen werde, dass Sperrlisten für Internetseiten aufgestellt werden. Dies lasse das Gesetz zwar grundsätzlich zu, doch habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, dem ebenfalls in dem Gesetz verankerten Grundsatz „Löschung vor Sperrung“ zu folgen, sagte Stadler.

Grundlage der Anhörung vor dem Petitionsausschuss war eine noch während des Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr von der Berlinerin Franziska Heine eingebrachte Online-Petition, die sich gegen eine Indizierung von Internetseiten wendet. Mehr als 134.000 Personen, weit mehr als bei jeder anderen Petition bisher, hatten bis zum Ende der Zeichnungsfrist Mitte Juni 2009 das Anliegen unterstützt.

„Ungeeignete Symbolpolitik“

Vor dem Ausschuss machte die Petentin nochmals deutlich, dass sie das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie voll unterstütze. Mit dem Gesetz werde jedoch eine „Symbolpolitik“ betrieben, die ungeeignet sei, dieses Ziel zu erreichen. „Das Gesetz ist unwirksam, unnötig und intransparent“, sagte Heine. Zum einen würden die Seiten nur verdeckt, blieben aber weiter zugänglich, zum anderen sei eine Entfernung der Seiten und eine Verfolgung der Täter auch mit den bisherigen gesetzlichen Mitteln möglich. Außerdem weckten „geheime Sperrlisten“ die Befürchtung, dass auch andere Seiten gesperrt werden könnten.

Die SPD-Fraktion stellte fest, dass sowohl die Petentin als auch sämtliche Fraktionen und die Bundesregierung das Ziel hätten, Kinder zu schützen. Das Gesetz helfe dabei jedoch nicht, wurde eingeräumt. Selbstkritisch hieß es, es sei ein „Fehler“ gewesen, an dem Gesetz mitzuwirken.

„Unhaltbare Situation“

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte die Petentin, ob aus ihrer Sicht etwas gegen eine schnellstmögliche Aufhebung des Gesetzes spräche. „Nein“, antwortete Heine. Vielmehr sei die „schnellstmögliche Rückholung“ des Gesetzes wichtig, um die „unhaltbare Situation“ zu beenden.

Auf die Frage aus der Linksfraktion, ob die Bundesregierung ein in Kraft getretenes Gesetz zu ignorieren gedenke, indem sie nun doch auf eine Sperrung der Seiten verzichten wolle, entgegnete Staatssekretär Stadler: „Das Gesetz soll nicht ignoriert werden, sondern es soll die Löschung in den Vordergrund gestellt werden.“ Auf weitere Nachfrage betonte er: „Es wird zu keinen Sperrungen kommen.“

„Löschen - einstweilig nicht sperren“

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums ergänzte, bis jetzt seien keinerlei Umsetzungsmaßnahmen im Sinne der Erstellung einer Sperrliste vorgenommen worden. Stattdessen sei ein „Anwendungserlass“ für das Gesetz formuliert worden. Danach laute der Grundsatz „Löschen - einstweilig nicht sperren“.

Welche Erfahrungen andere Länder mit derartigen Sperrlisten gemacht hätten, wollte die FDP-Fraktion wissen. „Wenige positive“, entgegnete Petentin Heine. Immer wieder seien Seiten auf der Liste gelandet, die nicht das geringste mit Kinderpornografie zu tun hätten.

„Sperrungen leicht zu umgehen“

Die Unionsfraktion hinterfragte die Aussage Heines, dass es leicht möglich sei, die vorgesehenen Sperrungen im Netz zu umgehen. Bei einer Expertenanhörung im vergangenen Jahr habe es auch gegenteilige Aussagen gegeben, hieß es von der Fraktion.

Die Petentin blieb bei ihrer Ansicht, dass die Sperrungen leicht zu umgehen seien. Es gebe im Internet Videos in der Länge von zwanzig Sekunden, in denen diese Umgehungsmöglichkeiten aufgezeigt würden. „Dazu ist keine Expertenwissen nötig“, sagte Heine.

Das Video der Sitzung steht ab Montagabend auf www.bundestag.de zum Abruf bereit.